Für den "Energieatlas Baden-Württemberg" wurden die Standorte der bestehenden Wasserkraftanlagen sowie Regelungs- und Sohlenbauwerke der Einzugsgebiete Neckar, Donau, Hochrhein und Bodensee/Alpenrhein aus dem Anlagenkataster Wasserbau (AKWB) übernommen. Erfasst sind hier Wasserkraftanlagen einschließlich der Kleinwasserkraftanlagen. Dabei kann es sich um Flusskraftwerke (im Flusslauf errichtetes Wasserkraftwerk, DIN 4048 Teil 2, DIN 19752) oder Umleitungskraftwerke (Wasserkraftwerk, bei dem die am Absperrbauwerk vorhandene Fallhöhe durch Umleitung erhöht wird, DIN 4048 Teil 2, DIN 19752) handeln. Sohlenbauwerke sind nach DIN 4047 Teil 5 bzw. DIN 19661 Teil 2: Sohlenstufen: Absturz, Absturztreppe, Sohlenrampe, Sohlengleite und Schwellen: Stützwehr, Grundschwelle, Sohlenschwelle. Diese Bauwerke sind für die Gewässerbeschreibung (Gefälle, Durchgängigkeit) von Bedeutung. Sie spielen bei den Gewässerentwicklungsplanungen und bei der Bestandsaufnahme für die Wasserrahmenrichtlinie eine wichtige Rolle. Regelungsbauwerke (Beispiele: verschiedene Typen von Wehranlagen oder Schützen) sind für die Gewässerbeschreibung von Bedeutung und spielen bei der Gewässerentwicklung (Gewässerentwicklungskonzept, Gewässerentwicklungsplan), der Wasserrahmenrichtlinie und den Hochwassergefahrenkarten eine Rolle.
Die Ausweisung von Wasserschutzgebieten (WSG) dient dem Schutz des Grundwassers vor schädlichen Einwirkungen und damit der Trinkwasserressourcen für die öffentliche Wasserversorgung. Erfasst und fortgeschrieben werden - von der Planung bis zur Festsetzung - die nach § 51 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) sowie § 45und § 95 des Wassergesetzes (WG) ausgewiesenen/auszuweisenden WSG. Die Abgrenzung der Schutzzonen wird nach hydrogeologischen Gegebenheiten vom Landesamt für Geologie, Rohstoffe und Bergbau Baden-Württemberg durchgeführt. Ein WSG kann aus bis zu 5 von insgesamt 7 verschiedenen Wasserschutzgebietszonen (WSG-Zone) bestehen: - Zone I (Fassungsbereich) - Zone II oder Zonen IIA und IIB (Engere Schutzzonen) - Zone III oder Zonen IIIA und IIIB (Weitere Schutzzonen) In jeder Zone gelten eigene Ge- und Verbote, die in der Rechtsverordnung festgehalten sind. Für die Ausweisung von Wasserschutzgebieten per Rechtsverordnung sind die unteren Wasserbehörden zuständig. Differenziert wird nach festgesetzten, vorläufig angeordneten und nicht festgesetzten Gebieten. Der im Internet veröffentlichte Datenbestand umfasst die rechtskräftig festgesetzten, vorläufig angeordneten, fachtechnisch abgegrenzten und im Festsetzungsverfahren befindlichen Wasserschutzgebiete sowie die festgesetzten und vorläufig angeordneten Wasserschutzgebietszonen in Baden-Württemberg. Für die Geometriedaten dient das Amtliche Liegenschaftskatasterinformationssystem (ALKIS) als Erfassungsgrundlage.
Die Historische Moorbodenkarte Baden-Württemberg ist kein amtliches Verzeichnis, auch wenn dieser Eindruck aufgrund der alten Bezeichnung Moorkataster entstehen kann. Neben den von Mooren eingenommenen Flächen wurde auch die Schichtenfolge der organischen Horizonte von der Oberfläche bis zum mineralischen Untergrund erbohrt und ausführlich dokumentiert. Die Schichten wurden mit den für Moorboden-Horizonte charakteristischen Parametern wie Lagerungsdichte, Zersetzungsgrad, Mächtigkeit, Vegetationsinhalt sowie Körnung bei mineralischem Material und See-Sedimenten mit organischen Anteilen (Mudden) beschrieben. Die Bohrprofile wurden mit Rechts-/Hochwert erfasst und können, wenn erforderlich, in Kartendarstellungen eingebunden werden. Die Beschreibungen der Bohrprofile sind in einer Datenbank hinterlegt und der Landesverwaltung über das UIS-Berichtssystem zugänglich, allerdings nicht der allgemeinen Öffentlichkeit.
