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Bebauungsplan (B-Plan)

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Es gelten die Bedingungen der Nutzungsvereinbarung für Daten des UIS "https://www.lubw.baden-wuerttemberg.de/umweltinformationssystem/nutzungsvereinbarung"

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LUBW Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg Abteilung 5 - Kompetenzzentrum Umweltinformatik RIPS-Metadaten UIS-Geodatenmanagement

rips-metadaten@lubw.bwl.de
https://rips-metadaten.lubw.de/kontakt

Beschreibung

bplan, bebauungsplan

Der Bebauungsplan (B-Plan), den die Gemeinde als Satzung beschließt, ist im prinzipiell zweistufigen Verfahren der Bauleitplanung die zweite Stufe, der verbindliche Bauleitplan. Er enthält flächenscharf die aus dem Flächennutzungsplan entwickelten rechtsverbindlichen Festsetzungen für die städtebauliche Ordnung. Die Festsetzungen geben den planerischen Willen der Gemeinde wieder. Sie lenkt durch die Festsetzungen rechtsverbindlich die bauliche und sonstige Nutzung der Grundstücke des Plangebiets. Nach ihrem Inhalt wird zwischen qualifizierten, einfachen und vorhabensbezogenen B-Plänen unterschieden (§ 30 BauGB bzw. § 12 BauGB). Die Aufstellung des B-Plans erfolgt gemäß §§ 8-11 und 13 BauGB sowie § 12 BauGB.

Fachlich: Räumlicher Geltungsbereich und bauliche Festsetzungen (Karte und Text).

Hinweis: Die vorliegende Beschreibung wurde vom AK-GIS des Landkreistags (AK-GIS LKT) erarbeitet und am 03.06.2008 beschlossen.

Aktualität der Daten

Status

kontinuierliche Aktualisierung

Pflege- und Aktualisierungsintervall

unbekannt

Erläuterung zum Zeitbezug

Laufende Aktualisierung, Historisierung bei rechtskräftigen B-Plänen erforderlich, keine Historisierung bei Entwürfen. Sonstige Hinweise: Die Aufstellung der B-Pläne erfolgt gem. § 2 Abs. 1 BauGB durch die Gemeinden. Die B-Pläne werden, nach Vorlage durch die Gemeinden, von den Landratsämtern in das jeweilige Fachanwendungs-/Auskunftssystem und von den RPen in das Automatisierte Raumordnungskataster (AROK) übernommen. Die vorliegende Objektartbeschreibung basiert auf der Beschreibung 8.2.1.2 `Räumlicher Geltungsbereich von Bebauungsplänen´. Die Merkmale für das Automatisierte Raumordnungskataster wurden übernommen und um weitere Attributdaten (z.B. Textliche Festsetzungen, Örtliche Bauvorschriften) ergänzt. Es liegen in 8.2.1.2 bereits umfangreiche Datenbestände vor. Eine detaillierte Beschreibung der AROK-Sachdaten (Attribute) findet sich in der aktuellen Fassung des AROK-Objektartenkatalogs (AROK-OK). Der AROK-OK steht über die Internetadressen der Regierungspräsidien zum Download zur Verfügung. Empfehlung der Darstellung in Abhängigkeit des Rechtsstands: - Umrandung Linie schwarz gestrichelt - Aufstellung: helles grün - Entwurf: dunkleres grün - Satzung: orange - Rechtskraft: rot - Untergang: leichtes grau

Aktualität des Datensatzes

Erstellung

11.07.2008

Raumbezug

Lage der Geodaten (in WGS84)
SW Länge/Breite NO Länge/Breite
Raumbezug des Datensatzes 7.2°/47.4° 10.7°/50°
Höhe
Minimum Maximum Maßeinheit Vertikaldatum
84.0 1495.0 Meter DE_DHHN92_NH
Erläuterung zum Raumbezug

Baden-Württemberg

Koordinatensystem
EPSG 25832: ETRS89 / UTM Zone 32N

Nutzung

Nutzungsbedingungen

Es gelten die Bedingungen der Nutzungsvereinbarung für Daten des UIS "https://www.lubw.baden-wuerttemberg.de/umweltinformationssystem/nutzungsvereinbarung"

Zugriffsbeschränkungen

Zugang zu den Daten ist geschützt

Anwendungs-einschränkungen

Hinweise auf Nutzungseinschränkungen: Zunächst wird nur ein Zugriff auf die öffentliche Verwaltung betrachtet. Später kann eine Ausweitung auf Planungsbüros erfolgen.

Kontakt

Ansprechpartner

LUBW Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg Abteilung 5 - Kompetenzzentrum Umweltinformatik RIPS-Metadaten UIS-Geodatenmanagement

Postfach 10 01 63
76231 Karlsruhe

rips-metadaten@lubw.bwl.de
https://rips-metadaten.lubw.de/kontakt
Vertrieb

Komm.ONE Anstalt des öffentlichen Rechts Bürgerservices Produktmanagement

Krailenshaldenstr. 44
70469 Stuttgart

cornelius.schweizer@komm.one
+49 (711) 8108 - 40001
https://www.komm.one/

Fachinformationen

Informationen zum Datensatz

Identifikator

https://registry.gdi-de.org/id/de.bw.lubw.mdk/1aee61fb-c016-4c8e-866c-e77ee74624e7

Digitale Repräsentation

Vektor

Erstellungsmaßstab
Maßstab 1:x

10000

Systemumgebung

Kommunale Fachanwendungen

Fachliche Grundlage

-

Herstellungsprozess

Die Aufstellung des B-Plans erfolgt gemäß §§ 8-11 und 13 BauGB sowie § 12 BauGB.

Zusatzinformationen

Herstellungszweck

Für die Aufstellung des Bebauungsplans ist die Gemeinde zuständig. Die für die Flächennutzungsplanung zuständige Genehmigungsbehörde erhält den B-Plan, sobald er in Kraft tritt. Öffentliche Planungsträger haben darüber hinaus gemäß § 26 Landesplanungsgesetz die Pflicht, den höheren Raumordnungsbehörden (RP) unaufgefordert ihre raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen mitzuteilen. Laut Gemeindeordnung (§ 4 Abs. 3 Satz 3 GemO) sind Satzungen (damit auch der Bebauungsplan) "der Rechtsaufsichtsbehörde anzuzeigen" (d.h. dem RP bzw. LRA).

Sprache des Datensatzes

Deutsch

Bestellinformationen

Gebuehren: -

Schlagworte

ISO-Themenkategorien Planungsunterlagen, Kataster
Suchbegriffe Raumordnung

Informationen zum Metadatensatz

Objekt-ID

1aee61fb-c016-4c8e-866c-e77ee74624e7

Aktualität der Metadaten

05.12.2025

Sprache Metadatensatz

Deutsch

Datensatz / Datenserie

Datensatz

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Metadatenquelle
RIPS-Metadaten
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