Nach dem Gesetz zum Schutz gegen Fluglärm (kurz: Fluglärmgesetz) sind für Verkehrsflughäfen sowie Verkehrslandeplätze mit einem Verkehrsaufkommen von über 25.000 Flugbewegungen pro Jahr Lärmschutzbereiche festzulegen. In Baden-Württemberg betrifft dies die Flughäfen Stuttgart, Karlsruhe/Baden-Baden und Friedrichshafen sowie den Verkehrslandeplatz Mannheim. Ein Lärmschutzbereich besteht jeweils aus zwei Tag-Schutzzonen und einer Nacht-Schutzzone. Zweck des Gesetzes ist es, in der Umgebung von Flugplätzen bauliche Nutzungsbeschränkungen und baulichen Schallschutz zum Schutz der Allgemeinheit und der Nachbarschaft vor Gefahren, erheblichen Nachteilen und erheblichen Belästigungen durch Fluglärm sicherzustellen.
Beschreibung
Aktualität des Datensatzes
| Letzte Änderung |
15.02.2023 |
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| Status |
abgeschlossen |
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| Pflege- und Aktualisierungsintervall |
einmalig |
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| Erläuterung zum Pflegeintervall |
Lärmschutzbereiche sind spätestens nach Ablauf von zehn Jahren zu überprüfen. Die per Landesverordnung vom 20. Dezember 2010 festgesetzten Lärmschutzbereiche wurden 2020/21 überprüft. Die Überprüfung hat an allen vier genannten Flugplätzen ergeben, dass keine wesentliche Änderung der Lärmbelastung eingetreten ist oder innerhalb der nächsten zehn Jahre zu erwarten ist. Die festgesetzten Lärmschutzbereiche haben damit weiterhin Bestand. |
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Raumbezug
Lage der Geodaten (in WGS84)
| SW Länge/Breite | NO Länge/Breite | |
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| Raumbezug des Datensatzes | 7.5°/47.5° | 10.5°/49° |
| Erläuterung zum Raumbezug |
Baden-Württemberg |
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| Koordinatensystem |
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Nutzung
| Nutzungsbedingungen |
Es gelten die Bedingungen der Nutzungsvereinbarung für Daten des UIS "https://www.lubw.baden-wuerttemberg.de/umweltinformationssystem/nutzungsvereinbarung" |
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Kontakt
Fachlicher Kontakt
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LUBW Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg Abteilung 5 - Umweltinformatik RIPS-Metadaten
Postfach 10 01 63
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Vertrieb
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LUBW Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg Abteilung 5 - Umweltinformatik RIPS-Datenabgabe
Postfach 10 01 63
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Fachinformationen
Informationen zum Datensatz
| Digitale Repräsentation |
Vektor |
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Vektorformat
| Topologieinformation | Geometrietyp | Elementanzahl |
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| Flächen | Fläche |
Erstellungsmaßstab
| Maßstab 1:x |
2000 |
|---|---|
| Bodenauflösung |
10 m |
Information zu den Sachattributen
| Bezeichnung | Beschreibung |
|---|---|
| Flughafen | Bezeichnung des Verkehrsflughafens oder Verkehrslandeplatzes, für den der Lärmschutzbereich mit seinen Schutzzonen festgelegt wurde. Mit internationaler Flugplatz-Kennung (ICAO-Code). |
| ZoneDetail | Kurzbezeichnung der Schutzzone mit dem der Abgrenzung zugrunde liegenden Kriterium in Klammer (meist Dauerschallpegel LAeq). Bei Nacht-Schutzzonen von Flugplätzen mit nächtlichem Flugbetrieb fließt neben dem Dauerschallpegel LAeq auch die Überschreitungshäufigkeit (NAT) eines Maximalpegels LAmax in die Abgrenzung der Zone mit ein. Dies ist ggf. in der Klammer angegeben. |
| Schutzzone | Schutzzonen des Lärmschutzbereichs: Tag-Schutzzone 1 - LAeq Tag =65 dB(A) Tag-Schutzzone 2 - LAeq Tag =60 dB(A) Nacht-Schutzzone - LAeq Nacht =55 dB(A) oder mindestens 6 Fluglärmereignisse mit einem LAmax =57 dB(A) im Innenraum LAeq = durch Fluglärm hervorgerufener äquivalenter Dauerschallpegel LAmax = fluglärmbedingter Maximalpegel |
| Anzeige | Reihenfolge für die Darstellung der sich überlagernden Schutzzonen im geografischen Informationssystem (GIS). 1 = oben, 3 = unten. |
| Transparenz | Transparenz-Wert in Prozent für die Darstellung der Schutzzonen-Fläche im geografischen Informationssystem (GIS). |
| Systemumgebung |
Keine Angabe zur Hauptanwendung |
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| Fachliche Grundlage |
- |
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| Herstellungsprozess |
Gesetz zum Schutz gegen Fluglärm mit den zugehörigen Verordnungen |
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