Die Ausweisung von Wasserschutzgebieten (WSG) dient dem Schutz des Grundwassers vor schädlichen Einwirkungen und damit der Trinkwasserressourcen für die öffentliche Wasserversorgung. Erfasst und fortgeschrieben werden - von der Planung bis zur Festsetzung - die nach § 51 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) sowie § 45und § 95 des Wassergesetzes (WG) ausgewiesenen/auszuweisenden WSG. Die Abgrenzung der Schutzzonen wird nach hydrogeologischen Gegebenheiten vom Landesamt für Geologie, Rohstoffe und Bergbau Baden-Württemberg durchgeführt. Ein WSG kann aus bis zu 5 von insgesamt 7 verschiedenen Wasserschutzgebietszonen (WSG-Zone) bestehen:
- Zone I (Fassungsbereich)
- Zone II oder Zonen IIA und IIB (Engere Schutzzonen)
- Zone III oder Zonen IIIA und IIIB (Weitere Schutzzonen)
In jeder Zone gelten eigene Ge- und Verbote, die in der Rechtsverordnung festgehalten sind. Für die Ausweisung von Wasserschutzgebieten per Rechtsverordnung sind die unteren Wasserbehörden zuständig.
Differenziert wird nach festgesetzten, vorläufig angeordneten und nicht festgesetzten Gebieten. Der im Internet veröffentlichte Datenbestand umfasst die rechtskräftig festgesetzten, vorläufig angeordneten, fachtechnisch abgegrenzten und im Festsetzungsverfahren befindlichen Wasserschutzgebiete sowie die festgesetzten und vorläufig angeordneten Wasserschutzgebietszonen in Baden-Württemberg.
Für die Geometriedaten dient das Amtliche Liegenschaftskatasterinformationssystem (ALKIS) als Erfassungsgrundlage.
Raumbezug
Lage der Geodaten (in WGS84)
| SW Länge/Breite | NO Länge/Breite | |
|---|---|---|
| Raumbezug des Datensatzes | 7.21°/47.41° | 10.71°/50.01° |
| Erläuterung zum Raumbezug |
Baden-Württemberg |
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| Koordinatensystem |
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Verweise und Downloads
Downloads (1)
Querverweise (2)
Nutzung
| Nutzungsbedingungen |
Es gelten die Bedingungen der Nutzungsvereinbarung für Daten des UIS "https://www.lubw.baden-wuerttemberg.de/umweltinformationssystem/nutzungsvereinbarung" |
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| Zugriffsbeschränkungen |
Öffentlicher Zugriff beschränkt entsprechend Artikel 13(1)(d) der INSPIRE-Richtlinie: d) aufgrund nachteiliger Auswirkungen auf die Vertraulichkeit von Geschäfts- oder Betriebsinformationen Öffentlicher Zugriff beschränkt entsprechend Artikel 13(1)(b) der INSPIRE-Richtlinie: b) aufgrund nachteiliger Auswirkungen auf internationale Beziehungen, die öffentliche Sicherheit oder die Landesverteidigung |
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| Anwendungs-einschränkungen |
Veröffentlicht werden nur WSG mit dem Status festgesetzt, vorläufig angeordnet, im Verfahren und fachtechnisch abgegrenzt. Die Geometrien der Zonen I werden aus Sicherheitserwägungen nicht im Internet veröffentlicht. WSG-Zonen werden nur mit zusammengefassten Zonen I und II zum Herunterladen bereitgestellt. |
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Kontakt
Ansprechpartner
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LUBW Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg Abteilung 5 - Kompetenzzentrum Umweltinformatik RIPS-Metadaten UIS-Geodatenmanagement
Postfach 10 01 63
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Vertrieb
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LUBW Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg Abteilung 5 - Kompetenzzentrum Umweltinformatik RIPS-Datenabgabe UIS-Geodatenmanagement
Postfach 10 01 63
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Fachinformationen
Informationen zum Datensatz
| Digitale Repräsentation |
Vektor |
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Vektorformat
| Topologieinformation | Geometrietyp | Elementanzahl |
|---|---|---|
| Flächen | Fläche | 2730 |
Erstellungsmaßstab
| Maßstab 1:x |
2000 |
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| Systemumgebung |
Wasserwirtschaftliche Gebiete (WawiG) |
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| Fachliche Grundlage |
Der in UDO im Internet veröffentlichte Datenbestand umfasst die in Baden-Württemberg rechtskräftig festgesetzten, vorläufig angeordneten, fachtechnisch abgegrenzten und im Festsetzungsverfahren befindlichen Wasserschutzgebiete. |
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| Herstellungsprozess |
Erfasst und fortgeschrieben werden - von der Planung bis zur Festsetzung - die nach § 51 WHG und § 45 WG ausgewiesenen/auszuweisenden WSG. Die Abgrenzung der Schutzzonen wird nach hydrogeologischen Gegebenheiten vom Landesamt für Geologie, Rohstoffe und Bergbau Baden-Württemberg (LGRB, RP Freiburg Abt. 9) durchgeführt. Erfassung/Fortschreibung erfolgt nach den Vorgaben des UM-Erlasses vom 27.01.2003, Az. 52-0272.0 |
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