Nationalparke sind nach § 24 Bundesnaturschutzgesetz "rechtsverbindlich festgesetzte einheitlich zu schützende Gebiete, die 1. großräumig, weitgehend unzerschnitten und von besonderer Eigenart sind, 2. in einem überwiegenden Teil ihres Gebiets die Voraussetzungen eines Naturschutzgebietes erfüllen und 3. sich in einem überwiegenden Teil ihres Gebietes in einem vom Menschen nicht oder wenig beeinflussten Zustand befinden oder geeignet sind, sich in einen Zustand zu entwickeln oder in einen Zustand entwickelt zu werden, der einen möglichst ungestörten Ablauf der Naturvorgänge in ihrer natürlichen Dynamik gewährleistet. Nationalparke haben zum Ziel, im überwiegenden Teil ihres Gebiets den möglichst ungestörten Ablauf der Naturvorgänge in ihrer natürlichen Dynamik zu gewährleisten. Soweit es der Schutzzweck erlaubt, sollen Nationalparke auch der wissenschaftlichen Umweltbeobachtung, der naturkundlichen Bildung und dem Naturerlebnis der Bevölkerung dienen". Dieses Datenangebot wurde mit Sorgfalt erstellt und gepflegt. Dennoch können Mängel, etwa in Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität, nicht gänzlich ausgeschlossen werden.
Beschreibung
Nationalpark
Aktualität der Daten
| Status |
in Erstellung |
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| Periodizität |
bei Bedarf |
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| Erläuterung zum Zeitbezug |
Jeweils aktueller Bestand Anlassbezogene Aktualisierung. Vorgaben zur Daten-QS: Richtlinie zur Fachdatenführung im Naturschutz Sonstige Hinweise: Die aktuellen Daten zu Nationalpark werden bei Bedarf durch die LUBW in die Referenzdatenbank übertragen. |
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Raumbezug
Lage der Geodaten (in WGS84)
| SW Länge/Breite | NO Länge/Breite | |
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| Raumbezug des Datensatzes | 7.21°/47.41° | 10.71°/50.01° |
| Erläuterung zum Raumbezug |
Baden-Württemberg |
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| Koordinatensystem |
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Verweise und Downloads
Downloads (1)
Querverweise (1)
Nutzung
| Nutzungsbedingungen |
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| Zugriffsbeschränkungen |
Es gelten keine Zugriffsbeschränkungen |
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| Anwendungseinschränkungen |
Dieses Datenangebot wurde mit Sorgfalt erstellt und gepflegt. Dennoch können Mängel, etwa in Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität, nicht gänzlich ausgeschlossen werden. |
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Kontakt
Ansprechpartner
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LUBW Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg Abteilung 5 - Kompetenzzentrum Umweltinformatik RIPS-Metadaten UIS-Geodatenmanagement
Postfach 10 01 63
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Vertrieb
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LUBW Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg Abteilung 5 - Kompetenzzentrum Umweltinformatik RIPS-Datenabgabe UIS-Geodatenmanagement
Postfach 10 01 63
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Fachinformationen
Informationen zum Datensatz
| Digitale Repräsentation |
Vektor |
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Vektorformat
| Topologieinformation | Geometrietyp | Elementanzahl |
|---|---|---|
| Flächen | Fläche | 1 |
Erstellungsmaßstab
| Maßstab 1:x |
25000 |
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| Systemumgebung |
Naturschutzinformationssystem (NAIS) |
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| Fachliche Grundlage |
- |
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| Herstellungsprozess |
Für das Gebiet des Nationalparks ist spätestens fünf Jahre nach seiner Errichtung ein Nationalparkplan zu beschließen, der neben dem Leitbild des Nationalparks die örtlichen Ziele und Maßnahmen für die Entwicklung des Nationalparks darstellt; er beinhaltet insbesondere die Maßnahmen, die zur Erfüllung des in § 3 bestimmten Schutzzwecks des Nationalparks notwendig sind. Der Nationalparkplan ersetzt im Nationalpark den pe - riodischen Betriebsplan nach § 50 Absatz 1 des Landeswaldgesetzes (LWaldG). Der Nationalparkplan ist in der Regel alle zehn Jahre, bei Bedarf früher, fortzuschreiben.(Nationalparkgesetz (NLPG); § 6 Nationalparkplan) |
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Zusatzinformationen
| Herstellungszweck |
Der Zweck des Nationalparks, der Erhalt natürlicher Lebensgrundlagen, ökologische Zusammenhänge und Naturschutzziele sollen der Allgemeinheit vermittelt werden. Darüber hinaus schafft die Nationalparkverwaltung die Voraussetzungen für Naturerleben und naturverträgliche Erholung. (Gesetz zur Errichtung des Nationalparks Schwarzwald und zur Änderung weiterer Vorschriften. https://www9.landtag-bw.de/WP15/Drucksachen/4000/15_4406_d.pdf) |
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| Sprache des Datensatzes |
Deutsch |
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Datenformat
| Name | Version | Kompressionstechnik | Spezifikation |
|---|---|---|---|
| Shapefiles | |||
| GML |