Wasserschutzwald sichert und verbessert die Qualität des Grundwassers sowie stehender und fließender Oberflächengewässer. Die Wasserspeicherkapazität von Waldböden verhindert weitgehend oberflächennahe Abflüsse und Hochwasserspitzen und sorgt für eine stetige Wasserspende in niederschlagsarmen Zeiten. So wird zugleich die Gefahr von Hochwasserschäden und Erosion minimiert. Der Datenbestand umfaßt hauptsächlich (noch) nicht rechtsverbindliche wasserwirtschaftliche Fachplanungen (geplante Schutzgebiete nach Wasserrecht, Grundwasser-Schonbereiche, Vorrangflächen etc.).
Bei der ökologischen Bewertung von Fließgewässern auf Grundlage biologischer Qualitätskomponenten nach EG-Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) sind nach der Oberflächengewässerverordnung (OGewV) 2016 (https://www.gesetze-im-internet.de/ogewv_2016/BJNR137310016.html) allgemeine physikalisch-chemische Qualitätskomponenten zur Einstufung unterstützend heranzuziehen. Anlage 7 trifft hierbei u.a. Zuordnungen zwischen Fließgewässertypen und Fischgemeinschaften und beschreibt fischökologische Temperaturanforderungen für die Bewirtschaftungsziele in Abhängigkeit von den Fischgemeinschaften.
Zur Umsetzung der genannten Vorgaben wurde im Jahr 2020 die baden-württembergische Fließgewässerlandschaft anhand der natürlichen Temperaturansprüche der Fischarten sowie deren Anteile in den Referenz-Fischzönosen hinsichtlich der sie besiedelnden Fischgemeinschaften charakterisiert.
Das Thema Fischgemeinschaft basiert auf dem Amtlichen Digitalen Wasserwirtschaftlichen Gewässernetz (AWGN) mit Stand Mai 2019. Gegebenenfalls können sich dadurch Abweichungen zum jährlich aktualisierten AWGN ergeben.
Die Extremwerte des Niederschlags mit einer Wiederkehrzeit T größer 100 Jahre zur Bemessung wasserwirtschaftlicher Anlagen des Hochwasserschutzes stellen eine Extrapolation der zum 01.01.2023 veröffentlichten Daten der Koordinierten Starkniederschlagsregionalisierung und auswertung des Deutschen Wetterdiensts (KOSTRA-DWD 2020) dar.
Mit KOSTRA-DWD 2020 werden Niederschlagshöhen in Abhängigkeit von einer Niederschlagsdauer D = 5 Minuten bis D = 7 Tage und einer Wiederkehrzeit (Jährlichkeit) T = 1 Jahr bis T = 100 Jahre als Raster in einer Auflösung von 5x5 km für ganz Deutschland bereitgestellt. Die wasserwirtschaftliche Bemessungspraxis im Bereich des Hochwasserschutzes an Oberflächengewässer erfordert darüber hinaus jedoch auch Wiederkehrzeiten des Niederschlags größer 100 Jahre. Insbesondere für die Betrachtung der Hochwasserbemessungsfälle BHQ1 und BHQ2 für Stauanlagen nach DIN19700 sind diese Niederschlagsjährlichkeiten erforderlich.
Aufgrund des sogenannten Heavy-Tail-Verhaltens der gewählten 3-parametrigen Generalisierten Extremwert-Verteilung (GEV) für KOSTRA-DWD 2020 ist eine direkte Extrapolation der GEV zur Schätzung von Niederschlagshöhen für Wiederkehrzeiten größer 100 Jahre nicht zu empfehlen. Interimsweise, bis die Praxisrelevanten Extremwerte des Niederschlags (PEN) der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Wasser (LAWA) an die neue Grundlage KOSTRA-DWD 2020 angepasst und veröffentlicht sind, werden für Baden-Württemberg daher eigens extrapolierte Extremwerte des Niederschlags zur Verfügung gestellt. Die Verwendung wird entsprechend der Arbeitshilfe zur DIN 19700 für Hochwasserrückhaltebecken in Baden-Württemberg (https://pd.lubw.de/93810) empfohlen. Die Extrapolation umfasst die Bereitstellung der Wiederkehrzeiten T = 200, 500, 1.000, 2.000, 5.000 und 10.000 Jahre über die Dauerstufen gemäß KOSTRA-DWD 2020.
Die Schätzung von Niederschlagshöhen mit einer Wiederkehrzeit größer 100 Jahre basiert auf einer Anpassung der Parameter u(D) und w(D) der KOSTRA-DWD-2010-Basisgleichung hN(D,T) = u(D) + w(D) · ln(T), welche zu bisherigen Extrapolation der Niederschläge für Jährlichkeiten größer 100 Jahre in Baden-Württemberg eingesetzt wurde. Die beiden Parameter sind dabei auf die KOSTRA-DWD 2020 Niederschlagshöhen der Wiederkehrzeiten T=1 Jahr und T=100 Jahre je Dauerstufe angepasst. Die nach dieser Methodik geschätzten Bemessungsniederschläge einer Wiederkehrzeit größer 100 Jahre sind bei Verwendung ebenso wie die daraus modellierten Abflussganglinien auf Plausibilität zu prüfen.
Gewässerteileinzugsgebiete sind Teile von EZG10-Basisgebieten. Sie werden für die Gewässerknoten abgegrenzt, die nicht an einer Gewässermündung liegen. Ein Gewässerteileinzugsgebiet umfasst immer die hydrologisch abgegrenzte Teilfläche eines Basiseinzugsgebiets oberhalb vom Knoten. Diese Gebiete dienen der hydrologischen Bilanzierung an den Gewässerknoten, die nicht an einer Mündung liegen. Diese Flächen werden insbesondere für das Projekt "Abfluss-Kennwerte in Baden-Württemberg" benötigt. Beispiele für Gewässerteileinzugsgebiete sind: Einzugsgebiete von Pegeln, von Fließgewässer-Beschaffenheitsmessstellen, Kläranlagen-Einzugsgebeite oder von Hochwasserrückhaltebecken.
Die Teilflächen Stehende Gewässer beschränken sich aktuell auf den Bodensee (Ober- und Untersee). Da hier das Monitoring für See-Teilflächen stattfindet, wurde eine geometrische Abgrenzung für Berechnungszwecke und zur Darstellung nötig.
Darstellung von repräsentativen Revitalisierungsmaßnahmen an Gewässern in BW. Meldung der Maßnahmen erfolgte durch die unteren Wasserbehörden und die Landesbetriebe Gewässer bei den Regierungspräsidium. Ausgewählte Maßnahmen werden in einem Steckbrief vorgestellt.
Landesweite Auswahl repräsentativer Fließgewässerstrecken. Darstellung des typspezifischen Referenzzustandes als Grundlage für die hydromorphologische Bewertung im Sinne der WRRL sowie als Arbeitsgrundlage bei der Konzeption und Planung typspezifischer Maßnahmen.
Ergebnisse des Projektes "Holzkonservierungs- und Nasslagerkonzeption". Gemeinsame Publikation des Ministeriums für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz und des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft von Dezember 2025.