INSPIRE-konformer View Service für die INSPIRE-identifizierten Geodatenthemen des Räumlichen Informations- und Planungssystems (RIPS). Es werden die Geodaten zu den Objektarten Wasserschutzgebiet, Wasserschutzgebietszone und Heilquellenschutzgebiet angezeigt. | Prüfung: Konformität zu INSPIRE Durchführungsbestimmung | Dateninhalt (Bild): Konformität zu INSPIRE Durchführungsbestimmung
INSPIRE-konformer Download Service (predefined Atom) für die INSPIRE-identifizierten Geodatenthemen des Räumlichen Informations- und Planungssystems (RIPS). Es werden die Geodaten zu den Objektarten Wasserschutzgebiet, Wasserschutzgebietszone und Heilquellenschutzgebiet bereitgestellt. | Prüfung: Konformität zu INSPIRE Durchführungsbestimmung | Dateninhalt (Bild): Konformität zu INSPIRE Durchführungsbestimmung
INSPIRE-konformer View Service für die INSPIRE-identifizierten Geodatenthemen des Räumlichen Informations- und Planungssystems (RIPS). Es werden die Geodaten zu der Objektart Abfalldeponie angezeigt. | Prüfung: Konformität zu INSPIRE Durchführungsbestimmung | Dateninhalt (Bild): Konformität zu INSPIRE Durchführungsbestimmung
INSPIRE-konformer Download Service (predefined Atom) für die INSPIRE-identifizierten Geodatenthemen des Räumlichen Informations- und Planungssystems (RIPS). Es werden die Geodaten zu der Objektart Abfalldeponie bereitgestellt. | Prüfung: Konformität zu INSPIRE Durchführungsbestimmung | Dateninhalt (Bild): Konformität zu INSPIRE Durchführungsbestimmung
Als Naturdenkmal nach § 31 NatSchG können sowohl Einzelgebilde (z.B. wertvolle Bäume, Felsen, Höhlen) als auch naturschutzwürdige Flächen bis zu 5 ha Größe (z.B. kleinere Wasserflächen, Moore, Heiden) ausgewiesen werden. Ihr Schutzstatus ist mit dem eines Naturschutzgebietes vergleichbar. Der Datensatz beinhaltet verordnete und sichergestellte Naturdenkmale Einzelgebilde. Maßstäbe: 1:1500, 1:25000
Naturparke (§ 27 NatSchG) stellen großräumige Gebiete mit besonderer Erholungseignung dar. Sie werden in großräumigen Erholungslandschaften eingerichtet, um die Interessen des Landschafts- und Naturschutzes einerseits und die Erschließung für Erholungssuchende andererseits aufeinander abzustimmen. Naturparke können Naturschutz- und Landschaftsschutzgebiete sowie Naturdenkmale integrieren. Die Ausweisung von Naturparken erfolgt durch die höheren Naturschutzbehörden per Rechtsverordnung. Maßstab: 1:25.000
Naturparke (§ 27 NatSchG) stellen großräumige Gebiete mit besonderer Erholungseignung dar. Sie werden in großräumigen Erholungslandschaften eingerichtet, um die Interessen des Landschafts- und Naturschutzes einerseits und die Erschließung für Erholungssuchende andererseits aufeinander abzustimmen. Naturparke können Naturschutz- und Landschaftsschutzgebiete sowie Naturdenkmale integrieren. Die Ausweisung von Naturparken erfolgt durch die höheren Naturschutzbehörden per Rechtsverordnung.
Dieses Datenangebot wurde mit Sorgfalt erstellt und gepflegt. Dennoch können Mängel, etwa in Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität, nicht gänzlich ausgeschlossen werden.
PLENUM ist eine neue Naturschutzstrategie, Umwelt- und Naturschutzziele nicht durch hoheitliches Handeln von oben, sondern auf freiwilliger Basis gemeinsam mit der Bevölkerung von unten zu erreichen. PLENUM setzt sich ein für die Erhaltung und Entwicklung der biologischen Vielfalt in großflächigen, repräsentativen Kulturlandschaften. Aufbauend auf der Biotopkartierung und dem Artenschutzprogramm ermittelte die LUBW in Zusammenarbeit mit den Bezirksstellen für Naturschutz und Landschaftspflege und einem wissenschaftlichen Beirat eine Gebietskulissse mit 19 Kerngebieten, die sowohl Naturschutzgebiete als auch typische Kulturlandschaften umfassen. Von dieser Gebietskulisse wird zur Zeit die Plenumkonzeption in 5 Projektgebieten umgesetzt, die 13 % der Landesfläche einnehmen.
In das elektronisch zu führende Wasserbuch sind aus dem Katalog der § 87 Abs. 2 WHG und § 69 Abs. 2 WG zu erfassen:
- Erlaubnisse, die nicht nur vorübergehenden Zwecken dienen, - Gehobene Erlaubnisse - Bewilligungen, - alte Rechte und alte Befugnisse, die bis zum 01.03.2013 zur Eintragung in das Wasserbuch angemeldet werden (§ 21 Abs. 1 WHG), - Planfeststellungsbeschlüsse und Plangenehmigungen nach § 68 WHG, - Wasserschutzgebiete, - Risikogebiete und festgesetzte Überschwemmungsgebiete und - Quellenschutzgebiete. Ab 01.01.2014 neu erteilte Erlaubnisse für Anlagen in, an, über und unter oberirdischen Gewässern i.S.v. § 28 WG sind in das Wasserbuch einzutragen.
Für die gemäß § 87 Abs. 2 Nr. 3 WHG für Risikogebiete und festgesetzte Überschwemmungsgebiete (ÜSG) geregelte Eintragungspflicht in das Wasserbuch bedarf es keiner Differenzierung. Unter Bezug auf die Bezeichnung von ÜSG nach § 65 WG sind festgesetzte ÜSG und Risikogebiete nicht getrennt im Wasserbuch zu erfassen. Als Risikogebiete werden nach dem ab 01.01.2014 geltenden WG alle ÜSG angesehen, die in Hochwassergefahrenkarten mit einem HQ-100 ausgewiesen sind. Demnach sind alle vom WHG zur Wasserbuch-Eintragung vorgesehenen Risikogebiete in den so bezeichneten ÜSG mithin abgebildet.
Als Naturdenkmal nach § 28 NatSchG können sowohl Einzelgebilde (END, z.B. wertvolle Bäume, Felsen, Höhlen) als auch naturschutzwürdige Flächen bis zu 5 ha Größe (FND, z.B. kleinere Wasserflächen, Moore, Heiden) ausgewiesen werden. Ihr Schutzstatus ist mit dem eines Naturschutzgebietes vergleichbar. In einigen UIS-Werkzeugen werden folgende Geometrien angeboten: - DST Lokal: automatisierte Liegenschaftskarte (ALKIS) als Erfassungsgrundlage. In diesem Layer sind nur die Geodaten enthalten, die von der zuständigen Behörde bearbeitet werden und im monatlichen Datenaustausch stehen. - Dienst landesweit: die komplette Geodaten des Landes liegen als Web Map Service (WMS), ALKIS-konform vor. In diesem Layer sind die Daten landesweit zusammengeführt, können jedoch von den Dienststellen nicht bearbeitet werden. Der Bestand wird monatlich aktualisiert