Erfasst werden die jährlichen Wasserentnahmemengen zur Berechnung und Festsetzung des Wasserentnahmeentgeltes, der Wirtschaftszweig der Entnahmestelle sowie die von der Entgeltpflicht befreiten Wasserentnahmemengen zum Zweck der Beregnung landwirtschaftlich, gärtnerisch und forstwirtschaftlich genutzter Flächen.
Umfasst mindestens alle Brunnen, für deren Wassergewinnung Wasserentnahmeentgelt zu entrichten ist und Industriebrunnen für Zaunbetriebe. Ausgewählte weitere Brunnen sind in das Landesmessnetz integriert.
Umfasst insbesondere alle Quellen, für deren Wassergewinnung Wasserentnahmeentgelt zu entrichten ist. Ausgewählte Quellen sind in das Landesmessnetz integriert; ihre Daten werden durch die LUBW oder Regierungspräsidium bereitgestellt.
Erfasst und fortgeschrieben werden Entnahmestellen für die Oberflächenwasserentnahmen (Fließgewässer und stehende Gewässer sowie Quellen)(Pflicht). Entnahmestellen für Wasser für die öffentliche Trinkwasserversorgung nach der Oberflächenwasserqualitätsverordnung sind gekennzeichnet.
Ergebnisse des Projektes "Holzkonservierungs- und Nasslagerkonzeption". Gemeinsame Publikation des Ministeriums für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz und des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft von Dezember 2025.
Ergebnisse des Projektes "Holzkonservierungs- und Nasslagerkonzeption". Gemeinsame Publikation des Ministeriums für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz und des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft von Dezember 2025.