Enthält die sonstigen lokalen Messstellen, sofern sie definierten Mindestanforderungen genügen. Lokale Grundwassermessstellen werden auch im Rahmen von Sonderprojekten (Schadensfälle, HGE, HGK) von den Unteren Verwaltungsbehörden geführt.
Das Messnetz mit zugehörigen Untersuchungsprogrammen und Datendiensten ist zugleich ein Frühwarnsystem für großräumige natürlich und menschlich verursachte Veränderungen des Grundwassers, beispielsweise Versauerung, Klimafolgen, Belastungsveränderungen und Übernutzungen.
Ein Bestandteil der Fließgewässerüberwachung in Baden-Württemberg sind physikalisch-chemische und chemische Parameter, die im Rahmen des chemischen Landesüberwachungsnetzes erfasst werden. Sie liefern die erforderlichen Grundlagen zur Bewertung der Fließgewässerbeschaffenheit
Das Landesüberwachungsnetz besteht zum einen aus den 26 kontinuierlich messenden Güte-Messstationen, auch Online-Messstellen genannt, und zum anderen aus ca. 180 repräsentativen Chemie-Messstellen, die regelmäßig in bestimmten Messzyklen beprobt werden.
Die Ausweisung von Wasserschutzgebieten (WSG) dient dem Schutz des Grundwassers vor schädlichen Einwirkungen und damit der Trinkwasserressourcen für die öffentliche Wasserversorgung. Erfasst und fortgeschrieben werden - von der Planung bis zur Festsetzung - die nach § 51 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) sowie § 45und § 95 des Wassergesetzes (WG) ausgewiesenen/auszuweisenden WSG. Die Abgrenzung der Schutzzonen wird nach hydrogeologischen Gegebenheiten vom Landesamt für Geologie, Rohstoffe und Bergbau Baden-Württemberg durchgeführt. Ein WSG kann aus bis zu 5 von insgesamt 7 verschiedenen Wasserschutzgebietszonen (WSG-Zone) bestehen: - Zone I (Fassungsbereich) - Zone II oder Zonen IIA und IIB (Engere Schutzzonen) - Zone III oder Zonen IIIA und IIIB (Weitere Schutzzonen) In jeder Zone gelten eigene Ge- und Verbote, die in der Rechtsverordnung festgehalten sind. Für die Ausweisung von Wasserschutzgebieten per Rechtsverordnung sind die unteren Wasserbehörden zuständig. Differenziert wird nach festgesetzten, vorläufig angeordneten und nicht festgesetzten Gebieten. Der im Internet veröffentlichte Datenbestand umfasst die rechtskräftig festgesetzten, vorläufig angeordneten, fachtechnisch abgegrenzten und im Festsetzungsverfahren befindlichen Wasserschutzgebiete sowie die festgesetzten und vorläufig angeordneten Wasserschutzgebietszonen in Baden-Württemberg.
Im Zuge des Klimawandels werden insbesondere die sommerlichen Wassertemperaturen in unseren Fließgewässern weiter steigen, womit ökologisch negative Folgen verbunden sind. Im Rahmen verschiedener Projekt wurde daher analysiert, welche Temperaturen in den baden-württembergischen Gewässern zu erwarten sind und wie groß das Potential zur Reduktion sommerlicher Wassertemperaturen durch verbesserte Beschattung mit zusätzlicher Ufervegetation ist. Mit den Datensätzen zur Fließgewässertemperatur werden die maximale modellierte Wassertemperatur (Modellzeitraum 2011-2020) sowie die Reduktion bei maximaler Vegetation und Beschattung des gesamten Gewässers als maximale Temperaturdifferenz, bezogen auf 5 aufeinander folgende Hitzetage oder bezogen auf die Sommermonate Juli, August und September, bereitgestellt.
Die Ausweisung von Wasserschutzgebieten (WSG) dient dem Schutz des Grundwassers vor schädlichen Einwirkungen und damit der Trinkwasserressourcen für die öffentliche Wasserversorgung. Erfasst und fortgeschrieben werden - von der Planung bis zur Festsetzung - die nach § 51 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) sowie § 45und § 95 des Wassergesetzes (WG) ausgewiesenen/auszuweisenden WSG. Die Abgrenzung der Schutzzonen wird nach hydrogeologischen Gegebenheiten vom Landesamt für Geologie, Rohstoffe und Bergbau Baden-Württemberg durchgeführt. Ein WSG kann aus bis zu 5 von insgesamt 7 verschiedenen Wasserschutzgebietszonen (WSG-Zone) bestehen: - Zone I (Fassungsbereich) - Zone II oder Zonen IIA und IIB (Engere Schutzzonen) - Zone III oder Zonen IIIA und IIIB (Weitere Schutzzonen) In jeder Zone gelten eigene Ge- und Verbote, die in der Rechtsverordnung festgehalten sind. Für die Ausweisung von Wasserschutzgebieten per Rechtsverordnung sind die unteren Wasserbehörden zuständig. Differenziert wird nach festgesetzten, vorläufig angeordneten und nicht festgesetzten Gebieten. Der im Internet veröffentlichte Datenbestand umfasst die rechtskräftig festgesetzten, vorläufig angeordneten, fachtechnisch abgegrenzten und im Festsetzungsverfahren befindlichen Wasserschutzgebiete sowie die festgesetzten und vorläufig angeordneten Wasserschutzgebietszonen in Baden-Württemberg. Für die Geometriedaten dient das Amtliche Liegenschaftskatasterinformationssystem (ALKIS) als Erfassungsgrundlage.
Heilquellenschutzgebiete können im Einzugsgebiet von Heilquellen zu deren besonderem Schutz ausgewiesen sein. Erfasst, ausgewiesen und fortgeschrieben werden diese nach § 53 WHG und § 45 WG. Sie bestehen aus verschiedenen Heilquellenschutzgebietszonen (QSG-Zonen), die nach qualitativen oder quantitativen Aspekten eingeteilt sein können. Qualitative Schutzzonen - Zone I (Fassungsbereich) - Zone II (Engere Schutzzone) - Zone III (Weitere Schutzzone - innerer Bereich) - Zone IV (Weitere Schutzzone äußerer Bereich) Quantitative Schutzzonen - Zone A (Innere Zone) - Zone B (Äußere Zone) - Zone C - Zone D Aus den QSG-Zonen wird das Heilquellenschutzgebiet als Umring gebildet. Differenziert wird nach festgesetzten, vorläufig angeordneten und nicht festgesetzten Gebieten. Der im Internet veröffentlichte Datenbestand enthält die rechtskräftig festgesetzten und vorläufig angeordneten Heilquellenschutzgebiete in Baden-Württemberg. Für die Geometriedaten dient das Amtliche Liegenschaftskatasterinformationssystem (ALKIS) als Erfassungsgrundlage.
Die Erhebung der Gewässerstruktur ist für die Erfassung, Überwachung und Entwicklung des morphologischen Zustands der Gewässer erforderlich. Das Verfahren stellt eine leicht handhabbare Methode für die Gewässerentwicklungsplanung dar. In Baden-Württemberg wurde landesweit das LAWA-Übersichtsverfahren und seit 2010 das Feinverfahren Baden-Württemberg angewendet. Als Ergebnis (Produkt) existiert die Gewässerstrukturkarte Baden-Württemberg 2004 nach dem LAWA-Übersichtsverfahren (5-stufig) als pdf.
Die georeferenzierten Fotografien der Gewässerstrukturkartierung (GeStruk) werden zur Visualisierung der Situation am Gewässer verwendet. Die Blickrichtung wird über ein Symbol in der Kartendarstellung wiedergegeben.