Erfasst werden die jährlichen Wasserentnahmemengen zur Berechnung und Festsetzung des Wasserentnahmeentgeltes, der Wirtschaftszweig der Entnahmestelle sowie die von der Entgeltpflicht befreiten Wasserentnahmemengen zum Zweck der Beregnung landwirtschaftlich, gärtnerisch und forstwirtschaftlich genutzter Flächen.
Beschreibung
Aktualität der Daten
| Status |
kontinuierliche Aktualisierung |
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| Pflege- und Aktualisierungsintervall |
kontinuierlich (benutzerdefiniert) |
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| Erläuterung zum Zeitbezug |
Die Daten der Festsetzungen werden dauerhaft gespeichert. Anlassbezogene Aktualisierung. sonstige Hinweise: Das Festsetzungsverfahren WEE wird von der Komm.ONE landesweit zur Verfügung gestellt. Es wird von den Festsetzungsbehörden eingesetzt und liefert dadurch alle erforderlichen Berichtsdaten. |
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Raumbezug
Lage der Geodaten (in WGS84)
| SW Länge/Breite | NO Länge/Breite | |
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| Raumbezug des Datensatzes | 7.2°/47.4° | 10.7°/50° |
| Erläuterung zum Raumbezug |
Baden-Württemberg |
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| Koordinatensystem |
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Nutzung
| Nutzungsbedingungen |
Es gelten die Bedingungen der Nutzungsvereinbarung für Daten des UIS "https://www.lubw.baden-wuerttemberg.de/umweltinformationssystem/nutzungsvereinbarung" |
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| Zugriffsbeschränkungen |
Öffentlicher Zugriff beschränkt entsprechend Artikel 13(1)(f) der INSPIRE-Richtlinie: f) aufgrund nachteiliger Auswirkungen auf die Vertraulichkeit personenbezogener Daten |
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| Anwendungs-einschränkungen |
Hinweise auf Nutzungseinschränkungen: Die UVB haben Zugriff jeweils für ihren Zuständigkeitsbereich, das UM landesweit. |
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Kontakt
Ansprechpartner
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LUBW Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg Abteilung 5 - Kompetenzzentrum Umweltinformatik RIPS-Metadaten UIS-Geodatenmanagement
Postfach 10 01 63
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Vertrieb
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LUBW Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg Abteilung 5 - Kompetenzzentrum Umweltinformatik RIPS-Datenabgabe UIS-Geodatenmanagement
Postfach 10 01 63
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Fachinformationen
Informationen zum Datensatz
| Digitale Repräsentation |
Vektor |
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| Systemumgebung |
Wasserentnahmeentgelt (WEE) |
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| Fachliche Grundlage |
- |
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| Herstellungsprozess |
Die Vorgaben zur Erfassung ergeben sich aus den §§102-114 Wassergesetz. |
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