Klassifikation der Baumart Stand 2015 für sämtliche Baumindividuen mit Wuchshöhe >15m. Die Klassen sind Fichte, Tanne, Kiefer, Lärche, Douglasie, Laubbaum (unspezifiziert) und stehendes Totholz. Die flächendeckende Kenntnis der Baumart eines jeden Baumindividuums mit einer Wuchshöhe von >15m ist eine im Vergleich zur in der Forstwirtschaft üblichen über statistische Verfahren geschätzten Baumartenverteilung für größere Flächeneinheiten erheblich genauere Information. Diese höhere Genauigkeit ermöglicht die Ableitung einer Vielzahl von räumlichen Analysen in einer bislang ungewohnten räumlichen Exaktheit, wie z.B. Habitatseignungskarten für bestimmten Tierarten. In Kombination mit der Waldstruktur und Vegetationshöhendaten aus den Folgejahren ermöglicht diese Baumartenklassifikation ein auf Einzelbäumen basiertes Monitoring der natürlichen Waldentwicklung.
Die offenen Geobasisdaten und Geodatendienste der Nationalparkverwaltung Schwarzwald können unter den Bedingungen der Datenlizenz Deutschland - Namensnennung - Version 2.0 (http://www.govdata.de/dl-de/by-2-0) unentgeltlich genutzt werden. Die Namensnennung hat in folgender Weise zu erfolgen: "Datenquelle: Nationalpark Schwarzwald, www.nationalpark-schwarzwald.de, dl-de/by-2-0".
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Das Geländemodell mit einer Bodenauflösung von 0.4 x 0.4 m wurde aus den Daten der Laserscan-Befliegung im Frühjahr 2015 abgeleitet. Genauer: das Geländemodell ist eine Interpolation der Laserstrahlen, die nicht von der Vegetation (Blätter, Äste, Stämme) reflektiert wurden, sondern vom Boden. Die hier gewählte Falschfarben-Kombination (nahes Infrarot an Position des grünen sichtbares Lichts) ermöglicht besser als eine Echtfarbendarstellung eine bessere visuelle Unterscheidung von Baumarten und eine frühe Erkennung von Wasserstress bei Bäumen. True Orthophoto haben den großen Vorteil, dass sie Baumkronen nicht - wie auf den üblichen Orthophotos - verkippt darstellen. Bei der vergleichenden Betrachtung von mehreren Zeitschnitten liegen die Baumkronenspitzen daher exakt an derselben Position. Das ermöglicht die automatische Analyse von Einzelbäumen, was für das detaillierte Monitoring der Walddynamik erforderlich ist.
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Die Veränderung der Vegetationshöhe zwischen 2014 und 2020 ergibt sich durch die Subtraktion von Oberflächenmodellen. Die Oberflächenmodelle sind ein Ergebnis der Verrechnung der Überlappungsbereiche von Stereo-Luftbildern. Der regelmäßige Vergleich der Veränderung der Vegetationshöhe ist eine extrem wertvolle Information für die Beurteilung der Walddynamik, insbesondere der natürlichen, von menschlicher Aktivität unbeeinflussten Waldentwicklung.
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Das Baumkronenhöhenmodell ist das Ergebnis der Subtraktion von Oberflächenmodell minus Geländemodell. Beide Modelle wurden aus den Daten der Laserscan-Befliegung im Frühjahr 2015 abgeleitet. Das Baumkronenhöhenmodell stellt für vegetationsbedeckte Flächen die Wuchshöhe der Vegetation dar. Dies ist im Vergleich von mehreren Zeitschnitten eine extrem wertvolle Information für die Beurteilung der Walddynamik.
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Die flächendeckende Klassifikation der Waldstruktur Stand 2015 für die Klassen 1) Offenfläche, 2) Lücke, 3) Dickung, 4) schwach-dimensioniert stufig, 5) medium-dimensioniert einschichtig homogen, 6) medium- bis stark-dimensioniert 2-schichtig (mit Unterwuchs), 7) multi-dimensioniert stufig. Die flächendeckende Kenntnis der Waldstruktur für Einheiten von 400m² ist eine im Vergleich zur in der Forstwirtschaft üblichen über statistische Verfahren geschätzten Waldstruktur für größere Flächeneinheiten erheblich genauere Information. Diese höhere Genauigkeit ermöglicht die Ableitung einer Vielzahl von räumlichen Analysen in einer bislang ungewohnten räumlichen Exaktheit, wie z.B. Habitatseignungskarten für bestimmten Tierarten. In Kombination mit der Baumartenklassifikation und Vegetationshöhendaten aus den Folgejahren ermöglicht dieser Datensatz ein detailliertes Monitoring der natürlichen Waldentwicklung.
