Nationalparke sind nach § 24 Bundesnaturschutzgesetz "rechtsverbindlich festgesetzte einheitlich zu schützende Gebiete, die 1. großräumig, weitgehend unzerschnitten und von besonderer Eigenart sind, 2. in einem überwiegenden Teil ihres Gebiets die Voraussetzungen eines Naturschutzgebietes erfüllen und 3. sich in einem überwiegenden Teil ihres Gebietes in einem vom Menschen nicht oder wenig beeinflussten Zustand befinden oder geeignet sind, sich in einen Zustand zu entwickeln oder in einen Zustand entwickelt zu werden, der einen möglichst ungestörten Ablauf der Naturvorgänge in ihrer natürlichen Dynamik gewährleistet. Nationalparke haben zum Ziel, im überwiegenden Teil ihres Gebiets den möglichst ungestörten Ablauf der Naturvorgänge in ihrer natürlichen Dynamik zu gewährleisten. Soweit es der Schutzzweck erlaubt, sollen Nationalparke auch der wissenschaftlichen Umweltbeobachtung, der naturkundlichen Bildung und dem Naturerlebnis der Bevölkerung dienen". Dieses Datenangebot wurde mit Sorgfalt erstellt und gepflegt. Dennoch können Mängel, etwa in Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität, nicht gänzlich ausgeschlossen werden.
Raumbezug
Lage der Geodaten (in WGS84)
SW Länge/Breite | NO Länge/Breite | |
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Raumbezug des Datensatzes | 7.21°/47.41° | 10.71°/50.01° |
Erläuterung zum Raumbezug |
Baden-Württemberg |
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Koordinatensystem |
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Verweise und Downloads
Downloads (1)
Querverweise (1)
Nutzung
Nutzungsbedingungen |
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Zugriffsbeschränkungen |
Es gelten keine Zugriffsbeschränkungen |
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Anwendungseinschränkungen |
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Kontakt
Ansprechpartner
LUBW Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg Abteilung 5 - Kompetenzzentrum Umweltinformatik RIPS-Metadaten UIS-Geodatenmanagement
Postfach 10 01 63
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Vertrieb
LUBW Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg Abteilung 5 - Kompetenzzentrum Umweltinformatik RIPS-Datenabgabe UIS-Geodatenmanagement
Postfach 10 01 63
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Fachinformationen
Informationen zum Datensatz
Digitale Repräsentation |
Vektor |
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Vektorformat
Topologieinformation | Geometrietyp | Elementanzahl |
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Flächen | Fläche | 1 |
Erstellungsmaßstab
Maßstab 1:x |
25000 |
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Fachliche Grundlage |
- |
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Zusatzinformationen
Herstellungszweck |
Der Zweck des Nationalparks, der Erhalt natürlicher Lebensgrundlagen, ökologische Zusammenhänge und Naturschutzziele sollen der Allgemeinheit vermittelt werden. Darüber hinaus schafft die Nationalparkverwaltung die Voraussetzungen für Naturerleben und naturverträgliche Erholung. (Gesetz zur Errichtung des Nationalparks Schwarzwald und zur Änderung weiterer Vorschriften. https://www9.landtag-bw.de/WP15/Drucksachen/4000/15_4406_d.pdf) |
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Sprache des Datensatzes |
Deutsch |
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Datenformat
Name | Version | Kompressionstechnik | Spezifikation |
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Shapefiles | |||
GML |