Ein Gesteinskörper wird als hydrogeologische Einheit bezeichnet, wenn er aufgrund seiner Eigenschaften (Petrographie, Struktur, Textur) hydrogeologisch als homogen betrachtet werden kann. Die Abgrenzung erfolgt primär nach der Gebirgsdurchlässigkeit, zusätzlich werden die Art der Hohlräume, die Gesteinsbeschaffenheit und die Lagerungsverhältnisse berücksichtigt. Eine hydrogeologische Einheit kann bei Lockergesteinen aus einem oder einem Komplex mehrerer Sedimentationskörper bestehen, bei Festgesteinen aus einer einzelnen Schicht oder einer Abfolge von Schichten ähnlicher Gesteinsausbildung und ähnlichen Durchtrennungsgrades.
Als "naturräumliche Einheit" bzw. als "Naturraum" wird im geographischen Sinne ein "nach dem Gesamtcharakter seiner Landesnatur abgegrenzter Erdraum" verstanden. Zur Ausweisung werden Faktoren wie Relief, Vegetation, Gewässer, Geologie und Klima herangezogen. Die "Geographische Landesaufnahme 1:200 000 Naturräumliche Gliederung Deutschlands" des Bundesamtes für Landeskunde und Raumforschung wurde für Baden-Württemberg 1991 abgeschlossen.
Die Ausweisung von Wasserschutzgebieten (WSG) dient dem Schutz des Grundwassers vor schädlichen Einwirkungen und damit der Trinkwasserressourcen für die öffentliche Wasserversorgung. Erfasst und fortgeschrieben werden - von der Planung bis zur Festsetzung - die nach § 51 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) sowie § 45und § 95 des Wassergesetzes (WG) ausgewiesenen/auszuweisenden WSG. Die Abgrenzung der Schutzzonen wird nach hydrogeologischen Gegebenheiten vom Landesamt für Geologie, Rohstoffe und Bergbau Baden-Württemberg durchgeführt. Ein WSG kann aus bis zu 5 von insgesamt 7 verschiedenen Wasserschutzgebietszonen (WSG-Zone) bestehen: - Zone I (Fassungsbereich) - Zone II oder Zonen IIA und IIB (Engere Schutzzonen) - Zone III oder Zonen IIIA und IIIB (Weitere Schutzzonen) In jeder Zone gelten eigene Ge- und Verbote, die in der Rechtsverordnung festgehalten sind. Für die Ausweisung von Wasserschutzgebieten per Rechtsverordnung sind die unteren Wasserbehörden zuständig. Differenziert wird nach festgesetzten, vorläufig angeordneten und nicht festgesetzten Gebieten. Der im Internet veröffentlichte Datenbestand umfasst die rechtskräftig festgesetzten, vorläufig angeordneten, fachtechnisch abgegrenzten und im Festsetzungsverfahren befindlichen Wasserschutzgebiete sowie die festgesetzten und vorläufig angeordneten Wasserschutzgebietszonen in Baden-Württemberg.
Die Ausweisung von Wasserschutzgebieten (WSG) dient dem Schutz des Grundwassers vor schädlichen Einwirkungen und damit der Trinkwasserressourcen für die öffentliche Wasserversorgung. Erfasst und fortgeschrieben werden - von der Planung bis zur Festsetzung - die nach § 51 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) sowie § 45und § 95 des Wassergesetzes (WG) ausgewiesenen/auszuweisenden WSG. Die Abgrenzung der Schutzzonen wird nach hydrogeologischen Gegebenheiten vom Landesamt für Geologie, Rohstoffe und Bergbau Baden-Württemberg durchgeführt. Ein WSG kann aus bis zu 5 von insgesamt 7 verschiedenen Wasserschutzgebietszonen (WSG-Zone) bestehen: - Zone I (Fassungsbereich) - Zone II oder Zonen IIA und IIB (Engere Schutzzonen) - Zone III oder Zonen IIIA und IIIB (Weitere Schutzzonen) In jeder Zone gelten eigene Ge- und Verbote, die in der Rechtsverordnung festgehalten sind. Für die Ausweisung von Wasserschutzgebieten per Rechtsverordnung sind die unteren Wasserbehörden zuständig. Differenziert wird nach festgesetzten, vorläufig angeordneten und nicht festgesetzten Gebieten. Der im Internet veröffentlichte Datenbestand umfasst die rechtskräftig festgesetzten, vorläufig angeordneten, fachtechnisch abgegrenzten und im Festsetzungsverfahren befindlichen Wasserschutzgebiete sowie die festgesetzten und vorläufig angeordneten Wasserschutzgebietszonen in Baden-Württemberg. Für die Geometriedaten dient das Amtliche Liegenschaftskatasterinformationssystem (ALKIS) als Erfassungsgrundlage.
