Alle wasserwirtschaftlich relevanten Fließgewässer Baden-Württembergs sind erfasst. Insbesondere sind dies: - ständig fließende Gewässer; - Gewässer mit einer Länge von über 500 m; - Gewässer, die zur Verortung gewässerbezogener Objekten benötigt werden; - Gewässer, die Gegenstand wasserwirtschaftlicher Planung sind.
Die Hierarchie im Gewässernetz wird durch die bundesweit eindeutige Gewässerkennzahl (GKZ) dargestellt. Zur Verortung von Objekten auf der Gewässergeometrie steht die Basisstationierung zur Verfügung. Dies ist eine Längenunterteilung in Kilometerstationen (Passpunkten) und beginnt immer an der Mündung (Ausnahme Rhein). Dazwischen werden Längen als Promille des Passpunktabstandes angegeben. Wenn sich die Geometrie eines Gewässers ändert, werden nur die Passpunkte verschoben, die im veränderten Bereich liegen. Dadurch bleiben alle Stationsangaben außerhalb des veränderten Bereichs unverändert. Aus der Basisstationierung ergibt sich daher nicht die Entfernung auf der Gewässergeometrie zwischen 2 Punkten! Wird diese Entfernung benötigt, kann sie mit üblichen GIS-Werkzeugen ermittelt werden.
Das Gewässernetz wird in 3 Varianten bereitgestellt: - Gewässernetz (AWGN-Fluss10)als measured-shape von der Mündung bis zur Quelle (durchgehende Linie). - Gewässername, mit den lokalen Gewässernamen, soweit bekannt - Gewässerordnung gemäß Wassergesetz BW, mit Gewässerstrecken, die entsprechend dem WG (Fassung 2018) definiert sind.
Die Bildung von Teilnetzen ist möglich (z.B. GeStruk, biozönotischer Gewässertyp). Die Teilnetze Wasserrahmenrichtlinie und Hochwassergefahrenkarte werden u.a. im WASSERBLICK bereitgestellt..
Aktuell sind über 19.600 Fließgewässer mit einer Gesamtlänge von rd. 45.500 km erfasst. Hiervon befinden sich rd. 400 Gewässer (rd. 5.300 km) außerhalb der Landesgrenzen. Diese wurden lediglich orientierend zur Darstellung des räumlichen Zusammenhangs in das AWGN aufgenommen.
Dieses Datenangebot wurde mit Sorgfalt erstellt und gepflegt. Dennoch können Mängel, etwa in Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität, nicht gänzlich ausgeschlossen werden.
Bei der ökologischen Bewertung von Fließgewässern auf Grundlage biologischer Qualitätskomponenten nach EG-Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) sind nach der Oberflächengewässerverordnung (OGewV) 2016 (https://www.gesetze-im-internet.de/ogewv_2016/BJNR137310016.html) allgemeine physikalisch-chemische Qualitätskomponenten zur Einstufung unterstützend heranzuziehen. Anlage 7 trifft hierbei u.a. Zuordnungen zwischen Fließgewässertypen und Fischgemeinschaften und beschreibt fischökologische Temperaturanforderungen für die Bewirtschaftungsziele in Abhängigkeit von den Fischgemeinschaften.
Zur Umsetzung der genannten Vorgaben wurde im Jahr 2020 die baden-württembergische Fließgewässerlandschaft anhand der natürlichen Temperaturansprüche der Fischarten sowie deren Anteile in den Referenz-Fischzönosen hinsichtlich der sie besiedelnden Fischgemeinschaften charakterisiert.
Das Thema Fischgemeinschaft basiert auf dem Amtlichen Digitalen Wasserwirtschaftlichen Gewässernetz (AWGN) mit Stand Mai 2019. Gegebenenfalls können sich dadurch Abweichungen zum jährlich aktualisierten AWGN ergeben.