Gemäß 196 BauGB sind auf Grund der Kaufpreissammlung flächendeckend durchschnittliche Lagewerte für den Boden unter Berücksichtigung des unterschiedlichen Entwicklungszustands zu ermitteln (Bodenrichtwerte). Die Führung der hier als OA Bodenrichtwerte beschriebenen Daten, erfolgt bei den Gemeinden, den Stadtkreisen oder bei den Landratsämtern für Gemeinden.
Zuständig für die Festsetzung der Bodenrichtwerte sind die Gutachterausschüsse bei den Gemeinden.
Die Objektart wurde in Anlehnung an die AdV-Konzeption und VBORIS erstellt.
Hinweis: Die vorliegende Beschreibung wurde vom AK-GIS des Landkreistags (AK-GIS LKT) erarbeitet und am 01.12.2009 beschlossen.
Raumbezug
Lage der Geodaten (in WGS84)
| SW Länge/Breite | NO Länge/Breite | |
|---|---|---|
| Raumbezug des Datensatzes | 7.2°/47.4° | 10.7°/50° |
Höhe
| Minimum | Maximum | Maßeinheit | Vertikaldatum |
|---|---|---|---|
| 84.0 | 1495.0 | Meter | DE_DHHN92_NH |
| Erläuterung zum Raumbezug |
Baden-Württemberg |
|---|
| Koordinatensystem |
|---|
Nutzung
| Nutzungsbedingungen |
Es gelten die Bedingungen der Nutzungsvereinbarung für Daten des UIS "https://www.lubw.baden-wuerttemberg.de/umweltinformationssystem/nutzungsvereinbarung" |
|---|
| Zugriffsbeschränkungen |
Zugang zu den Daten ist geschützt |
|---|
| Anwendungs-einschränkungen |
Hinweise auf Nutzungseinschränkungen: Zunächst wird nur ein Zugriff auf die öffentliche Verwaltung betrachtet. |
|---|
Kontakt
Ansprechpartner
|
LUBW Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg Abteilung 5 - Kompetenzzentrum Umweltinformatik RIPS-Metadaten UIS-Geodatenmanagement
Postfach 10 01 63
|
Vertrieb
|
Komm.ONE Anstalt des öffentlichen Rechts Bürgerservices Produktmanagement
Krailenshaldenstr. 44
|
Fachinformationen
Hilfe