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Wasserschutzgebiet

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WFS
WFS Wasserschutzgebiet
Die Ausweisung von Wasserschutzgebieten (WSG) dient dem Schutz des Grundwassers und damit der Trinkwasserressourcen. Erfasst und fortgeschrieben werden - von der Planung bis zur Festsetzung - die nach § 51 WHG und § 45 WG ausgewiesenen/auszuweisenden WSG. (Veröffentlicht werden nur WSG mit dem Status festgesetzt, vorläufig angeordnet, im Verfahren oder fachtechnisch abgegrenzt) Maßstab: 1:2000 Bitte beachten Sie folgende Hinweise zu Vollständigkeit und Qualität der bereitgestellten Daten: aufgrund von Ungenauigkeiten bei der Erfassung von Fachobjekten kommt es vereinzelt zu nicht validen Geometrien gemäß OGC-Schema-Validierung. Da GIS-Server wie ArcGIS-Server, GeoServer oder UMN MapServer immer genauere Datengrundlagen verwenden/verarbeiten müssen, wird auch die Prüfroutine immer weiterentwickelt und mahnt im Toleranzbereich als auch in der topologischen Erfassung Ungenauigkeiten (bspw. durch Dritt-Software) an. Dies führt dazu, dass Geometrien nicht mehr dargestellt beziehungsweise erfasst werden können. Zu den beanstandeten Geometriefehlern gehören u.a. Selbstüberschneidungen (Selfintersections) oder doppelte Stützpunkte. Die LUBW kann daher keine Garantie für die Vollständigkeit und Stabilität des Download-Dienstes (WFS) geben. Bitte prüfen Sie daher im Bedarfsfall die Vollständigkeit anhand der ebenfalls angebotenen Darstellungsdienste (WMS).
WMS
WMS Wasserschutzgebiet
Die Ausweisung von Wasserschutzgebieten (WSG) dient dem Schutz des Grundwassers und damit der Trinkwasserressourcen. Erfasst und fortgeschrieben werden - von der Planung bis zur Festsetzung - die nach § 51 WHG und § 45 WG ausgewiesenen/auszuweisenden WSG. (Veröffentlicht werden nur WSG mit dem Status festgesetzt, vorläufig angeordnet, im Verfahren oder fachtechnisch abgegrenzt) Maßstab: 1:2000 INSPIRE-Thema: Bewirtschaftungsgebiete/Schutzgebiete/geregelte Gebiete und Berichterstattungseinheiten
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Nutzungsbedingungen

Es gelten die Bedingungen der Nutzungsvereinbarung für Daten des UIS "https://www.lubw.baden-wuerttemberg.de/umweltinformationssystem/nutzungsvereinbarung"

Zugriffsbeschränkungen

Öffentlicher Zugriff beschränkt entsprechend Artikel 13(1)(d) der INSPIRE-Richtlinie: d) aufgrund nachteiliger Auswirkungen auf die Vertraulichkeit von Geschäfts- oder Betriebsinformationen

Fachlicher Kontakt

LUBW Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg Abteilung 5 - Umweltinformatik RIPS-Metadaten

