Enthält die der Straßenbauverwaltung vorliegenden Daten aus Verkehrsmengenerhebungen in für Umweltzwecke aufbereiteter bzw. aggregierter Form. Datenquelle sind Erhebungen mit vorhandenen Dauerzählstellen sowie Verkehrsmengen aus manuellen Zählungen.
Enthält Bauwerke für Verkehrswege und Gewässer, die ein Gewässer oder einen Deich/Damm kreuzen. Es können Brücken, Durchlässe, Furten, Düker und Trogbrücken sein. Bauwerke von kreuzenden Gewässern (Düker, Trogbrücken) werden als Kreuzungspunkt aufgenommen. Der Düker oder die Trogbrücke selbst sind in der "OA Verdolung, Gewässerdüker, Trogbrücke" als separates Bauwerk bei dem kreuzenden Gewässer erfasst. Durchlässe sind kurze Verrohrungen bei Verkehrswegen und Deichen, für die nur eine wasserrechtliche Genehmigung nach § 76 WG erforderlich ist.
Diese Bauwerke spielen bei den Gewässerentwicklungsplanungen, der Bestandsaufnahme für die Wasserrahmenrichtline, sowie für die Bearbeitung der Hochwassergefahrenkarten eine Rolle.
Die Objektart umfasst große Freiräume, die (noch) nicht durch Siedlungen und Verkehrsinfrastruktur zerschnitten sind. Das festgelgte Kriterium einer Größe der verkehrsarmen Räume von mehr als 100 km² wurde für Baden-Württemberg vom Bundesamt für Naturschutz (BfN) übernommen. Die unzerschnittenen Verkehrsarmen Räume > 100 km² (UZVR100) sind für Tierarten mit großen Raumansprüchen sowie für den Erholung suchenden Menschen von besonderer Bedeutung. In Baden-Württemberg wurden diese Freiflächen aufgrund der historischen Siedlungsentwicklung sowie die ungebrochene Zunahme des Flächenverbrauchs durch wachsende Sielungen und den Ausbau von Straßen und Schienenwegen selten. Die UZVR100 können mit Landschaftsfunktionen beschrieben werden, die von der weiträumigen Ungestörtheit der UZVR100 profitieren. Im Vordergrund stehen hier Naturschutzfunktionen sowie Funktionen, die Erholung und Naturerleben fördern.
Radverkehrszonen sind als Gebiete ähnlicher Merkmalsausprägung neben den Radverkehrsentwicklungsachsen eine der Grundlagen für die Planung von Radwegenetzen. Der Einteilung liegt das topographische Relief und die Einwohnerdichte eines Gebietes zugrunde.
Hinweis: Die vorliegende Beschreibung wurde vom AK-GIS des Landkreistags (AK-GIS LKT) erarbeitet und am 01.12.2009 beschlossen.
Ergänzende inhaltliche und strukturelle Überprüfung sowie Abgleich der Objektart mit der Datenbeschreibung des Datenmodells Radroutenplaner BW erfolgte am 23.10.2013. Die Objektart wurde in diesem Zuge namentlich umbenannt in "Radverkehrsnetz". Offen ist die Entscheidung und Anpassung der OA bzgl. Erhalt oder Wegfall der Merkmale Nr. 0 bzw. 2 bis 4 (nicht im Datenmodell des Radroutenplaners BW enthalten). Merkmale 5 bis 12 ergänzt.
Einheitliche Darstellung aller Radverkehrsstrecken (Haupt- und Nebenradverkehrsstrecken) unter Angabe von Wegeart und -qualität, Verkehrsbelastung und Unterhaltungspflicht. Dient als Basis für die Unterhaltung und Weiterentwicklung des Radverkehrsnetzes, der Berücksichtigung des Netzes bei Planungen, der Verwaltungsvereinfachung bei der Erhebung neuer Daten für die Herstellung von abgeleiteten Sekundärprodukten und der Unterstützung fachlicher Stellungnahmen.
Hinweis: Die vorliegende Beschreibung wurde vom AK-GIS des Landkreistags (AK-GIS LKT) erarbeitet und am 21.09.2010 beschlossen. In Anpassung an das Datenmodell Landesweites Radverkehrsnetz Baden-Württemberg, Version 2.5 der LUBW vom 12.3.2012 wurde sie fortgeschrieben und ergänzt (u.a. umbenannt von Radroutennetzabschnitt in Radverkehrsstrecke).
Ergänzende inhaltliche und strukturelle Überprüfung sowie Abgleich der Objektart mit der Datenbeschreibung des Datenmodells Radroutenplaner BW erfolgte am 23.10.2013. Offen ist die Entscheidung und Anpassung der OA bzgl. Erhalt oder Wegfall der Merkmale Nr. 23 bis 30 (nicht im Datenmodell des Radroutenplaners BW enthalten).
