In das elektronisch zu führende Wasserbuch sind aus dem Katalog der § 87 Abs. 2 WHG und § 69 Abs. 2 WG zu erfassen:
- Erlaubnisse, die nicht nur vorübergehenden Zwecken dienen,
- Gehobene Erlaubnisse
- Bewilligungen,
- alte Rechte und alte Befugnisse, die bis zum 01.03.2013 zur Eintragung in das Wasserbuch angemeldet werden (§ 21 Abs. 1 WHG),
- Planfeststellungsbeschlüsse und Plangenehmigungen nach § 68 WHG,
- Wasserschutzgebiete,
- Risikogebiete und festgesetzte Überschwemmungsgebiete und
- Quellenschutzgebiete.
Ab 01.01.2014 neu erteilte Erlaubnisse für Anlagen in, an, über und unter oberirdischen Gewässern i.S.v. § 28 WG sind in das Wasserbuch einzutragen.
Für die gemäß § 87 Abs. 2 Nr. 3 WHG für Risikogebiete und festgesetzte Überschwemmungsgebiete (ÜSG) geregelte Eintragungspflicht in das Wasserbuch bedarf es keiner Differenzierung. Unter Bezug auf die Bezeichnung von ÜSG nach § 65 WG sind festgesetzte ÜSG und Risikogebiete nicht getrennt im Wasserbuch zu erfassen. Als Risikogebiete werden nach dem ab 01.01.2014 geltenden WG alle ÜSG angesehen, die in Hochwassergefahrenkarten mit einem HQ-100 ausgewiesen sind. Demnach sind alle vom WHG zur Wasserbuch-Eintragung vorgesehenen Risikogebiete in den so bezeichneten ÜSG mithin abgebildet.
Beschreibung
Aktualität der Daten
| Status |
kontinuierliche Aktualisierung |
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| Pflege- und Aktualisierungsintervall |
kontinuierlich (benutzerdefiniert) |
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| Erläuterung zum Zeitbezug |
Gemäß § 87 Abs. 3 S. 1 WHG sind unrichtige Eintragungen zu berichtigen. Unzulässige Eintragungen und Eintragungen zu nicht mehr bestehenden Rechtsverhältnissen sind nach S. 2 zu löschen. Eine Löschung kann auch dadurch bewirkt werden, dass die zu löschenden Rechte in die Objektart 1.0.2 überführt werden. Es ist sicherzustellen, dass der Selektor Wasserbuch "aktuell" im BRS diese Rechte nicht mehr abbildet. Ein zusätzlicher Selektor Wasserbuch "historisch" im BRS kann zusätzlich angeboten werden. |
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Raumbezug
Lage der Geodaten (in WGS84)
| SW Länge/Breite | NO Länge/Breite | |
|---|---|---|
| Raumbezug des Datensatzes | 7.2°/47.4° | 10.7°/50° |
Höhe
| Minimum | Maximum | Maßeinheit | Vertikaldatum |
|---|---|---|---|
| 84.0 | 1495.0 | Meter | DE_DHHN92_NH |
| Erläuterung zum Raumbezug |
Baden-Württemberg |
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| Koordinatensystem |
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Nutzung
| Nutzungsbedingungen |
Es gelten die Bedingungen der Nutzungsvereinbarung für Daten des UIS "https://www.lubw.baden-wuerttemberg.de/umweltinformationssystem/nutzungsvereinbarung" |
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| Zugriffsbeschränkungen |
Zugang zu den Daten ist geschützt In der Objektart sind personenbezogene Daten vorhanden. Erläuterungen zum Personenbezug: Die Objektart Wasserbuch enthält personenbezogene Daten, es besteht jedoch ein durch WHG/WG und LUIG begründeter allg. Informationszugang. Öffentlicher Zugriff beschränkt entsprechend Artikel 13(1)(f) der INSPIRE-Richtlinie: f) aufgrund nachteiliger Auswirkungen auf die Vertraulichkeit personenbezogener Daten |
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Kontakt
Ansprechpartner
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LUBW Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg Abteilung 5 - Kompetenzzentrum Umweltinformatik RIPS-Metadaten UIS-Geodatenmanagement
Postfach 10 01 63
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Vertrieb
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LUBW Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg Abteilung 5 - Kompetenzzentrum Umweltinformatik RIPS-Datenabgabe UIS-Geodatenmanagement
Postfach 10 01 63
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Fachinformationen
Informationen zum Datensatz
| Digitale Repräsentation |
Vektor |
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Vektorformat
| Topologieinformation | Geometrietyp | Elementanzahl |
|---|---|---|
| Geometrie ohne Topologie | Punkt | 77000 |
Erstellungsmaßstab
| Maßstab 1:x |
2500 |
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| Systemumgebung |
Fachanwendung Wasserrecht |
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| Fachliche Grundlage |
- |
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| Herstellungsprozess |
Bezogen auf die zu erfassenden Inhalte der wasserrechtlichen Rechtsverhältnisse geben die unten definierten Pflichtfelder Auskunft. Vom Wasserbuch zu trennen sind die in der der Fachanwendung Wasserrecht erfassten Wasserrechtsdaten ohne Wasserbuchzugehörigkeit bzw. die Daten zu den anderen Rechtsvorgängen des Wasserrechts (siehe Objektart 1.0.2). Im Wasserbuch werden nur erteilte Rechte geführt. Das elektronische Wasserbuch ist über das Berichtssystem BRS unmittelbar durch einen eigenen Selektor für alle Behörden auswertbar zu machen. Auswertungen, die zu ermöglichen sind: 1. Auswertung nach wasserbuchpflichtigen Rechtsverhältnissen entsprechend § 87 Abs. 2 WHG/ § 69 Abs. 2 WG 2. Auswertung nach Benutzungstatbeständen 4. Auswertung nach festgelegten Zwecken (s. Schlüsselliste) 5. Auswertung durch Suchlauf im Feld "Erläuterungen/Betreff" 6. Auswertung nach sonstigen Selektoren: Gewässer (stehend und fließend) Erlaubnisse, gehobene Erlaubnisse, Bewilligungen -von Fluss-km bis Fluss-km, -an einem bestimmten Gewässer (z. B. Murg), -im Bereich eines Landratsamtes, Befristungen - wie viele Zulassungen laufen am Tag x aus, - wie viele Zulassungen bestehen am Tag y. |
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Zusatzinformationen
| Herstellungszweck |
Gemäß § 87 Abs. 1 WHG sind über die Gewässer Wasserbücher zu führen. Gemäß § 69 Abs. 1 WG werden diesen in Baden-Württemberg elektronisch von den unteren Wasserbehörden angelegt und geführt. |
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| Sprache des Datensatzes |
Deutsch |
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| Bestellinformationen |
Gebuehren: kostenlos bzw. nach Bereitstellungsaufwand |
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