Kartographisch nicht abgrenzbare Flächenanteile von Lebensraumtypen der FFH-Richtlinie (Anhang I), die innerhalb einer Erfassungseinheit eines anderen Lebensraumtyps liegen.
Das Biotophilfskonzept hat zum Ziel, konkrete Maßnahmen zur Verbesserung des Erhaltungszustandes der FFH-Lebensraumtypen (LRT) aufzuzeigen und so zur dauerhaften Erhaltung und Verbesserung des Zustandes der LRT beizutragen. Außerdem sollten, wo möglich, neue FFH-LRT- Flächen entwickelt werden, um die Entwicklungsziele (Anhang I der FFH-Richtlinie) zu erreichen.
Natura 2000 ist ein Netz von Schutzgebieten zur Erhaltung europäisch bedeutsamer Lebensräume sowie seltener Tier- und Pflanzenarten. Die rechtliche Grundlage dieses grenzüberschreitenden Naturschutznetzwerks bilden die Vogelschutz- und die Fauna-Flora-Habitat (FFH)-Richtlinie der Europäischen Union. Nach den Vorgaben der FFH-Richtlinie benennt jeder Mitgliedstaat Gebiete, die für die Erhaltung seltener Tier- und Pflanzenarten sowie typischer oder einzigartiger Lebensräume von europäischer Bedeutung wichtig sind.
Die rechtliche Sicherung der FFH-Gebiete erfolgt durch Sammelverordnungen der Regierungspräsidien. Die verordneten Grenzen der FFH-Gebiete sind im Daten-und Kartendienst in der Kategorie "FFH-Gebiete" abzurufen.
Im verwaltungsinternen Auswertesystem sind ergänzend die Abgrenzungen, die von der EU bestätigt wurden, abzurufen (Kategorie "FFH-Gebiete (von EU festgelegt)")
Weitere Grundlage für die Sicherung der FFH-Gebiete sind Managementpläne. Im Rahmen dieser behördenverbindlichen Fachpläne werden u.a. die Vorkommen von Lebensraumtypen und Arten der FFH-Richtlinie (Anhang I und II) erfasst und bewertet und konkrete Ziele und Maßnahmen für ihre Pflege und Entwicklung festgelegt.
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Managementpläne zu den Natura 2000-Gebieten. Die Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie sieht vor, dass für die Natura 2000-Schutzgebiete Maßnahmen festgelegt werden, die zur Erhaltung der dort vorkommenden FFH-Arten und FFH-Lebensräume erforderlich sind. In Baden-Württemberg wurden die Vogelschutzgebiete mit der Verordnung des Ministeriums für Ernährung und Ländlichen Raum zur Festlegung von europäischen Vogelschutzgebieten vom 5.2.2010 rechtlich gesichert. Die Schutzgüter in den FFH- und Vogelschutzgebieten sollen vorrangig durch Vereinbarungen mit den Landnutzern in einem günstigen Erhaltungszustand erhalten bzw. - wenn erforderlich - dieser wiederhergestellt werden. Hierfür ist die Erstellung von Managementplänen eine wichtige Grundlage, da in diesen die Vorkommen der Lebensraumtypen und der Lebensstätten der Arten dokumentiert sowie die Erhaltungs- und wünschenswerten Entwicklungsmaßnahmen dargestellt werden. Darüber hinaus bilden die Pläne eine wesentliche Grundlage für die Berichterstattung über die durchgeführten Maßnahmen und die damit verbundenen Kosten.
