Als Naturdenkmal nach § 28 NatSchG können sowohl Einzelgebilde (END, z.B. wertvolle Bäume, Felsen, Höhlen) als auch naturschutzwürdige Flächen bis zu 5 ha Größe (FND, z.B. kleinere Wasserflächen, Moore, Heiden) ausgewiesen werden. Ihr Schutzstatus ist mit dem eines Naturschutzgebietes vergleichbar. Maßstäbe: 1:1500, 1:2500 INSPIRE-Thema: Schutzgebiete
Die Ausweisung von Wasserschutzgebieten (WSG) dient dem Schutz des Grundwassers und damit der Trinkwasserressourcen. Erfasst und fortgeschrieben werden - von der Planung bis zur Festsetzung - die nach § 51 WHG und § 45 WG ausgewiesenen/auszuweisenden WSG. (Veröffentlicht werden nur WSG mit dem Status festgesetzt, vorläufig angeordnet, im Verfahren oder fachtechnisch abgegrenzt) Maßstab: 1:2000 INSPIRE-Thema: Bewirtschaftungsgebiete/Schutzgebiete/geregelte Gebiete und Berichterstattungseinheiten
Heilquellenschutzgebiete können im Einzugsgebiet von Heilquellen zu deren besonderem Schutz ausgewiesen sein. Maßstab: 1:2000 INSPIRE-Thema: Bewirtschaftungsgebiete/Schutzgebiete/geregelte Gebiete und Berichterstattungseinheiten
Die vorliegende Darstellung beinhaltet die mittlere jährliche Solarstrahlung für horizontale Flächen. Die Strahlungswerte wurden durch den Deutschen Wetterdienst berechnet. Zugrunde gelegt wurden dabei Daten des Deutschen Wetterdienstes von 1981 bis 2000 und Daten des Satelliten METEOSAT von 1986 bis 2000. Die dargestellten Strahlungswerte sollen der Abschätzung der zu erwartenden Globalstrahlung an einem Standort dienen. Maßstab: 1:1.500.000