Umfasst die wasserwirtschaftlich bedeutsamen Kleinkläranlagen (gem. DIN 4261) mit Einleitung in ein Gewässer (Vorfluter, Untergrund) entsprechend dem örtlichen Bedarf und im Hinblick auf die Wasserrahmenrichtlinie, denn aufgrund von Vorgaben der Europäischen Kommission sind Frachtbetrachtungen in Siedlungsgebieten erforderlich. Die zuständige Behörde legt fest, welche Anlagen zu erfassen sind. Es werden auch Ortskanäle (gemeinsame Ableitungen mehrerer Kleinkläranlagen in den Vorfluter) geführt.
Mit dem Aufbau eines gemeinsamen Niederschlagsmessnetzes zwischen dem Deutschen Wetterdienst (DWD) und dem Land B.-W. wurde ein flächenrepräsentatives großräumiges Niederschlagsmessnetz realisiert, das auf hohem technischen Niveau Niederschlagsdaten zeitnah erfasst. Dieses Ombrometermessnetz besteht aus dem Grundmessnetz des DWD und dem Verdichtungsmessnetz des Landes; zusätzlich stehen Stationen des Luftmessnetzes sowie weiterer Anbieter zur Verfügung. Der so entstandene Datenpool für die Wasserwirtschaft und die Meteorologie ist insbesondere für Hochwasservorhersagen und Niederschlagswarnungen von Bedeutung.
Die Art der Auflagen zur landwirtschaftlichen Nutzung bzw. Bewirtschaftung von Flurstücken sowie die Überwachungswerte des Nitratstickstoffgehaltes im Boden im Geltungsbereich der SchALVO (Schutzgebiets- und Ausgleichs-Verordnung vom 20.02.01) hängen ab von der Einteilung der Böden in die Auswaschungsrisikoklasse A bzw. M (auswaschungsgefährdete Böden und Moor- und Anmoorböden) bzw. B (weniger auswaschungsgefährdete Böden). Die Kriterien für die Einteilung sind in § 3 Abs. 6 und 7 der SchALVO beschrieben.
Die Auswaschungsrisikoklassen werden für alle Flurstücke ermittelt, die in einem gültigen Wasserschutzgebiet bzw. Teileinzugsgebiet liegen und die Nitratklassen II (Problemgebiet) oder III (Sanierungsgebiet) aufweisen.
Zusammenhängende Waldflächen in der Nähe von Siedlungsschwerpunkten können in Siedlungsbereichen und Freiflächen das Klima durch großräumigen Luftaustausch (regionaler Klimaschutzwald) günstig beeinflussen. Derartige regionale Klimaschutzwälder werden aufgrund spezieller Klimagutachten ausgewiesen. Klimaschutzwald schützt ferner besiedelte Bereiche, Kur-, Heil- und Freizeiteinrichtungen sowie Erholungsbereiche, landwirtschaftliche Nutzflächen und Sonderkulturen vor Kaltluftschäden, nachteiligen Windeinwirkungen, und schafft Ausgleich von Temperatur- und Feuchtigkeitsextremen (lokaler Klimaschutzwald).
Wasserschutzwald sichert und verbessert die Qualität des Grundwassers sowie stehender und fließender Oberflächengewässer. Die Wasserspeicherkapazität von Waldböden verhindert weitgehend oberflächennahe Abflüsse und Hochwasserspitzen und sorgt für eine stetige Wasserspende in niederschlagsarmen Zeiten. So wird zugleich die Gefahr von Hochwasserschäden und Erosion minimiert. Der Datenbestand umfaßt hauptsächlich (noch) nicht rechtsverbindliche wasserwirtschaftliche Fachplanungen (geplante Schutzgebiete nach Wasserrecht, Grundwasser-Schonbereiche, Vorrangflächen etc.).