Als eine Maßnahmenfläche bezeichnet man im Rahmen der Managementpläne für die Natura 2000-Gebiete eine oder mehrere Flächen mit der gleichen Maßnahme oder Maßnahmenkombination, also z.B. alle Flächen, auf denen eine Mahd stattfinden und entbuscht werden soll. Die Maßnahmenflächen werden im Zusammenhang mit dem Erhalt von FFH-Lebensraumtypen, FFH-Arten und Arten der Vogelschutzrichtlinie angelegt. Zu jeder Maßnahmenfläche werden die durchzuführenden Maßnahmen beschrieben und u.a. der beste Zeitpunkt und die Dringlichkeit die Maßnahmen dokumentiert, außerdem für welche Art(en)und LRT dies geschieht, in den meisten Fällen auch in welcher Erfassungseinheit. Maßnahmenflächen können in seltenen, fachlich begründeten Ausnahmefällen auch außerhalb eines Natura2000-Gebiets liegen, wenn es zum Schutz der Art oder des LRT im Gebiet erforderlich ist. In diesem Fall sind die entsprechenden Maßnahmen mit einem entsprechenden Kenner ('Maßnahmenfläche außerhalb') versehen. Bei Maßnahmen wird unterschieden zwischen Erhaltungsmaßnahmen und Entwicklungsmaßnahmen. Erhaltungsmaßnahmen sind Maßnahmen, die dazu führen, dass in einem Natura 2000-Gebiet die im Standarddatenbogen gemeldeten Lebensraumtypen und Arten in ihrer Größe und Qualität erhalten bleiben. Entwicklungsmaßnahmen dienen dazu, Vorkommen neu zu schaffen oder den Erhaltungszustand von Vorkommen zu verbessern. Maßnahmen weisen in aller Regel einen konkreten Flächenbezug auf.
Als eine Maßnahmenfläche bezeichnet man im Rahmen der Managementpläne für die Natura 2000-Gebiete eine oder mehrere Flächen mit der gleichen Maßnahme oder Maßnahmenkombination, also z.B. alle Flächen, auf denen eine Mahd stattfinden und entbuscht werden soll. Die Maßnahmenflächen werden im Zusammenhang mit dem Erhalt von FFH-Lebensraumtypen, FFH-Arten und Arten der Vogelschutzrichtlinie angelegt. Zu jeder Maßnahmenfläche werden die durchzuführenden Maßnahmen beschrieben und u.a. der beste Zeitpunkt und die Dringlichkeit die Maßnahmen dokumentiert, außerdem für welche Art(en)und LRT dies geschieht, in den meisten Fällen auch in welcher Erfassungseinheit. Maßnahmenflächen können in seltenen, fachlich begründeten Ausnahmefällen auch außerhalb eines Natura2000-Gebiets liegen, wenn es zum Schutz der Art oder des LRT im Gebiet erforderlich ist. In diesem Fall sind die entsprechenden Maßnahmen mit einem entsprechenden Kenner ('Maßnahmenfläche außerhalb') versehen. Bei Maßnahmen wird unterschieden zwischen Erhaltungsmaßnahmen und Entwicklungsmaßnahmen. Erhaltungsmaßnahmen sind Maßnahmen, die dazu führen, dass in einem Natura 2000-Gebiet die im Standarddatenbogen gemeldeten Lebensraumtypen und Arten in ihrer Größe und Qualität erhalten bleiben. Entwicklungsmaßnahmen dienen dazu, Vorkommen neu zu schaffen oder den Erhaltungszustand von Vorkommen zu verbessern. Maßnahmen weisen in aller Regel einen konkreten Flächenbezug auf.
In diesem Lebensraumtyp sind artenreiche, wenig gedüngte, extensiv (ein- bis zweimähdig) bewirtschaftete Mähwiesen im Flach- und Hügelland zusammengefasst. Dies schließt sowohl trockene (z.B. Salbei-Glatthaferwiese) als auch frisch-feuchte Mähwiesen ein. Im Gegensatz zum Intensivgrünland sind diese Wiesen blütenreich. Der erste Heuschnitt erfolgt nicht vor der Hauptblütezeit der Gräser. Die Schwerpunktvorkommen dieses Wiesentyps befinden sich bei europaweiter Betrachtung in Südwestdeutschland. Seit 01.03.2022 gehören die FFH-Mähwiesen auch zu den geschützten Biotopen.