rips-metadaten@lubw.bwl.de
https://rips-metadaten.lubw.de/kontakt

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Beschreibung

WSG

Die Ausweisung von Wasserschutzgebieten (WSG) dient dem Schutz des Grundwassers vor schädlichen Einwirkungen und damit der Trinkwasserressourcen für die öffentliche Wasserversorgung. Erfasst und fortgeschrieben werden - von der Planung bis zur Festsetzung - die nach § 51 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) sowie § 45und § 95 des Wassergesetzes (WG) ausgewiesenen/auszuweisenden WSG. Die Abgrenzung der Schutzzonen wird nach hydrogeologischen Gegebenheiten vom Landesamt für Geologie, Rohstoffe und Bergbau Baden-Württemberg durchgeführt. Ein WSG kann aus bis zu 5 von insgesamt 7 verschiedenen Wasserschutzgebietszonen (WSG-Zone) bestehen:
- Zone I (Fassungsbereich)
- Zone II oder Zonen IIA und IIB (Engere Schutzzonen)
- Zone III oder Zonen IIIA und IIIB (Weitere Schutzzonen)
In jeder Zone gelten eigene Ge- und Verbote, die in der Rechtsverordnung festgehalten sind. Für die Ausweisung von Wasserschutzgebieten per Rechtsverordnung sind die unteren Wasserbehörden zuständig.
Differenziert wird nach festgesetzten, vorläufig angeordneten und nicht festgesetzten Gebieten. Der im Internet veröffentlichte Datenbestand umfasst die rechtskräftig festgesetzten, vorläufig angeordneten, fachtechnisch abgegrenzten und im Festsetzungsverfahren befindlichen Wasserschutzgebiete sowie die festgesetzten und vorläufig angeordneten Wasserschutzgebietszonen in Baden-Württemberg.
Für die Geometriedaten dient das Amtliche Liegenschaftskatasterinformationssystem (ALKIS) als Erfassungsgrundlage.

Aktualität des Datensatzes

Letzte Änderung

25.09.2026

Status

kontinuierliche Aktualisierung

Pflege- und Aktualisierungsintervall

monatlich

Raumbezug

Lage der Geodaten (in WGS84)
SW Länge/Breite NO Länge/Breite
Raumbezug des Datensatzes 7.21°/47.41° 10.71°/50.01°
Erläuterung zum Raumbezug

Baden-Württemberg

Koordinatensystem
EPSG 25832: ETRS89 / UTM Zone 32N

Verweise und Downloads

Downloads (1)

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WFS
Geodatendienst
WFS Wasserschutzgebiet
Die Ausweisung von Wasserschutzgebieten (WSG) dient dem Schutz des Grundwassers und damit der Trinkwasserressourcen. Erfasst und fortgeschrieben werden - von der Planung bis zur Festsetzung - die nach § 51 WHG und § 45 WG ausgewiesenen/auszuweisenden WSG. (Veröffentlicht werden nur WSG mit dem Status festgesetzt, vorläufig angeordnet, im Verfahren oder fachtechnisch abgegrenzt) Maßstab: 1:2000 Bitte beachten Sie folgende Hinweise zu Vollständigkeit und Qualität der bereitgestellten Daten: aufgrund von Ungenauigkeiten bei der Erfassung von Fachobjekten kommt es vereinzelt zu nicht validen Geometrien gemäß OGC-Schema-Validierung. Da GIS-Server wie ArcGIS-Server, GeoServer oder UMN MapServer immer genauere Datengrundlagen verwenden/verarbeiten müssen, wird auch die Prüfroutine immer weiterentwickelt und mahnt im Toleranzbereich als auch in der topologischen Erfassung Ungenauigkeiten (bspw. durch Dritt-Software) an. Dies führt dazu, dass Geometrien nicht mehr dargestellt beziehungsweise erfasst werden können. Zu den beanstandeten Geometriefehlern gehören u.a. Selbstüberschneidungen (Selfintersections) oder doppelte Stützpunkte. Die LUBW kann daher keine Garantie für die Vollständigkeit und Stabilität des Download-Dienstes (WFS) geben. Bitte prüfen Sie daher im Bedarfsfall die Vollständigkeit anhand der ebenfalls angebotenen Darstellungsdienste (WMS).
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WMS Wasserschutzgebiet
Die Ausweisung von Wasserschutzgebieten (WSG) dient dem Schutz des Grundwassers und damit der Trinkwasserressourcen. Erfasst und fortgeschrieben werden - von der Planung bis zur Festsetzung - die nach § 51 WHG und § 45 WG ausgewiesenen/auszuweisenden WSG. (Veröffentlicht werden nur WSG mit dem Status festgesetzt, vorläufig angeordnet, im Verfahren oder fachtechnisch abgegrenzt) Maßstab: 1:2000 INSPIRE-Thema: Bewirtschaftungsgebiete/Schutzgebiete/geregelte Gebiete und Berichterstattungseinheiten
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Weitere Verweise (3)

