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Geodatendienst

WMS Biosphärengebiet Zone

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Querverweise (1)

Biosphärengebiet Zone
Biosphärengebiete sind einheitlich zu schützende und zu entwickelnde Gebiete, die 1. großräumig und für bestimmte Kulturlandschaften mit reicher Naturausstattung charakteristisch sind, 2. in wesentlichen Teilen die Voraussetzungen eines Naturschutzgebiets, im Übrigen überwiegend eines Landschaftsschutzgebiets erfüllen, 3. vornehmlich der Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung einer durch hergebrachte vielfältige Nutzung geprägten Landschaft und der darin historisch gewachsenen Arten- und Biotopvielfalt, einschließlich Wild- und früherer Kulturformen wirtschaftlich genutzter oder nutzbarer Tier- und Pflanzenarten, dienen, 4. beispielhaft der Entwicklung und Erprobung von die Naturgüter besonders schonenden Wirtschaftsweisen dienen und 5. der Umweltbildung und -erziehung, der ökologischen Forschung und der langfristigen Umweltbeobachtung dienen. Die Biosphärengebiete werden auf der Grundlage von § 23 Absatz 2 des Naturschutzgesetzes (NatSchG) in Verbindung mit § 20 Absatz 2 Nummer 3, § 22 Absatz 1 und 2 sowie § 25 des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) ausgewiesen. Biosphärengebiete sind unter Berücksichtigung der durch die Großräumigkeit und Besiedlung gebotenen Ausnahmen in Kern-, Pflege- und Entwicklungszonen zu gliedern und zu entwickeln. Kernzonen werden wie Naturschutzgebiete, die übrigen Zonen überwiegend wie Landschaftsschutzgebiete geschützt. In Baden-Württemberg sind mit dem Biosphärengebiet Schwäbische Alb und dem Biosphärengebiet Schwarzwald zwei Biosphärengebiete ausgewiesen. Das Biosphärengebiet Schwäbische Alb ist seit dem 22.03.2008 nach Landesrecht als Biosphärengebiet ausgewiesen. Die Anerkennung durch die UNESCO als UNESCO-Biosphärenreservat erfolgte im Jahr 2009. Das Biosphärengebiet Schwarzwald ist seit dem 01.02.2016 nach Landesrecht als Biosphärengebiet ausgewiesen. Die Anerkennung durch die UNESCO als UNESCO-Biosphärenreservat erfolgte im Juni 2017.

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Ansprechpartner

LUBW Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg Abteilung 5 - Kompetenzzentrum Umweltinformatik RIPS-Metadaten UIS-Geodatenmanagement

rips-metadaten@lubw.bwl.de
https://rips-metadaten.lubw.de/kontakt

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Be­schrei­bung

Biosphärengebiete sind einheitlich zu schützende und zu entwickelnde Gebiete, die 1. großräumig und für bestimmte Kulturlandschaften mit reicher Naturausstattung charakteristisch sind, 2. in wesentlichen Teilen die Voraussetzungen eines Naturschutzgebiets, im Übrigen überwiegend eines Landschaftsschutzgebiets erfüllen, 3. vornehmlich der Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung einer durch hergebrachte vielfältige Nutzung geprägten Landschaft und der darin historisch gewachsenen Arten- und Biotopvielfalt, einschließlich Wild- und früherer Kulturformen wirtschaftlich genutzter oder nutzbarer Tier- und Pflanzenarten, dienen, 4. beispielhaft der Entwicklung und Erprobung von die Naturgüter besonders schonenden Wirtschaftsweisen dienen und 5. der Umweltbildung und -erziehung, der ökologischen Forschung und der langfristigen Umweltbeobachtung dienen. Maßstab: 1:10000 INSPIRE-Thema: Schutzgebiete

Raumbezug

Lage der Geodaten (in WGS84)
SW Länge/Breite NO Länge/Breite
Raumbezug des Datensatzes 7.2°/47.4° 10.7°/50.0°
Höhe
Minimum Maximum Maß­einheit Vertikal­datum
84.0 1495.0 Meter DE_DHHN92_NH
Erläuterung zum Raumbezug

Baden-Württemberg

Koordinaten­system
EPSG 25832: ETRS89 / UTM Zone 32N

Verweise und Downloads

URL des Zugangs: Darstellungsdienste (1)

https://rips-gdi.lubw.baden-wuerttemberg.de/arcgis/services/wms/UIS_0100000065900001/MapServer/WMSServer?REQUEST=GetCapabilities&SERVICE=WMS Liefert Meta-Informationen zu einem Service, wie z.B. Adresse des Herausgebers, verfügbare Operationen, Eigenschaften der Kartenlayer, unterstützte Raumbezugssystem u.a.