Lebensraumtypen der FFH-Richtlinie (Anhang I) in Baden-Württemberg Natürliche Lebensraumtypen (LRT) von gemeinschaftlichem Interesse sind in Anhang I der Richtlinie aufgelistet. Für ihre Bewahrung oder Wiederherstellung in einem günstigen Erhaltungszustand müssen besondere Schutzgebiete ausgewiesen und Naturschutzmaßnahmen ergriffen werden. Baden-Württemberg ist Teil der kontinentalen biogeografischen Region und verfügt über eine reiche Naturausstattung. Von den 91 in Deutschland vorkommenden Lebensraumtypen, gibt es 53 (davon 14 prioritäre) in Baden-Württemberg. Sämtliche Lebensräume in Baden-Württemberg sind geprägt durch ihre Standortbedingungen sowie Jahrhunderte langes Einwirken des Menschen. Unter ihnen gibt es Lebensräume, die noch als naturnah oder weitgehend natürlich anzusehen sind wie z.B. naturnahe und natürliche Hochmoore. Sie kommen in Baden-Württemberg schwerpunktmäßig im Alpenvorland und im Schwarzwald vor. Andere LRT sind erst durch traditionelle Wirtschaftweisen des Menschen wie Mahd oder extensive Beweidung entstanden und prägen heute das Landschaftsbild vieler Regionen. Zu diesen Lebensräumen zählen beispielsweise artenreiche Borstgrasrasen, die in Baden-Württemberg vor allem im Schwarzwald, im Schwäbisch-Fränkischen Wald und im Odenwald verbreitet sind. Für einige LRT trägt Baden-Württemberg eine besondere Verantwortung, wie für die Mageren Flachlandmähwiesen oder für die Wacholderheiden mit dem Verbreitungsschwerpunkt auf der Schwäbischen Alb. Diese unterschiedlichen Lebensräume beherbergen eine vielfältige Tier- und Pflanzenwelt. Eine Veränderung ihrer Standortbedingungen bewirkt eine Veränderung in der Artenzusammensetzung. Die Lebensräume spielen damit eine entscheidende Rolle für die Erhaltung und Entwicklung der biologischen und damit auch der genetischen Vielfalt unserer Natur und Kulturlandschaft.
Landesweite Kulisse des FFH-Lebensraumtyps (LRT) 4030 - Trockene Heiden zur Anerkennung als landwirtschaftliche Bruttofläche. Der LRT 4030 befindet sich in Baden-Württemberg in einem ungünstig-schlechten Erhaltungszustand. Zur Erhaltung dieses wertvollen Lebensraumtyps ist eine Nutzung oder Pflege notwendig, welche i.d.R. in Form einer Beweidung durchgeführt wird. Um die Nutzung auf diesen extensiven Flächen attraktiver zu gestalten werden die Vorkommen des LRT 4030 als landwirtschaftliche Bruttofläche anerkannt. Dadurch kann ihre Nutzung über die Gelder der 1. Säule der Gemeinsamen Agrarumweltpolitik (GAP) gefördert werden. Voraussetzung dafür ist allerdings die regelmäßige Erstellung einer landesweit lebensraumtypscharf abgegrenzten Kulisse der Trockenen Heiden alle 3 Jahre, diese wurde im Jahr 2018 erstmals erstellt. Aufgrund der zahlreichen und kleinflächigen Bestände des LRTs und der Vorgabe einer regelmäßigen Wiederholungskartierung hat bei der Zusammenstellung der zu kartierenden Bestände eine Selektion stattgefunden. Die Kulisse umfasst somit die wesentlichen aber nicht alle Bestände des LRTs in Baden-Württemberg. Die erstellte Kulisse wurde dem Ministerium für ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg (MLR) zur Verfügung gestellt und wird in die landwirtschaftliche Bruttofläche als Dauergrünland unter etablierten lokalen Praktiken eingespeist, sodass für diese Flächen die Beantragung von Fördergeldern über die 1. Säule der GAP möglich ist. Weiterhin werden innerhalb der FFH-Gebiete alle Bestände des LRT 4030 lebensraumtypscharf über die Managementplan-Kartierungen erfasst. Außerdem findet landesweit eine vollständige Erfassung der Bestände als Flächenschätzung der LRTs innerhalb der Biotope im Rahmen der Biotopkartierung statt. Dabei erfolgt jedoch keine lebensraumtypscharfe Abgrenzung des LRTs. Die dazugehörigen Daten sind unter den entsprechenden Objektartklassen 4.1.3. Managementpläne Natura 2000 und 4.1.1 Biotopkartierungen abfragbar.