Der aktuelle Stand der kommunalen Wärmeplanungen in Baden-Württemberg lässt sich in der Karte ablesen. Seit dem 6. August 2025 ist das Wärmeplanungsgesetz des Bundes in Landesrecht umgesetzt (Änderungsgesetz zum KlimaG BW) und somit eine kommunale Wärmeplanung für sämtliche Städte und Gemeinden verpflichtend.
Die im Rahmen der Klärschlammverordnung (KSVO) gesammelten Daten dienen der Überwachung des Transports und der Aufbringung von Klärschlamm auf landwirtschaftlichen Flächen.
Im Rahmen des "Energieatlas Baden-Württemberg" wurde eine landesweite Übersicht zu Freiflächen, die theoretisch für die Photovoltaiknutzung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) geeignet sind, erstellt. Berücksichtigt wurden dabei Flächen entlang von Autobahnen und Schienenstrecken sowie Abfalldeponien und Altlastenareale.
Auf Basis der Netze von Abwassserkanälen des KWA und zusätzlichen Auskünften der UVB oder von Anlagenbetreibern wurden in einem ersten Schritt die 3.381 Gemarkungen den rd. 1.100 Kläranlagen zugeordnet. In einem zweiten Schritt wurden diejenigen Gemarkungsflächen weiter unterteilt, die über unterschiedliche Kläranlagen oder dezentral entwässert werden. Als dritter Schritt wurden die geschlossenen Siedlungsgebiete in den Gemarkungen bzw. Gemarkungsteilen als Kläranlagen-Einzugsgebiete definiert. Soweit geschlossene Siedlungsgebiete in unterschiedliche Kläranlagen entwässern und keine detaillierten Auskünfte zu erhalten waren, wurde die Abgrenzung als vorläufige Abschätzung an Hand der TK25 mit den Höhenlinien vorgenommen. Damit konnte alle ca. 3.700 Teilflächen der jeweiligen Kläranlage zugeordnet werden. Bei der 13-stelligen WIBAS-ID für Kläranlagen sind die Stellen 1-3 für die Landkreisnummer, 4-5 für die Abwasseranlagenart und die letzten 4 Stellen für eine laufende Nummer reserviert. Den dezentral entwässerten Gebieten einer Gemarkung wird eine fiktive Kläranlagen-ID zugeordnet. Diese ist auch eine 13-stellige Zahl, die auf den Stellen 1-5 mit "99951" belegt ist und auf den letzten Stellen ein lfd. Nummer hat.
Der Datensatz wurden im Rahmen des "Energieatlas Baden-Württemberg" erstellt. Gezeigt wird die installierte Leistung von bestehenden Photovoltaik-Freiflächenanlagen als Summe einer Gemeinde, eines Kreises oder einer Region in Baden-Württemberg. Es handelt sich um Daten aus dem Marktstammdatenregister, die auf der Seite https://www.marktstammdatenregister.de/MaStR öffentlich einsehbar sind sowie eigenen Berechnungen.
Im Rahmen des "Energieatlas Baden-Württemberg" wurde auf der Grundlage von hochaufgelösten Laserscandaten die Eignung von Dachflächen für Photovoltaikanlagen ermittelt und das solare Energiepotenzial auf Dachflächen (in kW) für ganz Baden-Württemberg flächendeckend berechnet. Die Potenzialanalyse bezieht sich dabei auf Standortfaktoren wie Neigung, Ausrichtung, Verschattung und solare Einstrahlung. Die Berechnung dieser Faktoren erfolgte über ein digitales Oberflächenmodell.
Der Datensatz zeigt die installierte Leistung [in MW] bestehender Photovoltaikanlagen auf Dachflächen als Summe einer Gemeinde, eines Kreises oder einer Region in Baden-Württemberg (Stand 2025). Es handelt sich um Daten aus dem Marktstammdatenregister, die auf der Seite https://www.marktstammdatenregister.de/MaStR öffentlich einsehbar sind sowie eigenen Berechnungen.
Enthalten sind Leitungen aller Art, die ein Gewässer oder einen Flussdeich-/damm unter- oder überqueren. Gewässerdüker oder Gewässerüberleitungen werden bei dem betroffenen Gewässer in der "OA Verdolung, Gewässerdüker, Trogbrücke" als separates Bauwerk erfasst bzw. als Gewässerkreuzungspunkt bei dem kreuzenden Gewässer bei der "OA Verkehrsweg, Durchlass, Gewässerkreuzung".
Gesamterfassung und Fortschreibung der Regenwasseranlagen und der nachgeschalteten Anlagen sowie Entlastungen ohne Behandlungsanlage (Regenüberläufe im Mischsystem, Regenauslässe im Trennsystem); sowohl Bestand, als auch geplante Anlagen (je nach Planungsstand anlagenbezogen oder Angabe des geplanten Rückhaltevolumens)
Windenergieanlagen sind genehmigungspflichtige Anlagen nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz i.V.m. der 4. Bundes-Immissionsschutzverordnung Nr. 1.6 "Anlagen zur Nutzung von Windenergie mit einer Gesamthöhe von mehr als 50 Metern" und 1.6.1 "20 oder mehr Windkraftanlagen" und 1.6.2 "weniger als 20 Windkraftanlagen".
Daten zu Windenergieanlagen werden in Baden-Württemberg im Zuge des immissi-onsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahrens durch die unteren Verwaltungsbehörden (uVB) in den Stadt- und Landkreisen erfasst. Die Daten umfassen u. a. den Anlagenstatus und die wichtigsten Anlagenparameter wie Hersteller, Typ, Leistung und Standort. Ab dem Jahr 2025 werden die Daten der uVB außerdem mit dem Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur (MaStR - https://www.marktstammdatenregister.de) abgeglichen. Sofern Anlagen im MaStR mit dem Status in Betrieb geführt werden noch bevor seitens der uVB ein Datum einer immissionsschutzrechtlichen Inbetriebnahme erfasst wurde, wird der Status und das Inbetriebnahmedatum aus dem MaStR übernommen. Rechtsgrundlage für die Erfassung der MaStR-Daten bildet die Marktstammdatenregisterverordnung.