Geothermieobjekte wie zum Beispiel Erdwärmesonden, Erdwärmekörbe und Energiepfähle werden als "Nicht Ausgebaute Bohrung (NAB)" in der Grundwasserdatenbank geführt. Neben allgemeinen Aufschlussattributen können auch spezifische Merkmale wie z. B. Wärmeträgermedium, Zweck (Heizen oder Kühlen) oder die Entzugsleistung erfasst werden. Insbesondere kann über die aktuelle Nutzung der Stand der Antragsabwicklung abgefragt werden. Ausgeführte, beantragte und auch abgelehnte Geothermieobjekte können selektiert und kartografisch dargestellt werden.
Es liegen Geodaten vor zu Grundwasserlandschaften mit zugeordneter Grundwassersensitivität (gering, mittel, hoch) und Grundwasserneubildung (Höffigkeit bis 10 l/s, 10-50 l/s, über 50 l/s Schüttungsvermögen).Kriterien für die Abgrenzung der Grundwasserlandschaften sind:- petrographische Ausbildung der Gesteine- Art der Grundwasserleiter (Poren-, Kluft-, Karstgrundwasserleiter)- geohydraulische Gegebenheiten- hydrochemische Beschaffenheit der Grundwässer- Empfindlichkeit der Grundwässer gegen anthropogene Belastungen.Zusätzlich wurde eine Trennlinie zwischen Muschelkalk und Lettenkeuper eingefügt, da diese einer unterschiedlichen Sensitivitäts- und Höffigkeitsklassen angehören.- Datenmenge: 180 Polygone- Daten zu 13 Grundwasserlandschaften
Ein Gesteinskörper wird als hydrogeologische Einheit bezeichnet, wenn er aufgrund seiner Eigenschaften (Petrographie, Struktur, Textur) hydrogeologisch als homogen betrachtet werden kann. Die Abgrenzung erfolgt primär nach der Gebirgsdurchlässigkeit, zusätzlich werden die Art der Hohlräume, die Gesteinsbeschaffenheit und die Lagerungsverhältnisse berücksichtigt. Eine hydrogeologische Einheit kann bei Lockergesteinen aus einem oder einem Komplex mehrerer Sedimentationskörper bestehen, bei Festgesteinen aus einer einzelnen Schicht oder einer Abfolge von Schichten ähnlicher Gesteinsausbildung und ähnlichen Durchtrennungsgrades.
Die "Suchraumkarte für Böden als Archive der Natur- und Kulturgeschichte" weist Suchräume in Form von Kartiereinheiten der Bodenkundlichen Karte 1 : 50 000 (GeoLa BK50) aus, die Böden ("Archivböden") enthalten, welche die Funktion als Archiv der Natur- und Kulturgeschichte nach BBodSchG in überdurchschnittlichem Maße erfüllen. Die Karte wurde auf Basis der Bodenkarte 1 : 50 000, der LUBW-/LGRB-Broschüre "Böden als Archive der Natur- und Kulturgeschichte" (LUBW/LGRB, 2008) und mittels Expertenwissen des LGRB aus der bodenkundlichen Kartierung erstellt. Bedingt durch den mittleren Maßstab der BK50 werden als bodenkundliche Kartiereinheiten (KE) Bodengesellschaften ausgewiesen, die i.d.R. verschiedene Bodenformen enthalten. Daher werden in dieser Karte Suchräume ausgewiesen, die mit hoher bzw. erhöhter Wahrscheinlichkeit Archivböden enthalten. Die Karte enthält nur Suchräume für Archivböden, die sich aus der BK50 ableiten lassen. Folglich sind nur Böden enthalten, die vor allem aufgrund ihrer Naturgeschichte (inkl. Moore) und vereinzelt wegen ihrer Kulturgeschichte schützenswert sind. Weitere schützenswerte Archivböden nach BBodSchG wie z. B. Geotope, Standorte von Bodenmessnetzen oder Bodendenkmale sind anderen Quellen zu entnehmen. Die Suchräume wurden nach ihrer Schutzwürdigkeit und nach der Auftrittswahrscheinlichkeit in die drei Wertkategorien A, B und C unterteilt. Die Unterteilung soll dazu dienen, in notwendigen, planerischen Abwägungsprozessen einen gezielten und effektiven Schutz der Archivböden gewährleisten zu können.
Um ein Grundwasservorkommen technisch sinnvoll erschließen und nutzen zu können, muss es eine ausreichende Ergiebigkeit besitzen. Darunter versteht man einerseits die langfristige Ergiebigkeit, die dem Grundwasserdargebot im Einzugsgebiet der Fassung entspricht, andererseits die technische Ergiebigkeit, die zu einem überwiegenden Teil eine Eigenschaft der hydrogeologischen Einheit ist. Letztere wurde bei der Erstellung der Ergiebigkeitskarte vorrangig berücksichtigt.
Lysimeter sind mit einem Bodenkern gefüllte Gefäße, die das Sickerwasser auffangen. Mit ihrer Hilfe können Messgrößen zum Wasserhaushalt sowie Stoffhaushalt des Bodens gewonnen werden.
Gemäß 196 BauGB sind auf Grund der Kaufpreissammlung flächendeckend durchschnittliche Lagewerte für den Boden unter Berücksichtigung des unterschiedlichen Entwicklungszustands zu ermitteln (Bodenrichtwerte). Die Führung der hier als OA Bodenrichtwerte beschriebenen Daten, erfolgt bei den Gemeinden, den Stadtkreisen oder bei den Landratsämtern für Gemeinden. Zuständig für die Festsetzung der Bodenrichtwerte sind die Gutachterausschüsse bei den Gemeinden.
Die Objektart wurde in Anlehnung an die AdV-Konzeption und VBORIS erstellt.
Hinweis: Die vorliegende Beschreibung wurde vom AK-GIS des Landkreistags (AK-GIS LKT) erarbeitet und am 01.12.2009 beschlossen.
Grundwasserköperkulisse gemäß der Wasserrahmenrichtlinie der EU (WRRL) für die Beschreibung und Bewertung der chemischen und mengenmäßigen Belastungen und Auswirkungen und mit Blick auf die evtl. erforderlichen Maßnahmen zur Verbesserung des Zustands der Grundwasserkörper. Die Grundwasserkörper orientieren sich an den oberirdischen Flussgebietseinheiten und Bearbeitungsgebieten und an den Hydrogeologischen Einheiten und Teilräumen.
Die Daten wurden vom Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung Baden-Württemberg (LGL BW) erstellt und sind im Rahmen des UIS Baden-Württemberg verfügbar. Die historisierten Orthophotos sind archiviert nach Befliegungsjahren. Die Verfügbarkeit der archivierten Daten ist dem Thema "Blattschnitt DOP Bestand" bzw. dem Thema "Blattschnitt DOP Bestand (bis 2017)" zu entnehmen. Aufgrund der geänderten Projektion von ETRS89 sind die neueren Blattschnitte der DOP Kacheln im Zuschnitt versetzt zur bisherigen DHDN3 Abbildung, dieses hat aber keinen Einfluss auf die Lagegenauigkeit.
Die Nutzungsbedingungen des Landesamts für Geoinformation und Landentwicklung Baden-Württemberg (LGL) sind zu beachten, siehe https://www.lgl-bw.de/agb/agb-lgl.html.
Nutzungsbedingungen
Die Nutzungsbedingungen des Landesamts für Geoinformation und Landentwicklung Baden-Württemberg (LGL) sind zu beachten, siehe https://www.lgl-bw.de/agb/agb-lgl.html.