Dienst "WFS Wasserschutzgebiet" (GetCapabilities)
Dienst "WMS Wasserschutzgebiet" (GetCapabilities)
https://umweltdaten.lubw.baden-wuerttemberg.de/w/wasserschutzgebiete Information

Nutzung

Nutzungsbedingungen

Es gelten die Bedingungen der Nutzungsvereinbarung für Daten des UIS "https://www.lubw.baden-wuerttemberg.de/umweltinformationssystem/nutzungsvereinbarung"

Zugriffsbeschränkungen

Öffentlicher Zugriff beschränkt entsprechend Artikel 13(1)(d) der INSPIRE-Richtlinie: d) aufgrund nachteiliger Auswirkungen auf die Vertraulichkeit von Geschäfts- oder Betriebsinformationen

Öffentlicher Zugriff beschränkt entsprechend Artikel 13(1)(b) der INSPIRE-Richtlinie: b) aufgrund nachteiliger Auswirkungen auf internationale Beziehungen, die öffentliche Sicherheit oder die Landesverteidigung

Anwendungs-einschränkungen

Veröffentlicht werden nur WSG mit dem Status festgesetzt, vorläufig angeordnet, im Verfahren und fachtechnisch abgegrenzt. Die Geometrien der Zonen I werden aus Sicherheitserwägungen nicht im Internet veröffentlicht. WSG-Zonen werden nur mit zusammengefassten Zonen I und II zum Herunterladen bereitgestellt.

Kontakt

Fachlicher Kontakt

LUBW Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg Abteilung 5 - Umweltinformatik RIPS-Metadaten

Postfach 10 01 63
76231 Karlsruhe

rips-metadaten@lubw.bwl.de
https://rips-metadaten.lubw.de/kontakt
Vertrieb

LUBW Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg Abteilung 5 - Umweltinformatik RIPS-Datenabgabe

Postfach 10 01 63
76231 Karlsruhe

rips@lubw.bwl.de
https://www.lubw.baden-wuerttemberg.de/

Fachinformationen

Informationen zum Datensatz

Identifikator

https://registry.gdi-de.org/id/de.bw.lubw.mdk/ec2d7bcc-1f56-4596-bbc0-459ddb6a1a82

Digitale Repräsentation

Vektor

Vektorformat
Topologieinformation Geometrietyp Elementanzahl
Flächen Fläche 2730
Erstellungsmaßstab
Maßstab 1:x