Die Radverkehrsentwicklungsachsen stellen eine der Grundlagen für die Festlegung der Radrouten dar. Sie orientieren sich an den Radverkehrszonen OA 7.2. 8.1, an den Entwicklungsachsen des LEP.
Hinweis: Die vorliegende Beschreibung wurde vom AK-GIS des Landkreistags (AK-GIS LKT) erarbeitet und am 01.12.2009 beschlossen.
Ergänzende inhaltliche und strukturelle Überprüfung sowie Abgleich der Objektart mit der Datenbeschreibung des Datenmodells Radroutenplaner BW erfolgte am 23.10.2013. Die Objektart wurde in diesem Zuge namentlich umbenannt in Radroute. Offen ist die Entscheidung und Anpassung der OA bzgl. Erhalt oder Wegfall der Merkmale Nr. 2 bis 4 (nicht im Datenmodell des Radroutenplaners BW enthalten). Merkmale 5 bis 12 ergänzt.
Lärmkarten für die nicht-bundeseigenen Haupteisenbahnstrecken. Umgebungslärmkartierung gemäß EU-Umgebungslärmrichtlinie (Richtlinie 2002/49/EG) bzw. dem Sechsten Teil "Lärmminderungsplanung" im Bundes-Immissionsschutzgesetz. Berechnungsvorschrift bis Ende 2018: VBUSch, ab 2019: BUB. Der Lärmindex LDEN ist ein Maß für die ganztägige Lärmbelastung (24 Stunden). Die berechneten Schallpegel sind zu Pegelklassen in 5 dB(A)-Abstufung zusammengefasst. Zu kartieren sind alle nicht-bundeseigenen Haupteisenbahnstrecken außerhalb der Ballungsräume mit einem Verkehrsaufkommen von mehr als 30.000 Zügen/Jahr (entspricht 82 Zügen/Tag). Datenbasis: Verkehrsdaten der Verkehrsunternehmen.
Lärmkarten für den Großflughafen Stuttgart. Umgebungslärmkartierung gemäß EU-Umgebungslärmrichtlinie (Richtlinie 2002/49/EG) bzw. dem Sechsten Teil "Lärmminderungsplanung" im Bundes-Immissionsschutzgesetz. Berechnungsvorschrift bis Ende 2018: VBUF, ab 2019: BUF. Der Lärmindex LNight ist ein Maß für die durchschnittliche Lärmbelastung in den Nachtstunden von 22 bis 6 Uhr. Die berechneten Schallpegel sind zu Pegelklassen in 5 dB(A)-Abstufung zusammengefasst. Zu kartieren sind Großflughäfen mit mehr als 50.000 Flugbewegungen (Starts und Landungen) pro Jahr. Datenbasis: Verkehrsdaten des Flughafenbetreibers.
Lärmkarten für die nicht-bundeseigenen Haupteisenbahnstrecken. Umgebungslärmkartierung gemäß EU-Umgebungslärmrichtlinie (Richtlinie 2002/49/EG) bzw. dem Sechsten Teil "Lärmminderungsplanung" im Bundes-Immissionsschutzgesetz. Berechnungsvorschrift bis Ende 2018: VBUSch, ab 2019: BUB. Der Lärmindex LNight ist ein Maß für die durchschnittliche Lärmbelastung in den Nachtstunden von 22 bis 6 Uhr. Die berechneten Schallpegel sind zu Pegelklassen in 5 dB(A)-Abstufung zusammengefasst. Zu kartieren sind alle nicht-bundeseigenen Haupteisenbahnstrecken außerhalb der Ballungsräume mit einem Verkehrsaufkommen von mehr als 30.000 Zügen/Jahr (entspricht 82 Zügen/Tag). Datenbasis: Verkehrsdaten der Verkehrsunternehmen.
Lärmkarten für den Großflughafen Stuttgart. Umgebungslärmkartierung gemäß EU-Umgebungslärmrichtlinie (Richtlinie 2002/49/EG) bzw. dem Sechsten Teil "Lärmminderungsplanung" im Bundes-Immissionsschutzgesetz. Berechnungsvorschrift bis Ende 2018: VBUF, ab 2019: BUF. Der Lärmindex LDEN ist ein Maß für die ganztägige Lärmbelastung (24 Stunden). Die berechneten Schallpegel sind zu Pegelklassen in 5 dB(A)-Abstufung zusammengefasst. Zu kartieren sind Großflughäfen mit mehr als 50.000 Flugbewegungen (Starts und Landungen) pro Jahr. Datenbasis: Verkehrsdaten des Flughafenbetreibers.