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Geodatensatz

Lärmkartierung: Straßenverkehrslärm 24 Stunden (LDEN)

Inhalt
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Geodaten-Download: Umgebungslärmkartierung 2022
Geodaten-Download: Umgebungslärmkartierung 2022 als Geopackage über ZIP-Download

Nutzungsbedingungen

Es gelten die Bedingungen der Nutzungsvereinbarung für Daten des UIS "https://www.lubw.baden-wuerttemberg.de/umweltinformationssystem/nutzungsvereinbarung"

Ansprechpartner

LUBW Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg Abteilung 5 - Kompetenzzentrum Umweltinformatik RIPS-Metadaten UIS-Geodatenmanagement

rips-metadaten@lubw.bwl.de
https://rips-metadaten.lubw.de/kontakt

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Beschreibung

Lärmkarten für die Hauptverkehrsstraßen. Umgebungslärmkartierung gemäß EU-Umgebungslärmrichtlinie (Richtlinie 2002/49/EG) bzw. dem Sechsten Teil "Lärmminderungsplanung" im Bundes-Immissionsschutzgesetz. Berechnungsvorschrift bis Ende 2018: VBUS, ab 2019: BUB. Der Lärmindex LDEN ist ein Maß für die ganztägige Lärmbelastung (24 Stunden). Die berechneten Schallpegel sind zu Pegelklassen in 5 dB(A)-Abstufung zusammengefasst. Zu kartieren sind alle Hauptverkehrsstraßen außerhalb der Ballungsräume, das sind Autobahnen, Bundes- und Landesstraßen mit einem Verkehrsaufkommen von mehr als 3 Mio. Kfz/Jahr (entspricht 8200 Kfz/Tag). Datenbasis: Verkehrsdaten der Straßenbauverwaltung, teilweise ergänzt durch Angaben von Kommunen.

Aktualität der Daten

Status

abgeschlossen

Pflege- und Aktualisierungsintervall

kontinuierlich (benutzerdefiniert)

Erläuterung zum Zeitbezug

Die Lärmkarten werden in der Regel alle fünf Jahre überprüft und aktualisiert; beginnend ab dem Jahr 2007 (2007, 2012, 2017, 2022 etc.).

Aktualität des Datensatzes

Letzte Änderung

24.06.2024

Raumbezug

Lage der Geodaten (in WGS84)
SW Länge/Breite NO Länge/Breite
Raumbezug des Datensatzes 7.5°/47.5° 10.5°/49°
Erläuterung zum Raumbezug

Baden-Württemberg

Koordinatensystem
EPSG 25832: ETRS89 / UTM Zone 32N

Verweise und Downloads

Downloads (1)

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Geodaten-Download: Umgebungslärmkartierung 2022
Geodaten-Download: Umgebungslärmkartierung 2022 als Geopackage über ZIP-Download

Weitere Verweise (1)

https://udo.lubw.baden-wuerttemberg.de/public/index.xhtml Information

Nutzung

Nutzungsbedingungen

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Postfach 10 01 63
76231 Karlsruhe

rips-metadaten@lubw.bwl.de
https://rips-metadaten.lubw.de/kontakt
Vertrieb

LUBW Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg Abteilung 5 - Kompetenzzentrum Umweltinformatik RIPS-Datenabgabe UIS-Geodatenmanagement

Postfach 10 01 63
76231 Karlsruhe

rips@lubw.bwl.de
https://www.lubw.baden-wuerttemberg.de/

Fachinformationen

Informationen zum Datensatz

Identifikator

https://registry.gdi-de.org/id/de.bw.lubw.mdk/811bcf23-22ba-4094-a106-38d5b60c48de

Digitale Repräsentation

Vektor

Vektorformat
Topologieinformation Geometrietyp Elementanzahl
Flächen Fläche
Erstellungsmaßstab
Bodenauflösung

10 m

Systemumgebung

sonstige Anwendung

Fachliche Grundlage

Die EU-Umgebungslärmrichtlinie verpflichtet die Mitgliedsstaaten, getrennt für Ballungsräume, Hauptverkehrsstraßen, Haupteisenbahnstrecken und Großflughäfen innerhalb vorgegebener Fristen den Umgebungslärm zu erfassen und in Form strategischer Lärmkarten darzustellen. In Baden-Württemberg ist die LUBW für die Lärmkartierung der Hauptverkehrsstraßen und der nicht-bundeseigenen Haupteisenbahnstrecken außerhalb der Ballungsräume sowie für die Kartierung des Flughafens Stuttgart zuständig. Die Ballungsräume (Städte mit mehr als 100.0000 Einwohnern) kartieren in ihrem Gebiet selbst. Für die Lärmkartierung der bundeseigenen Haupteisenbahnstrecken ist das Eisenbahn-Bundesamt zuständig. Lärmkarten sind mindestens alle fünf Jahre zu überprüfen und bei Bedarf zu überarbeiten.

Herstellungsprozess

Die EU-Umgebungslärmrichtlinie verpflichtet die Mitgliedsstaaten, getrennt für Ballungsräume, Hauptverkehrsstraßen, Haupteisenbahnstrecken und Großflughäfen innerhalb vorgegebener Fristen den Umgebungslärm zu erfassen und in Form strategischer Lärmkarten darzustellen. In Baden-Württemberg ist die LUBW für die Lärmkartierung der Hauptverkehrsstraßen und der nicht-bundeseigenen Haupteisenbahnstrecken außerhalb der Ballungsräume sowie für die Kartierung des Flughafens Stuttgart zuständig. Die Ballungsräume (Städte mit mehr als 100.0000 Einwohnern) kartieren in ihrem Gebiet selbst. Für die Lärmkartierung der bundeseigenen Haupteisenbahnstrecken ist das Eisenbahn-Bundesamt zuständig. Lärmkarten sind mindestens alle fünf Jahre zu überprüfen und bei Bedarf zu überarbeiten.

Zusatzinformationen

Herstellungszweck

Vorgaben der EU-Umgebungslärmrichtlinie (Richtlinie 2002/49/EG) bzw. dem Sechsten Teil "Lärmminderungsplanung" im Bundes-Immissionsschutzgesetz. Information der Öffentlichkeit und der für die Lärmaktionsplanung zuständigen Behörden (vorrangig Städte und Gemeinden). Basierend auf den Lärmkarten und den dazugehörigen Belastungsstatistiken sind im Zuge der Lärmaktionsplanung lärmmindernde Maßnahmen zu entwickeln und in einem Lärmaktionsplan festzuschreiben.

Sprache des Datensatzes

Deutsch

Schlagworte

ISO-Themenkategorien Umwelt
Suchbegriffe Gesundheit oac: 649

Informationen zum Metadatensatz

Objekt-ID

811bcf23-22ba-4094-a106-38d5b60c48de

Aktualität der Metadaten

05.12.2025

Sprache Metadatensatz

Deutsch

Datensatz / Datenserie

Datensatz

XML Darstellung
Metadaten als XML herunterladen
Ansprechpartner (Metadatum)
rips-metadaten@lubw.bwl.de
Metadatenquelle
RIPS-Metadaten
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