Die in der Historischen Moorbodenkarte BW enthaltenen Informationen zu Moorgenese, -historie und Stratigraphie können bei Fachplanungen auf Einzelmoorebene herangezogen werden. Für die letztendliche Planung von Wiedervernässungsmaßnahmen auf Einzelmoorebene sind in der Regel weitere Kartierungen notwendig.
Das Thema beinhaltet die landeseigenen Flurstücke, basierenden auf den ALKIS-Daten und den Daten der Liegenschaftsverwaltung (Vermögen und Bau Baden-Württemberg). Ca. 90% der Flurstücke im Landeseigentum wurden erfasst.
Der alte Bestand aus dem Thema Flurstück wird ausgeschnitten und durch die Flurstücke der Flurneuordnung, wie sie de facto in der Realität bereits bewirtschaftet werden, aufgefüllt. Dadurch entsteht ein flächendeckender Layer der realen Besitzzustände.
Die Nutzungsbedingungen des Landesamts für Geoinformation und Landentwicklung Baden-Württemberg (LGL) sind zu beachten, siehe https://www.lgl-bw.de/agb/agb-lgl.html.
Nutzungsbedingungen
Die Nutzungsbedingungen des Landesamts für Geoinformation und Landentwicklung Baden-Württemberg (LGL) sind zu beachten, siehe https://www.lgl-bw.de/agb/agb-lgl.html.
Im UIS-Themenbaum im Berichtssystem und den ArcUIS-Tools findet sich neben dem Thema mit der hier beschriebenen Aktualität zusätzlich das jeweils zu Monatsbeginn aktualisierte Thema "Gebäude (ALKIS, monatsaktuell)".
Die Nutzungsbedingungen des Landesamts für Geoinformation und Landentwicklung Baden-Württemberg (LGL) sind zu beachten, siehe https://www.lgl-bw.de/agb/agb-lgl.html.
Nutzungsbedingungen
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Die Objektart Gewerbedaten / Kommunales Gewerberegister enthält Daten über einen gewerblich geführten Betrieb. Es handelt sich nicht um das von der Kommunalverwaltung geführte Verzeichnis (Gewerberegister) gemäß der Gewerbeordnung sondern um eine Teilmenge dessen. Es besteht keine Gewährleistung auf die Aktualität beziehungsweise die Richtigkeit der Daten, die über diese Objektart veröffentlicht werden.
Ein Gewerbe besteht aus einem Betrieb, der wiederum aus mindestens einem, aber auch mehreren Betriebsstätten - auch in mehreren Gemeinden - bestehen kann. Einer Betriebsstätte können mehrere Branchen zugeordnet werden. Gemäß des primären Nutzens der Objektart ist sie auf Branchenebene beschrieben, was bedeutet, dass für eine Betriebsstätte und Branche ein Punkt existiert. Die Objektart enthält neben Informationen über die Branche, Daten über den Namen des Gewerbes, An- und Abmeldedatum und Daten über den Betriebsinhaber.
Hinweis: Die vorliegende Beschreibung wurde vom AK-GIS des Landkreistags (AK-GIS LKT) erarbeitet und am 08.02.2011 beschlossen.
Der Flächennutzungsplan (FNP) ist das städtebauliche Entwicklungsprogramm der Gemeinde gem. §§ 5 bis 7 und 13 BauGB. Im FNP ist für das ganze Gemeindegebiet die sich aus der beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung ergebende Art der Bodennutzung nach den voraussehbaren Bedürfnissen der Gemeinde in den Grundzügen darzustellen. Im prinzipiell zweistufigen System der Bauleitplanung ist er die erste Stufe (vorbereitender Bauleitplan), der Bebauungsplan stellt die zweite Stufe dar (verbindlicher Bauleitplan).
Soweit für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung erforderlich, entwickelt die Gemeinde aus dem FNP die Bebauungspläne, welche die Darstellungen des FNP in rechtsverbindliche Festsetzungen umsetzen.