Die im Rahmen der Klärschlammverordnung (KSVO) gesammelten Daten dienen der Überwachung des Transports und der Aufbringung von Klärschlamm auf landwirtschaftlichen Flächen. Die Lieferscheindaten werden als Wahldaten auf freiwilliger Basis zur Verfügung gestellt. U. a. sind die Bodenanalysen für die Aufnahme in die Bodendatenbank durch die unteren Bodenschutzbehörden von Interesse.
Ausgerichtet auf die Bestimmungen des BBodSchG und des LBodSchAG sowie ergänzend des WHG und des WG wird eine integrierte Datenführung zu Altlasten und schädlichen Bodenveränderungen realisiert.