Geotope sind erdgeschichtliche Bildungen der unbelebten Natur, die Erkenntnisse über die Entwicklungen der Erde und des Lebens vermitteln. Sie umfassen Aufschlüsse von Gesteinen, Böden, Mineralien und Fossilien, besondere Landschaftsteile und -formen, Bergbauspuren sowie Quellen. Das Thema zeigt die mehr als 5000 Einträge des Geotopkatasters. Über die Attributabfrage können zusätzliche Informationen (Fotos, Lage, Beschreibung, etc.) abgerufen werden. Die Daten der Geotouristischen Objekte stellen Museen, Lehrpfade und Aussichtspunkte, Naturschutz- und Naturzentren, Besucherbergwerke und Höhlen mit ausgewählten Attributen dar. Weitere Informationen: https://www.lgrb-bw.de/geologischer-dienst/geotourismus
Das "Europäische Diplom für geschützte Gebiete" ist eine vom Europarat vergebene Auszeichnung. Sie wird geschützten, natürlichen und naturnahen Gebieten verliehen, die eine besondere Bedeutung für die Erhaltung der biologischen, geologischen und landschaftlichen Vielfalt in Europa haben. Das Europadiplom wurde erstmals 1965 vergeben.
Das Diplom wird zunächst für fünf Jahre verliehen und kann mit verschiedenen Auflagen zur Verbesserung des Gebietsmanagements und -schutzes verbunden sein. Außerdem sind die Staaten verpflichtet, dem Europarat jährlich einen Bericht über den Zustand ihrer jeweiligen Europadiplomgebiete und die dort ergriffenen Maßnahmen zu übersenden. Nach fünf Jahren erfolgt eine überprüfung des ausgezeichneten Gebietes durch vom Europarat beauftragte Experten. Wurden die Auflagen des Europadiploms erfüllt, kann das Europadiplom um 10 Jahre verlängert werden.
In Deutschland wurden bisher acht Gebiete mit dem Europadiplom ausgezeichnet, zwei davon im Baden-Württemberg:
Naturschutzgebiet Wollmatinger-Ried-Untersee-Gnadensee Naturschutzgebiet Wurzacher Ried
Das Europadiplom ist für die ausgezeichneten Gebiete eine wichtige Argumentationshilfe, um innerstaatlich Schutzmaßnahmen durchzusetzen bzw. Flächeninanspruchnahmen durch z.B. Bebauungen zu verhindern.
Aktualität der Daten:
seit 01.01.1951 , gegenwärtig aktuell
Grundwasserneubildung aus Niederschlag (GWN); Dimension: mm/Jahr: Unter den Bilanzgrößen des Wasserhaushalts kommt der flächenhaften Grundwasserneubildung aus Niederschlag (GWN) eine hohe Bedeutung zu. Im Gegensatz zu anderen Wasserhaushaltsgrößen kann die GWN in der Regel nicht direkt gemessen werden. Der Anwendung entsprechender Modelle kommt daher eine besondere Bedeutung zu.
Die hier zur Verfügung gestellten Daten der GWN stammen aus der landesweiten Langzeit-Berechnung mit dem Bodenwasserhaushaltsmodell GWN-BW. GWN-BW ist ein modular aufgebautes, deterministisches und flächendifferenziertes Modell zur Berechnung der tatsächlichen Verdunstung, zur Simulation des Bodenwasserhaushaltes und der unterhalb der durchwurzelten Bodenzone gebildeten Sickerwassermenge. Wie die meisten vergleichbaren Wasserhaushaltsmodelle benötigt GWN-BW als meteorologischen Antrieb Daten der Niederschlagshöhe, der Lufttemperatur, der relativen Luftfeuchte, der Globalstrahlung oder Sonnenscheindauer sowie der Windstärke oder geschwindigkeit. https://www.hydrosconsult.com/hydrologie/bodenwasserhaushalt
Die Berechnungen erfolgen auf insgesamt 102.677 Grundflächen, deren Geometrie auf der Verschneidung von Bodenkarte 1:50.000 und CORINE 2006 Landnutzung beruht. Bei der GWN handelt sich um eine berechnete Bilanzkomponente, welche dem Gesamtabfluss abzüglich schneller lateraler Abflusskomponenten entspricht. Der Direktabfluss wird mit Hilfe des regionalisierten Baseflow-Index berücksichtigt. Die berechnete GWN entspricht jener des jeweils obersten Grundwasserstockwerks. Dies können auch hängende Grundwasserleiter sein, die beispielsweise wieder über Quellen entwässern. Sie entspricht somit, je nach den hydrogeologischen Bedingungen, nicht zwingend der GWN des obersten Hauptgrundwasserleiters.
Eine wichtige Kompensationsmaßnahme bei Eingriffen in das Schutzgut Boden ist der fachgerechte Auftrag von geeignetem humosem Bodenmaterial in einer Mächtigkeit von rund 20 cm, der als Überschuss bei Baumaßnahmen anfällt. Zur Vorauswahl potenziell geeigneter Auftragsflächen werden zwei Datensätze zur Verfügung gestellt.
1. Suchräume für potenzielle Auftragsflächen zur Bodenverbesserung mit humosem Bodenmaterial: Der Datensatz wurde insbesondere für die Eigentümer und Bewirtschafter von Flächen, Vorhabenträger, Kommunen und Planungsbüros erstellt. Bei der Erstellung des Datensatzes wurden bereits die wichtigsten fachlichen und rechtlichen Ausschlusskriterien berücksichtigt.
2. Bodendaten zur Ermittlung potenzieller Auftragsflächen zur Bodenverbesserung mit humosem Bodenmaterial: Mit diesem Datensatz werden ausschließlich die bodenkundlichen Grundlagen zur Auswahl von potenziellen Auftragsflächen zur Bodenverbesserung mit humosem Bodenmaterial beschrieben. Eine Berücksichtigung weiterer Kriterien aus dem Bereich des Naturschutzes und der Wasserwirtschaft findet hier nicht statt.