Zur Verbesserung der Luftqualität in Städten und Gemeinden wurden durch die Regierungspräsidien etwa 30 Luftreinhaltepläne erarbeitet, die Maßnahmen für eine bessere Luft enthalten. Dazu gehört unter anderem auch die Ausweisung von Umweltzonen verbunden mit Verkehrsverboten für Fahrzeuge mit hohem Schadstoffausstoß. Zwischenzeitlich wurden eine Reihe grüner Umweltzonen aufgehoben.
Umfasst Schutzwald gegen schädliche Umwelteinwirkungen nach §31 LWaldG. Wald kann durch Rechtsverordnung zu Schutzwald erklärt werden, wenn es zur Abwehr oder Verhütung schädlicher Umwelteinwirkungen, insbesondere von Gefahren, erheblichen Nachteilen oder erheblichen Belästigungen für die Allgemeinheit oder Dritte notwendig ist, bestimmte forstliche Maßnahmen durchzuführen oder zu unterlassen.
Ergebnisse des Projektes "Holzkonservierungs- und Nasslagerkonzeption". Gemeinsame Publikation des Ministeriums für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz und des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft von Dezember 2025.
Ergebnisse des Projektes "Holzkonservierungs- und Nasslagerkonzeption". Gemeinsame Publikation des Ministeriums für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz und des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft von Dezember 2025.
- Darstellung der als Fischgewässer ausgewiesenen Fließgewässerabschnitte Baden-Württembergs gemäß EU-RL 78/659/EWG- Darstellung der dazugehörigen Messstellen des chem.-phys. Fließgewässermessnetzes Baden-WürttembergGemäß dem natürlichen Temperaturregime der Gewässer wird zwischen den sogenannten Salmoniden- und Cyprinidengewässer unterschieden.Gesetzliche Grundlage:- Anlage 1 der Verordnung des Ministeriums für Umwelt und Verkehr über die Qualität von Fischgewässern (Fischgewässerverordnung, Baden-Württemberg)
Ökologische Grundeinheiten nach der Forstvermehrungsgut-Herkunftsgebietsverordnung (FoVHgV) in Baden-Württemberg. Bei der Ausbringung von dem Forstvermehrungsgutgesetz (FoVG) unterliegenden Forstgehölzen in der freien Landschaft werden bei der Beurteilung der gebietseigenen Herkunft die Ökologischen Grundeinheiten zugrunde gelegt. Ferner enthält der Datensatz sowohl die Zuordnung nach Vorkommensgebieten für gebietseigene Gehölze in Baden-Württemberg als auch nach der Einteilung des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) (2012). Die ökologischen Grundeinheiten lassen sich den Vorkommensgebieten gebietseigener Gehölze Baden-Württembergs bzw. des BMUBs zuordnen.
PLENUM ist eine neue Naturschutzstrategie, Umwelt- und Naturschutzziele nicht durch hoheitliches Handeln von oben, sondern auf freiwilliger Basis gemeinsam mit der Bevölkerung von unten zu erreichen. PLENUM setzt sich ein für die Erhaltung und Entwicklung der biologischen Vielfalt in großflächigen, repräsentativen Kulturlandschaften. Aufbauend auf der Biotopkartierung und dem Artenschutzprogramm ermittelte die LUBW in Zusammenarbeit mit den Bezirksstellen für Naturschutz und Landschaftspflege und einem wissenschaftlichen Beirat eine Gebietskulissse mit 19 Kerngebieten, die sowohl Naturschutzgebiete als auch typische Kulturlandschaften umfassen. Von dieser Gebietskulisse wird zur Zeit die Plenumkonzeption in 5 Projektgebieten umgesetzt, die 13 % der Landesfläche einnehmen.
PLENUM ist eine neue Naturschutzstrategie, Umwelt- und Naturschutzziele nicht durch hoheitliches Handeln von oben, sondern auf freiwilliger Basis gemeinsam mit der Bevölkerung von unten zu erreichen. PLENUM setzt sich ein für die Erhaltung und Entwicklung der biologischen Vielfalt in großflächigen, repräsentativen Kulturlandschaften. Aufbauend auf der Biotopkartierung und dem Artenschutzprogramm ermittelte die LUBW in Zusammenarbeit mit den Bezirksstellen für Naturschutz und Landschaftspflege und einem wissenschaftlichen Beirat eine Gebietskulissse mit 19 Kerngebieten, die sowohl Naturschutzgebiete als auch typische Kulturlandschaften umfassen. Von dieser Gebietskulisse wird zur Zeit die Plenumkonzeption in folgenden 5 Projektgebieten umgesetzt: Westlicher Bodensee, Allgäu-Oberschwaben, Kreis Reutlingen, Heckengäu und Naturgarten Kaiserstuhl. Die Gebiete nehmen 13 % der Landesfläche ein.
Die Bohrprofile der Historischen Moorbodenkarte wurden im Zeitraum von 1967 bis 2015 erfasst. Die ältesten Profile stammen aus den Kartierarbeiten von Karlhans Göttlich, der zwischen 1967 und 1979 die Moorvorkommen im Allgäu, Oberschwaben, im Bodenseeraum und auf der Baar erfasste. Die Kartierung der Oberrheinebene fand zwischen 1989 und 1995 statt, die des Schwarzwaldes von 2001 bis 2015 beide Kartierungen im Auftrag der Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg. Aufgrund der langen Zeitspanne zwischen den Kartierkampagnen, dem Versuch, einer einheitlichen Kartiersystematik (nicht vergleichbar mit den Vorgaben der derzeitig gültigen bodenkundlichen Kartieranleitung (KA 6), sowie der fehlenden Erfassung von Moorvorkommen in moorärmeren Regionen Baden-Württembergs (Regierungsbezirk Stuttgart, Schwäbische Alb usw.), ist der Datensatz nicht vollständig und stellt nicht den aktuellen Zustand der Moorböden in Baden-Württemberg dar.