Erfasst und fortgeschrieben werden Entnahmestellen für die Oberflächenwasserentnahmen (Fließgewässer und stehende Gewässer sowie Quellen)(Pflicht). Entnahmestellen für Wasser für die öffentliche Trinkwasserversorgung nach der Oberflächenwasserqualitätsverordnung sind gekennzeichnet.
Daten zur Wasserversorgung in der Landwirtschaft werden auf der Grundlage des Umweltstatistikgesetzes (UStatG), zuletzt novelliert am 16.8.2005, erhoben (§8). Erfasst werden Gewinnung und Bezug von Wasser für Zwecke der Bewässerung sowie der Wassereinsatz und die bewässerte Fläche nach Kulturarten. Bei beregneten landwirtschaftlichen Kulturen handelt es sich überwiegend um Kartoffeln, Zuckerrüben, Mais und Tabak. Zu den gärtnerischen Kulturen zählen vorwiegend Gemüse, Zierpflanzen, Gartenbausämereien, Erdbeeren und Spargel. Bei den Dauerkulturen wurden hauptsächlich Obst- und Rebland sowie Baumschulen beregnet.
In der Karte der Stromnetze sind die Versorgungsgebiete der Verteilnetzbetreiber in Baden-Württemberg dargestellt. Die Daten stammen von der Firma ene't GmbH und beziehen sich auf die Niederspannungsebene. Die elektrischen Endverbraucher in den Haushalten bestehen in der Regel aus Niederspannungsgeräten und werden aus dem Niederspannungsnetz beliefert.
Die Daten enthalten benachteiligte Gebiete, nach Maßgabe der FFÖ-VO bzw. des EEG, auf Ebene der Gemarkungen. Mit der am 7. März 2017 von der Landesregierung verabschiedeten Verordnung zur Öffnung der Ausschreibung für Photovoltaik-Freiflächenanlagen für Gebote auf Acker- und Grünlandflächen in benachteiligten Gebieten (Freiflächenöffnungsverordnung FFÖ-VO) können in Baden-Württemberg bei den bundesweiten Solarausschreibungen auch Gebote auf Acker- und Grünlandflächen in benachteiligen landwirtschaftlichen Gebieten im Umfang von bis zu 100 MW pro Kalenderjahr bezuschlagt werden.
Es werden die Gebiete der Verteilnetzbetreiber des Gasnetzes in Baden-Württemberg dargestellt. Die Daten stammen von der Firma ene't GmbH und beziehen sich auf die Niederdruckebene.
Windenergieanlagen sind genehmigungspflichtige Anlagen nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz i.V.m. der 4. Bundes-Immissionsschutzverordnung Nr. 1.6 "Anlagen zur Nutzung von Windenergie mit einer Gesamthöhe von mehr als 50 Metern" und 1.6.1 "20 oder mehr Windkraftanlagen" und 1.6.2 "weniger als 20 Windkraftanlagen".
Daten zu Windenergieanlagen werden in Baden-Württemberg im Zuge des immissi-onsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahrens durch die unteren Verwaltungsbehörden (uVB) in den Stadt- und Landkreisen erfasst. Die Daten umfassen u. a. den Anlagenstatus und die wichtigsten Anlagenparameter wie Hersteller, Typ, Leistung und Standort. Ab dem Jahr 2025 werden die Daten der uVB außerdem mit dem Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur (MaStR - https://www.marktstammdatenregister.de) abgeglichen. Sofern Anlagen im MaStR mit dem Status in Betrieb geführt werden noch bevor seitens der uVB ein Datum einer immissionsschutzrechtlichen Inbetriebnahme erfasst wurde, wird der Status und das Inbetriebnahmedatum aus dem MaStR übernommen. Rechtsgrundlage für die Erfassung der MaStR-Daten bildet die Marktstammdatenregisterverordnung.
Die im Rahmen der Klärschlammverordnung (KSVO) gesammelten Daten dienen der Überwachung des Transports und der Aufbringung von Klärschlamm auf landwirtschaftlichen Flächen.
Der Datensatz wurden im Rahmen des "Energieatlas Baden-Württemberg" erstellt. Gezeigt wird die installierte Leistung von bestehenden Photovoltaik-Freiflächenanlagen als Summe einer Gemeinde, eines Kreises oder einer Region in Baden-Württemberg. Es handelt sich um Daten aus dem Marktstammdatenregister, die auf der Seite https://www.marktstammdatenregister.de/MaStR öffentlich einsehbar sind sowie eigenen Berechnungen.
Auf Basis der Netze von Abwassserkanälen des KWA und zusätzlichen Auskünften der UVB oder von Anlagenbetreibern wurden in einem ersten Schritt die 3.381 Gemarkungen den rd. 1.100 Kläranlagen zugeordnet. In einem zweiten Schritt wurden diejenigen Gemarkungsflächen weiter unterteilt, die über unterschiedliche Kläranlagen oder dezentral entwässert werden. Als dritter Schritt wurden die geschlossenen Siedlungsgebiete in den Gemarkungen bzw. Gemarkungsteilen als Kläranlagen-Einzugsgebiete definiert. Soweit geschlossene Siedlungsgebiete in unterschiedliche Kläranlagen entwässern und keine detaillierten Auskünfte zu erhalten waren, wurde die Abgrenzung als vorläufige Abschätzung an Hand der TK25 mit den Höhenlinien vorgenommen. Damit konnte alle ca. 3.700 Teilflächen der jeweiligen Kläranlage zugeordnet werden. Bei der 13-stelligen WIBAS-ID für Kläranlagen sind die Stellen 1-3 für die Landkreisnummer, 4-5 für die Abwasseranlagenart und die letzten 4 Stellen für eine laufende Nummer reserviert. Den dezentral entwässerten Gebieten einer Gemarkung wird eine fiktive Kläranlagen-ID zugeordnet. Diese ist auch eine 13-stellige Zahl, die auf den Stellen 1-5 mit "99951" belegt ist und auf den letzten Stellen ein lfd. Nummer hat.