Das Messnetz mit zugehörigen Untersuchungsprogrammen und Datendiensten ist zugleich ein Frühwarnsystem für großräumige natürlich und menschlich verursachte Veränderungen des Grundwassers, beispielsweise Versauerung, Klimafolgen, Belastungsveränderungen und Übernutzungen.
Raumbezug
Lage der Geodaten (in WGS84)
| SW Länge/Breite | NO Länge/Breite | |
|---|---|---|
| Raumbezug des Datensatzes | 7.2°/47.4° | 10.7°/50.0° |
Höhe
| Minimum | Maximum | Maßeinheit | Vertikaldatum |
|---|---|---|---|
| 84.0 | 1495.0 | Meter | DE_DHHN92_NH |
| Erläuterung zum Raumbezug |
Baden-Württemberg |
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| Koordinatensystem |
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Nutzung
| Nutzungsbedingungen |
Es gelten die Bedingungen der Nutzungsvereinbarung für Daten des UIS "https://www.lubw.baden-wuerttemberg.de/umweltinformationssystem/nutzungsvereinbarung" |
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| Zugriffsbeschränkungen |
Öffentlicher Zugriff beschränkt entsprechend Artikel 13(1)(f) der INSPIRE-Richtlinie: f) aufgrund nachteiliger Auswirkungen auf die Vertraulichkeit personenbezogener Daten |
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| Anwendungseinschränkungen |
Erläuterungen zum Personenbezug: Objektart enthält personenbezogene Daten, daher sind beim Datenaustausch die Bestimmungen des LDSG einzuhalten. |
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Kontakt
Ansprechpartner
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LUBW Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg Abteilung 5 - Kompetenzzentrum Umweltinformatik RIPS-Metadaten UIS-Geodatenmanagement
Postfach 10 01 63
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Vertrieb
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LUBW Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg Abteilung 5 - Kompetenzzentrum Umweltinformatik RIPS-Datenabgabe UIS-Geodatenmanagement
Postfach 10 01 63
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Fachinformationen
Informationen zum Datensatz
| Digitale Repräsentation |
Vektor |
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| Systemumgebung |
Grundwasserdatenbank (GWDB) |
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| Fachliche Grundlage |
- |
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| Herstellungsprozess |
Das Grundwasserbeschaffenheitsmessnetz befindet sich in der Zuständigkeit der LUBW. Die Beprobung und Analytik werden von der LUBW vergeben. Beim Grundwasserstandsmessnetz sind die Trendmessstellen sowie die Messstellen, die gleichzeitig Grundwasserbeschaffenheitsmessstellen sind in der Zuständigkeit der LUBW. Regionale Messstellen zur Grundwasserstandsbeobachtung liegen in der Zuständigkeit der Regierungspräsidien. |
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