Als Straßen gelten befestigte, dem allgemeinen Verkehr dienende Verkehrswege. Die Straße umfasst den Straßenkörper einschließlich der in Unterführungen (im Tunnel) verlaufenden Abschnitte. Enthalten ist das klassifizierte Straßennetz mit einer vollständigen Erfassung der Bundesstraßen, Landesstraßen und Kreisstraßen (ohne Gemeindestraßen). Die Bundesautobahnen werden von der Autobahn GmbH geführt und sind dort zu beziehen.
Netzknoten sind sämtliche plangleiche (höhengleiche) und planfreie (höhenungleiche) Knotenpunkte, die sich aus der verkehrlichen Verknüpfung zweier oder mehrerer Straßen des klassifizierten Straßennetzes untereinander ergeben. In Sonderfällen (Landesgrenze, Straßenende, -beginn) können fiktive Netzknoten erforderlich werden. (siehe ASB)
Enthalten sind Netzknoten der für den öffentlichen Verkehr zugelassenen überörtlichen Straßen, d.h. Bundesautobahnen, Bundesstraßen, Landesstraßen und Kreisstraßen, ohne Gemeindestraßen und Gemeindeverbindungsstraßen.
Einheitliche Darstellung aller Radverkehrsstrecken (Haupt- und Nebenradverkehrsstrecken) unter Angabe von Wegeart und -qualität, Verkehrsbelastung und Unterhaltungspflicht. Dient als Basis für die Unterhaltung und Weiterentwicklung des Radverkehrsnetzes, der Berücksichtigung des Netzes bei Planungen, der Verwaltungsvereinfachung bei der Erhebung neuer Daten für die Herstellung von abgeleiteten Sekundärprodukten und der Unterstützung fachlicher Stellungnahmen.
Hinweis: Die vorliegende Beschreibung wurde vom AK-GIS des Landkreistags (AK-GIS LKT) erarbeitet und am 21.09.2010 beschlossen. In Anpassung an das Datenmodell Landesweites Radverkehrsnetz Baden-Württemberg, Version 2.5 der LUBW vom 12.3.2012 wurde sie fortgeschrieben und ergänzt (u.a. umbenannt von Radroutennetzabschnitt in Radverkehrsstrecke).
Ergänzende inhaltliche und strukturelle Überprüfung sowie Abgleich der Objektart mit der Datenbeschreibung des Datenmodells Radroutenplaner BW erfolgte am 23.10.2013. Offen ist die Entscheidung und Anpassung der OA bzgl. Erhalt oder Wegfall der Merkmale Nr. 23 bis 30 (nicht im Datenmodell des Radroutenplaners BW enthalten).
Radverkehrszonen sind als Gebiete ähnlicher Merkmalsausprägung neben den Radverkehrsentwicklungsachsen eine der Grundlagen für die Planung von Radwegenetzen. Der Einteilung liegt das topographische Relief und die Einwohnerdichte eines Gebietes zugrunde.
Hinweis: Die vorliegende Beschreibung wurde vom AK-GIS des Landkreistags (AK-GIS LKT) erarbeitet und am 01.12.2009 beschlossen.
Ergänzende inhaltliche und strukturelle Überprüfung sowie Abgleich der Objektart mit der Datenbeschreibung des Datenmodells Radroutenplaner BW erfolgte am 23.10.2013. Die Objektart wurde in diesem Zuge namentlich umbenannt in "Radverkehrsnetz". Offen ist die Entscheidung und Anpassung der OA bzgl. Erhalt oder Wegfall der Merkmale Nr. 0 bzw. 2 bis 4 (nicht im Datenmodell des Radroutenplaners BW enthalten). Merkmale 5 bis 12 ergänzt.
Die Radverkehrsentwicklungsachsen stellen eine der Grundlagen für die Festlegung der Radrouten dar. Sie orientieren sich an den Radverkehrszonen OA 7.2. 8.1, an den Entwicklungsachsen des LEP.
Hinweis: Die vorliegende Beschreibung wurde vom AK-GIS des Landkreistags (AK-GIS LKT) erarbeitet und am 01.12.2009 beschlossen.
Ergänzende inhaltliche und strukturelle Überprüfung sowie Abgleich der Objektart mit der Datenbeschreibung des Datenmodells Radroutenplaner BW erfolgte am 23.10.2013. Die Objektart wurde in diesem Zuge namentlich umbenannt in Radroute. Offen ist die Entscheidung und Anpassung der OA bzgl. Erhalt oder Wegfall der Merkmale Nr. 2 bis 4 (nicht im Datenmodell des Radroutenplaners BW enthalten). Merkmale 5 bis 12 ergänzt.
Die Querschnittsstreifen als bauliche Eigenschaft von Straßen erlauben u.a. eine Berechnung der Straßenfläche. Als Straßen gelten befestigte, dem allgemeinen Verkehr dienende Verkehrswege. Die Straße umfasst den Straßenkörper einschließlich der Bauwerke und Ausstattung. Enthalten ist das klassifizierte Straßennetz mit einer vollständige Erfassung der Bundesautobahnen, Bundesstraßen, Landesstraßen und Kreisstraßen, ohne Gemeindestraßen.
Enthält punkthafte Informationen aller im Zuge der aufgenommenen Straßen liegenden und sie kreuzenden Bauwerke. Teilbauwerke in eingener Baulast, die räumlich oder konstruktiv zusammengehören (z.B. Brücke mit Schutzdach, Brücke mit Böschungsstützwänden am Widerlager, Tunnel mit Stützwand an den Portalen oder Überbauten mit einem gemeinsamen Widerlager) können zu einem Bauwerk mit einer Bauwerksnummer zusammengefasst sein.
Enthält punkt- und linienhafte Informationen aller im Zuge der aufgenommenen Straßen liegenden und sie kreuzenden Bauwerke. Teilbauwerke in eingener Baulast, die räumlich oder konstruktiv zusammengehören (z.B. Brücke mit Schutzdach, Brücke mit Böschungsstützwänden am Widerlager, Tunnel mit Stützwand an den Portalen oder Überbauten mit einem gemeinsamen Widerlager) können zu einem Bauwerk mit einer Bauwerksnummer zusammengefasst sein.
Enthält die der Straßenbauverwaltung vorliegenden Daten aus Verkehrsmengenerhebungen in für Umweltzwecke aufbereiteter bzw. aggregierter Form. Datenquelle sind Erhebungen mit vorhandenen Dauerzählstellen sowie Verkehrsmengen aus manuellen Zählungen.
Enthält Bauwerke für Verkehrswege und Gewässer, die ein Gewässer oder einen Deich/Damm kreuzen. Es können Brücken, Durchlässe, Furten, Düker und Trogbrücken sein. Bauwerke von kreuzenden Gewässern (Düker, Trogbrücken) werden als Kreuzungspunkt aufgenommen. Der Düker oder die Trogbrücke selbst sind in der "OA Verdolung, Gewässerdüker, Trogbrücke" als separates Bauwerk bei dem kreuzenden Gewässer erfasst. Durchlässe sind kurze Verrohrungen bei Verkehrswegen und Deichen, für die nur eine wasserrechtliche Genehmigung nach § 76 WG erforderlich ist.
Diese Bauwerke spielen bei den Gewässerentwicklungsplanungen, der Bestandsaufnahme für die Wasserrahmenrichtline, sowie für die Bearbeitung der Hochwassergefahrenkarten eine Rolle.