Die Ausweisung von Wasserschutzgebieten (WSG) dient dem Schutz des Grundwassers vor schädlichen Einwirkungen und damit der Trinkwasserressourcen für die öffentliche Wasserversorgung. Erfasst und fortgeschrieben werden - von der Planung bis zur Festsetzung - die nach § 51 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) sowie § 45und § 95 des Wassergesetzes (WG) ausgewiesenen/auszuweisenden WSG. Die Abgrenzung der Schutzzonen wird nach hydrogeologischen Gegebenheiten vom Landesamt für Geologie, Rohstoffe und Bergbau Baden-Württemberg durchgeführt. Ein WSG kann aus bis zu 5 von insgesamt 7 verschiedenen Wasserschutzgebietszonen (WSG-Zone) bestehen:
- Zone I (Fassungsbereich)
- Zone II oder Zonen IIA und IIB (Engere Schutzzonen)
- Zone III oder Zonen IIIA und IIIB (Weitere Schutzzonen)
In jeder Zone gelten eigene Ge- und Verbote, die in der Rechtsverordnung festgehalten sind. Für die Ausweisung von Wasserschutzgebieten per Rechtsverordnung sind die unteren Wasserbehörden zuständig.
Differenziert wird nach festgesetzten, vorläufig angeordneten und nicht festgesetzten Gebieten. Der im Internet veröffentlichte Datenbestand umfasst die rechtskräftig festgesetzten, vorläufig angeordneten, fachtechnisch abgegrenzten und im Festsetzungsverfahren befindlichen Wasserschutzgebiete sowie die festgesetzten und vorläufig angeordneten Wasserschutzgebietszonen in Baden-Württemberg.
Raumbezug
Lage der Geodaten (in WGS84)
| SW Länge/Breite | NO Länge/Breite | |
|---|---|---|
| Raumbezug des Datensatzes | 7.21°/47.41° | 10.71°/50.01° |
| Erläuterung zum Raumbezug |
Baden-Württemberg |
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| Koordinatensystem |
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Verweise und Downloads
Downloads (1)
Querverweise (2)
Nutzung
| Nutzungsbedingungen |
Es gelten die Bedingungen der Nutzungsvereinbarung für Daten des UIS "https://www.lubw.baden-wuerttemberg.de/umweltinformationssystem/nutzungsvereinbarung" |
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| Zugriffsbeschränkungen |
Die Geometrien der Zonen I werden aus Sicherheitserwägungen nicht im Internet veröffentlicht. |
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| Anwendungs-einschränkungen |
Veröffentlicht werden nur WSG-Zonen mit dem Status festgesetzt und vorläufig angeordnet. Hinweise auf Nutzungseinschränkungen: Die Geometrien der Zonen I werden aus Sicherheitserwägungen nicht im Internet veröffentlicht. WSG-Zonen werden nur mit zusammengefassten Zonen I und II zum Herunterladen bereitgestellt. |
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Kontakt
Fachlicher Kontakt
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LUBW Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg Abteilung 5 - Umweltinformatik RIPS-Metadaten
Postfach 10 01 63
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Vertrieb
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LUBW Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg Abteilung 5 - Umweltinformatik RIPS-Datenabgabe
Postfach 10 01 63
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Fachinformationen
Informationen zum Datensatz
| Digitale Repräsentation |
Vektor |
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Vektorformat
| Topologieinformation | Geometrietyp | Elementanzahl |
|---|---|---|
| Flächen | Fläche | 7830 |
Erstellungsmaßstab
| Maßstab 1:x |
2000 |
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Information zu den Sachattributen
| Bezeichnung | Beschreibung |
|---|---|
| Dienststelle | Zuständige Dienststelle (LRA/BMA). Wird vom System vergeben. |
| Object-ID | Vom System vergebene eindeutige ID des Objektes |
| WSG_Nr | Eindeutige Wasserschutzgebiets-Nummer, in dem die WSG-Zone liegt (entspricht der OBJECT_ID des WSG) |
| WSG_Nr_Amt | von der zuständigen UVB vergebene 6-stellige Nummer für das WSG (ehem. LfU-Nummer) |
| WSG_Name | amtsgebräuchlicher Name des Wasserschutzgebiets |
| Status | Schlüsselliste: - geplant - fachtechnisch abgegrenzt - im Verfahren - vorläufig angeordnet - festgesetzt - aufgehoben - Verfahren eingestellt |
| Datum_RVO | Datum der Rechtsverordnung (RVO) |
| WSG_Zone_Nr | Eindeutige WSG-Zone-Nummer einer WSG-Zone (entspricht der OBJECT_ID) |
| Zone_Schutzgebiet | Schlüsselwert für die WSG-Zone |
| Zone | Zone des Schutzgebiets im Klartext z.B. "Zone I" |
| Klasse | Klasseneinteilung für die Karten-Legende, insbesondere zur Aggregation der Zonen I + II, bzw. I + IIa |
| Fläche Zone I+II, I+ IIa, III, IIIa, IIIb (teilw. aggregiert) | Daten zur Veröffentlichung, Fläche der WSG-Zonen teilweise aggregiert |
| Systemumgebung |
Wasserwirtschaftliche Gebiete (WawiG) |
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| Fachliche Grundlage |
Für die Ausweisung von Wasserschutzgebieten per Rechtsverordnung sind die unteren Wasserbehörden zuständig. Die Festlegung (RVO), Erfassung und Digitalisierung der Wasserschutzgebietszonen erfolgt durch die Unteren Wasserbehörden. Für die Geometriedaten dient das Amtliche Liegenschaftskatasterinformationssystem (ALKIS) als Erfassungsgrundlage. |
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| Herstellungsprozess |
Erfasst und fortgeschrieben werden - von der Planung bis zur Festsetzung - die nach § 51 WHG und § 45 WG ausgewiesenen/auszuweisenden WSG und ihre WSG-Zonen. Erfassung/Fortschreibung erfolgt nach den Vorgaben des UM-Erlasses vom 27.01.2003, Az. 52-0272.0 |
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Zusatzinformationen
| Herstellungszweck |
Dient der Vollzugsunterstützung, insbesondere SchALVO |
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| Sprache des Datensatzes |
Deutsch |
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| Bestellinformationen |
Gebuehren: kostenlos bzw. nach Bereitstellungsaufwand |
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Schlagworte
| ISO-Themenkategorien | Planungsunterlagen, Kataster |
| Suchbegriffe | Gewässerschutz Grundwasserschutz oac: 75 Umweltschutz Wasserversorgung |
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