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Fördergebiet Wolfsprävention: Kulisse innerhalb derer eine Förderung von Wolfspräventionsmaßnahmen über die Landschaftspflegerichtlinie (LPR) beantragt werden kann. Weitere Informationen: https://um.baden-wuerttemberg.de/wolf
Die Objektart beinhaltet alle im Kompensationsverzeichnis Baden-Württembergs erfassten Flächen der Abteilung naturschutzrechtliche Kompensationsmaßnahmen, die ein Bestandteil der Eingriffsregelung sind.
Generell wird die Eingriffsregelung in die naturschutzrechtliche Eingriffsregelung und die bauplanungsrechtliche Eingriffsregelung unterschieden, die sich wiederum jeweils in Kompensations- und Ökokontomaßnahmen unterteilen. Die Eingriffsregelung ist ein Instrument des Naturschutzrechts, das mit seinem allgemeinen Verschlechterungsverbot auch außerhalb von Schutzgebieten einen Mindestschutz von Natur und Landschaft gewährleisten soll. Über eine verbindliche Entscheidungsabfolge bei der Zulassung von Eingriffen soll sie Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft entgegenwirken und unvermeidbare Beeinträchtigungen kompensieren.
Die naturschutzrechtliche Eingriffsregelung (§§ 13 - 18 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG)) gilt im Außenbereich, bei baurechtlichen Vorhaben im Außenbereich nach § 35 Baugesetzbuch (BauGB) und bei Bebauungsplänen, die eine Planfeststellung ersetzen. Die gesetzliche Pflicht zur Führung des Kompensationsverzeichnisses ergibt sich aus dem Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG § 17 (6): Verfahren; Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen) in Verbindung mit dem Naturschutzgesetz Baden-Württembergs (NatSchG § 18: Kompensationsverzeichnis) und der Kompensationsverzeichnis-Verordnung (KompVzVO § 1: Inhalte des Kompensationsverzeichnisses).
Sichtschutzwald soll Objekte (Bauwerke, Abbaustätten oder Deponien), die das Landschaftsbild nachhaltig und empfindlich stören, verdecken oder vor unerwünschtem Einblick schützen. Wald trägt hier zum Erhalt und zur Gestaltung des Landschaftsbildes bei und erhöht die Wohnqualität im Umkreis störender Bauten und Anlagen.
Als Naturdenkmal nach § 28 NatSchG können sowohl Einzelgebilde (END, z.B. wertvolle Bäume, Felsen, Höhlen) als auch naturschutzwürdige Flächen bis zu 5 ha Größe (FND, z.B. kleinere Wasserflächen, Moore, Heiden) ausgewiesen werden. Ihr Schutzstatus ist mit dem eines Naturschutzgebietes vergleichbar. In einigen UIS-Werkzeugen werden folgende Geometrien angeboten: - DST Lokal: automatisierte Liegenschaftskarte (ALKIS) als Erfassungsgrundlage. In diesem Layer sind nur die Geodaten enthalten, die von der zuständigen Behörde bearbeitet werden und im monatlichen Datenaustausch stehen. - Dienst landesweit: die komplette Geodaten des Landes liegen als Web Map Service (WMS), ALKIS-konform vor. In diesem Layer sind die Daten landesweit zusammengeführt, können jedoch von den Dienststellen nicht bearbeitet werden. Der Bestand wird monatlich aktualisiert
Im Rahmen der nach einem zweistufigen Verfahren arbeitenden forstlichen Standortskartierung vorgenommene Landschaftsgliederung, wobei i.W. regionales Klima, Landschaftsform, Gesteinscharakter einer Gegend und Auswirkungen der Landschaftsgeschichte als gliederungsrelevante Merkmale herangezogen werden. Folgende Gliederungsebenen werden verwendet: Wuchsgebiete (Großlandschaften, die in Landschaftsform und Gesteinscharakter gewisse einheitliche Züge aufweisen), Wuchsbezirksgruppen, Wuchsbezirke, Einzelwuchsbezirke sowie Teilbezirke. Die Abgrenzung ist geometrisch konsistent mit den kartierten Standortseinheiten.