2000

Information zu den Sachattributen
Bezeichnung Beschreibung
Dienststelle Zuständige Dienststelle (LRA/BMA). Wird vom System vergeben.
Object-ID Vom System vergebene eindeutige ID des Objektes
WSG_Nr Objekt-Identifikationsnummer; wird vom System vergeben
WSG_Nr_Amt von der zuständigen UVB vergebene 6-stellige Nummer für das WSG (ehem. LfU-Nummer)
WSG Name amtsgebräuchlicher Name
Status Schlüsselliste: - geplant - fachtechnisch abgegrenzt - im Verfahren - vorläufig angeordnet - festgesetzt - aufgehoben - Verfahren eingestellt
Status Schutzgebiet Einteilung wird für die Karten-Legende verwendet
Datum_RVO Datum der RVO (übergangsweise solange AWB-Zuordnung fehlt)
Rechtswirksamkeit Beginn Beginn der Rechtswirksamkeit laut Rechtsverordnung
Rechtswirksamkeit Ende Ende der Rechtswirksamkeit laut Rechtsverordnung
Gesamtfläche [ha] Kreisscharf aus der M1-Fläche ermittelt, wenn vorhanden.
Fläche/Zone [in ha], I+II, I+IIa, IIb, III, IIIa, IIIb (teilw. aggregiert) gemeindescharf ermittelt je Zone I+II, I+IIa, IIb, III, IIIa, IIIb, wobei die Zonen I +II bzw. I+IIa als Flächensumme dargestellt werden entsprechend der Darstellung in den Geometriedaten. Wird bei Übernahme der Geometriedaten automatisch ermittelt.
Nitrat-Einstufung Einstufung des festgesetzten WSG bzw. dessen Teilbereiche nach SchALVO in 3 Klassen auf Grund der Nitratbelastung des gewonnenen Rohwassers nach den Kriterien der SchALVO: - Nitrat-Normalgebiet - Nitrat-Problemgebiet - Nitrat-Sanierungsgebiet
PSM-Sanierungsgebiet Einstufung wenn Voraussetzungen nach SchALVO erfüllt [ja / nein]
Vertragliche Regelung soweit vorhanden [ja / nein], Öffentl.-rechtlicher Vertrag mit Wasserbehörde über zusätzliche Maßnahmen in Sanierungsgebieten
SchALVO-Beginn Nitrat-Einstufung als Normal-, Problem- oder Sanierungsgebiet und/oder der Einstufung als PSM-Sanierungsgebiet erfolgt zum 1. des Kalenderjahres und dauert solange wie die Voraussetzungen nach SchALVO erfüllt sind, mind. für 6 Jahre.
SchALVO-Ende Wenn die Voraussetzungen nach SchALVO erfüllt sind, ist die Angabe des Datums der Nitrat-Einstufung als Normal-, Problem- oder Sanierungsgebiet und/oder der Einstufung als PSM-Sanierungsgebiet erforderlich.
Name Deklaratorische Liste Bezeichnung des WSG in der deklaratorischen Liste
Hauptgemeinde nach SchALVO Hauptgemeinde nach SchALVO. Angabe Pflicht für Problem- und Sanierungsgebiete.
Systemumgebung

Wasserwirtschaftliche Gebiete (WawiG)

Fachliche Grundlage

Der in UDO im Internet veröffentlichte Datenbestand umfasst die in Baden-Württemberg rechtskräftig festgesetzten, vorläufig angeordneten, fachtechnisch abgegrenzten und im Festsetzungsverfahren befindlichen Wasserschutzgebiete.

Herstellungsprozess

Erfasst und fortgeschrieben werden - von der Planung bis zur Festsetzung - die nach § 51 WHG und § 45 WG ausgewiesenen/auszuweisenden WSG. Die Abgrenzung der Schutzzonen wird nach hydrogeologischen Gegebenheiten vom Landesamt für Geologie, Rohstoffe und Bergbau Baden-Württemberg (LGRB, RP Freiburg Abt. 9) durchgeführt. Erfassung/Fortschreibung erfolgt nach den Vorgaben des UM-Erlasses vom 27.01.2003, Az. 52-0272.0

Zusatzinformationen

Herstellungszweck

Dient der Vollzugsunterstützung, insbesondere SchALVO

Weitere rechtliche Grundlagen

§ 51 WHG und § 45 WG

SchALVO (Schutz- und Ausgleichsverordnung) BW

Sprache des Datensatzes

Deutsch

Bestellinformationen

Gebuehren: kostenlos bzw. nach Bereitstellungsaufwand

Schlagworte

ISO-Themenkategorien Planungsunterlagen, Kataster
Suchbegriffe Gewässerschutz Grundwasserschutz oac: 40 SchALVO (Schutz- und Ausgleichsverordnung) BW Umweltschutz Wasserversorgung § 51 WHG und § 45 WG

Informationen zum Metadatensatz

Objekt-ID

ec2d7bcc-1f56-4596-bbc0-459ddb6a1a82

Aktualität der Metadaten

25.09.2026

Sprache Metadatensatz

Deutsch

Datensatz / Datenserie

Datensatz

ISO/XML
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Fachlicher Kontakt (Metadaten)
rips-metadaten@lubw.bwl.de
Metadatenquelle
RIPS-Metadaten
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