Das LGRB betreibt seit 1986 eine standardisierte Betriebserhebung von Abbaustellen oberflächennaher mineralischer Rohstoffe des Landes. Die erhobenen Daten werden in der Gewinnungsstellendatenbank (RGDB) abgelegt. Der Geodatensatz beinhaltet die in Betrieb befindlichen und ehemaligen Abbaustellen der RGDB, welche in übertägigen und untertägigen Abbau untergliedert sind.
Für das Land Baden-Württemberg wurden flächendeckende digitale Datensätze zur Schutzfunktion der Grundwasserüberdeckung erstellt. Das Thema beschreibt den Schutz des Grundwassers vor Einträgen von der Erdoberfläche aus. Für die Beurteilung wurde ein modifiziertes Verfahren der Staatlichen Geologischen Dienste (SGD) angewendet (Hölting et al., 1995, LGRB 2020). Die Vorgehensweise zur Ableitung der Schutzfunktion der Grundwasserüberdeckung ist im Fachbericht 2020/1 (https://produkte.lgrb-bw.de/docPool/c670_data.pdf, LGRB 2020) ausführlich beschrieben. Die GeoFachdaten BW - Hydrogeologie, Schutzfunktion der Grundwasserüberdeckung (HK-BW_SF) sind Teil der "Integrierten Geowissenschaftlichen Landesaufnahme" (GeoLa) des Landesamtes für Geologie, Rohstoffe und Bergbau (LGRB). Die Erstveröffentlichung erfolgte 2019, eine Überarbeitung fand 2024 statt (in beiden Fällen Eingangsdaten mit Stand 2016).
Für bergfreie Bodenschätze im Sinne von § 3 Abs. 3 des Bundesberggesetzes vom 13.08.1980 (BGBl. I S. 1310) erteilt das Landesamt für Geologie, Rohstoffe und Bergbau (LGRB) öffentlich-rechtliche Bergbauberechtigungen (Konzessionen) zur Aufsuchung (bergrechtliche Erlaubnis) und zur Gewinnung (bergrechtliche Bewilligung und Bergwerkseigentum). Daneben bestehen alte Bergbaurechte aus der Zeit vor Inkrafttreten des Bundesberggesetzes in Form von Bergwerkseigentum und grundstücksbezogenen Bergbaurechten fort. In Baden-Württemberg gibt es Bergbauberechtigungen für Kohlenwasserstoffe (Erdöl, Erdgas, Ölschiefer), Salze und Sole, Erze, Erdwärme und andere Bodenschätze. Erloschene Bergbauberechtigungen geben Hinweise auf mögliche bergbaubedingte Gefahren und Altlasten (bspw. Hohlräume, Altbohrungen, Halden). - Das Thema zeigt die bestehenden und die erloschenen Bergbauberechtigungen. - Weitere Informationen: https://www.lgrb-bw.de/landesbergdirektion/bergbau
Die Ausweisung von Wasserschutzgebieten (WSG) dient dem Schutz des Grundwassers vor schädlichen Einwirkungen und damit der Trinkwasserressourcen für die öffentliche Wasserversorgung. Erfasst und fortgeschrieben werden - von der Planung bis zur Festsetzung - die nach § 51 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) sowie § 45und § 95 des Wassergesetzes (WG) ausgewiesenen/auszuweisenden WSG. Die Abgrenzung der Schutzzonen wird nach hydrogeologischen Gegebenheiten vom Landesamt für Geologie, Rohstoffe und Bergbau Baden-Württemberg durchgeführt. Ein WSG kann aus bis zu 5 von insgesamt 7 verschiedenen Wasserschutzgebietszonen (WSG-Zone) bestehen: - Zone I (Fassungsbereich) - Zone II oder Zonen IIA und IIB (Engere Schutzzonen) - Zone III oder Zonen IIIA und IIIB (Weitere Schutzzonen) In jeder Zone gelten eigene Ge- und Verbote, die in der Rechtsverordnung festgehalten sind. Für die Ausweisung von Wasserschutzgebieten per Rechtsverordnung sind die unteren Wasserbehörden zuständig. Differenziert wird nach festgesetzten, vorläufig angeordneten und nicht festgesetzten Gebieten. Der im Internet veröffentlichte Datenbestand umfasst die rechtskräftig festgesetzten, vorläufig angeordneten, fachtechnisch abgegrenzten und im Festsetzungsverfahren befindlichen Wasserschutzgebiete sowie die festgesetzten und vorläufig angeordneten Wasserschutzgebietszonen in Baden-Württemberg.
Die Ausweisung von Wasserschutzgebieten (WSG) dient dem Schutz des Grundwassers vor schädlichen Einwirkungen und damit der Trinkwasserressourcen für die öffentliche Wasserversorgung. Erfasst und fortgeschrieben werden - von der Planung bis zur Festsetzung - die nach § 51 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) sowie § 45und § 95 des Wassergesetzes (WG) ausgewiesenen/auszuweisenden WSG. Die Abgrenzung der Schutzzonen wird nach hydrogeologischen Gegebenheiten vom Landesamt für Geologie, Rohstoffe und Bergbau Baden-Württemberg durchgeführt. Ein WSG kann aus bis zu 5 von insgesamt 7 verschiedenen Wasserschutzgebietszonen (WSG-Zone) bestehen: - Zone I (Fassungsbereich) - Zone II oder Zonen IIA und IIB (Engere Schutzzonen) - Zone III oder Zonen IIIA und IIIB (Weitere Schutzzonen) In jeder Zone gelten eigene Ge- und Verbote, die in der Rechtsverordnung festgehalten sind. Für die Ausweisung von Wasserschutzgebieten per Rechtsverordnung sind die unteren Wasserbehörden zuständig. Differenziert wird nach festgesetzten, vorläufig angeordneten und nicht festgesetzten Gebieten. Der im Internet veröffentlichte Datenbestand umfasst die rechtskräftig festgesetzten, vorläufig angeordneten, fachtechnisch abgegrenzten und im Festsetzungsverfahren befindlichen Wasserschutzgebiete sowie die festgesetzten und vorläufig angeordneten Wasserschutzgebietszonen in Baden-Württemberg. Für die Geometriedaten dient das Amtliche Liegenschaftskatasterinformationssystem (ALKIS) als Erfassungsgrundlage.