In diesem Lebensraumtyp sind artenreiche, wenig gedüngte, extensiv (ein- bis zweimähdig) bewirtschaftete Mähwiesen im Flach- und Hügelland zusammengefasst. Dies schließt sowohl trockene (z.B. Salbei-Glatthaferwiese) als auch frisch-feuchte Mähwiesen ein. Im Gegensatz zum Intensivgrünland sind diese Wiesen blütenreich. Der erste Heuschnitt erfolgt nicht vor der Hauptblütezeit der Gräser. Die Schwerpunktvorkommen dieses Wiesentyps befinden sich bei europaweiter Betrachtung in Südwestdeutschland. Seit 01.03.2022 gehören die FFH-Mähwiesen auch zu den geschützten Biotopen.
Geländeaufnahmen in Form von Gewässer-, Tal- und Deich-/ Dammprofilen mit Bezug zu wasserwirtschaftlichen Fragestellungen sollen landesweit einheitlich erfasst und in der WAABIS-Datenbank geführt werden, um sie zu visualisieren, für Berechnungen zu nutzen, unter den Dienststellen auszutauschen und langzeitig sicher zu archivieren. Die Erfassung soll durch Dritte (Vermessungsingenieure u. ä.) nach landesweit einheitlichen Vorgaben ausgeführt werden um die Daten über eine Standardschnittstelle in die WAABIS-DB übertragen zu können. Die Profillinien werden als Folge von Profilstützpunkten aufgenommen und verarbeitet, durch die Zuordnung zu einem Profil und die Nummerierung der Stützpunkte innerhalb des Profils wird aus den Stützpunkten die Profillinie als dreidimensionales Polygon erzeugt.
Der auf Grundlage der Allgemeinen Bodenabtragsgleichung (ABAG) berechnete zu erwartende langjährige, mittlere Bodenabtrag (t/ha/a) für Ackerland und Rebflächen soll als Informationsgrundlage sowohl für Planungsvorhaben als auch für bodenkundliche und bodenschutzfachliche Fragestellungen auf großer Maßstabsebene dienen. Die Werte werden in einem 10 m Raster dargestellt.
Es ist zu berücksichtigen, dass der langjährige, mittlere Bodenabtrag mittels fruchtfolgenrepräsentativen C-Faktoren für die Jahre 2018 bis 2022 berechnet wurde, ohne Berücksichtigung von Bodenbewirtschaftung, Zwischenfrüchten oder erosionsmindernden Maßnahmen. Sofern Daten zur Bodenbewirtschaftung und/oder erosionsvorbeugenden Maßnahmen schlag- oder flurstücksbezogen vorliegen, sollten diese Informationen bei der Einzelfallbetrachtung von Flächen berücksichtigt und der mittlere Bodenabtrag ggf. unter Berücksichtigung der DIN 19708 (2022) angepasst werden.
Umfasst gesetzlichen Bodenschutzwald nach § 30 LWALDG. Wälder auf erosionsgefährdeten Standorten (beispielsweise rutschgefährdete Hänge, felsige oder flachgründige Steilhänge, zur Verkarstung neigende Standorte und Flugsandböden) sind als Bodenschutzwald geschützt und müssen besonders schonend bewirtschaftet werden. Bodenschutzwald schützt seinen Standort sowie benachbarte Flächen vor den Auswirkungen von Wasser- und Winderosion, Bodenrutschungen, Auskolkungen, Erdabbrüchen, Bodenkriechen und Steinschlägen, Aushagerungen und Humusschwund, Bodenverdichtungen und Vernässungen.
Eine Sonderform des Bodenschutzwaldes ist der Lawinenschutzwald. Der Lawinenschutzwald soll die Entstehung von Schneebewegungen jeder Art wie Schneekriechen, Schneegleiten, Schneerutschen und Lawinen aus dem Wald verhindern, sowie oberhalb der Waldgrenze abgerissene Lawinen nach Möglichkeit lenken, bremsen und zum Stillstand bringen.