Querverweise (1)

Geodatensatz
Biosphärengebiet Zone
img
Biosphärengebiete sind einheitlich zu schützende und zu entwickelnde Gebiete, die 1. großräumig und für bestimmte Kulturlandschaften mit reicher Naturausstattung charakteristisch sind, 2. in wesentlichen Teilen die Voraussetzungen eines Naturschutzgebiets, im Übrigen überwiegend eines Landschaftsschutzgebiets erfüllen, 3. vornehmlich der Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung einer durch hergebrachte vielfältige Nutzung geprägten Landschaft und der darin historisch gewachsenen Arten- und Biotopvielfalt, einschließlich Wild- und früherer Kulturformen wirtschaftlich genutzter oder nutzbarer Tier- und Pflanzenarten, dienen, 4. beispielhaft der Entwicklung und Erprobung von die Naturgüter besonders schonenden Wirtschaftsweisen dienen und 5. der Umweltbildung und -erziehung, der ökologischen Forschung und der langfristigen Umweltbeobachtung dienen. Die Biosphärengebiete werden auf der Grundlage von § 23 Absatz 2 des Naturschutzgesetzes (NatSchG) in Verbindung mit § 20 Absatz 2 Nummer 3, § 22 Absatz 1 und 2 sowie § 25 des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) ausgewiesen. Biosphärengebiete sind unter Berücksichtigung der durch die Großräumigkeit und Besiedlung gebotenen Ausnahmen in Kern-, Pflege- und Entwicklungszonen zu gliedern und zu entwickeln. Kernzonen werden wie Naturschutzgebiete, die übrigen Zonen überwiegend wie Landschaftsschutzgebiete geschützt. In Baden-Württemberg sind mit dem Biosphärengebiet Schwäbische Alb und dem Biosphärengebiet Schwarzwald zwei Biosphärengebiete ausgewiesen. Das Biosphärengebiet Schwäbische Alb ist seit dem 22.03.2008 nach Landesrecht als Biosphärengebiet ausgewiesen. Die Anerkennung durch die UNESCO als UNESCO-Biosphärenreservat erfolgte im Jahr 2009. Das Biosphärengebiet Schwarzwald ist seit dem 01.02.2016 nach Landesrecht als Biosphärengebiet ausgewiesen. Die Anerkennung durch die UNESCO als UNESCO-Biosphärenreservat erfolgte im Juni 2017.

Weitere Verweise (1)

Dienst "WMS Biosphärengebiet Zone" (GetCapabilities) Liefert Meta-Informationen zu einem Service, wie z.B. Adresse des Herausgebers, verfügbare Operationen, Eigenschaften der Kartenlayer, unterstützte Raumbezugssystem u.a.

Nutzung

Nutzungs­bedingun­gen

Es gelten keine Bedingungen

Kontakt

Ansprechpartner

LUBW Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg Abteilung 5 - Kompetenzzentrum Umweltinformatik RIPS-Metadaten UIS-Geodatenmanagement

Postfach 10 01 63
76231 Karlsruhe

rips-metadaten@lubw.bwl.de
https://rips-metadaten.lubw.de/kontakt
Vertrieb

LUBW Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg Abteilung 5 - Kompetenzzentrum Umweltinformatik RIPS-Datenabgabe UIS-Geodatenmanagement

Postfach 10 01 63
76231 Karlsruhe

rips@lubw.bwl.de
https://www.lubw.baden-wuerttemberg.de/

Fach­informationen

Informationen zum Datensatz

Klassifikation des Dienstes

Dienst für den Zugriff auf grafische Darstellungen (WMS, WMTS, API Maps etc.)

Art des Dienstes

Darstellungsdienste

Version

OGC:WMS 1.3.0

Operation
Name der Operation Beschreibung der Operation Aufruf der Operation
GetCapabilities Liefert Meta-Informationen zu einem Service, wie z.B. Adresse des Herausgebers, verfügbare Operationen, Eigenschaften der Kartenlayer, unterstützte Raumbezugssystem u.a.

https://rips-gdi.lubw.baden-wuerttemberg.de/arcgis/services/wms/UIS_0100000065900001/MapServer/WMSServer?REQUEST=GetCapabilities&SERVICE=WMS

Get­Ca­pa­bi­li­ties Do­ku­ment
Get­Ca­pa­bi­li­ties an­zei­gen
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Zusatzinformationen

Herstellungszweck

-

Bestell­informationen

Gebuehren: kostenlos bzw. nach Bereitstellungsaufwand

Schlag­worte

INSPIRE - Räumlicher An­wen­dungs­bereich Regional
Suchbegriffe Agrarstruktur Artenschutz Biotopschutz Landschaftsplanung Naturschutz

Informationen zum Metadatensatz

Objekt-ID

77eb38d7-10f3-4305-9a91-fbed17c2e0d0

Aktualität der Metadaten

18.03.2024

Sprache Metadatensatz

Deutsch

XML Dar­stellung
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Ansprechpartner (Metadatum)
rips-metadaten@lubw.bwl.de
Metadatenquelle
RIPS-Metadaten
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