Landschaftsschutzgebiete werden nach § 26 NatSchG zur Erhaltung der natürlichen Vielfalt, Eigenart und Schönheit der Landschaft ausgewiesen. Landschaftsschutzgebiete dienen auch zur Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts sowie zur Erhaltung oder Verbesserung der Nutzungsfähigkeit der Naturgüter. Mit diesem Instrument können außerdem Gebiete mit besonderer Bedeutung für die Erholung der Allgemeinheit gesichert sowie Pufferzonen zu Naturschutzgebieten festgelegt werden. Für die Ausweisung von Landschaftsschutzgebieten per Rechtsverordnung sind die unteren Naturschutzbehörden zuständig. In einigen UIS-Werkzeugen werden folgende Geometrien angeboten: - DST Lokal: automatisierte Liegenschaftskarte (ALKIS) als Erfassungsgrundlage. In diesem Layer sind nur die Geodaten enthalten, die von der zuständigen Behörde bearbeitet werden und im monatlichen Datenaustausch stehen. - Dienst landesweit: die komplette Geodaten des Landes liegen als Web Map Service (WMS), ALKIS-konform vor. In diesem Layer sind die Daten landesweit zusammengeführt, können jedoch von den Dienststellen nicht bearbeitet werden. Der Bestand wird monatlich aktualisiert
Das "Europäische Diplom für geschützte Gebiete" ist eine vom Europarat vergebene Auszeichnung. Sie wird geschützten, natürlichen und naturnahen Gebieten verliehen, die eine besondere Bedeutung für die Erhaltung der biologischen, geologischen und landschaftlichen Vielfalt in Europa haben. Das Europadiplom wurde erstmals 1965 vergeben.
Das Diplom wird zunächst für fünf Jahre verliehen und kann mit verschiedenen Auflagen zur Verbesserung des Gebietsmanagements und -schutzes verbunden sein. Außerdem sind die Staaten verpflichtet, dem Europarat jährlich einen Bericht über den Zustand ihrer jeweiligen Europadiplomgebiete und die dort ergriffenen Maßnahmen zu übersenden. Nach fünf Jahren erfolgt eine überprüfung des ausgezeichneten Gebietes durch vom Europarat beauftragte Experten. Wurden die Auflagen des Europadiploms erfüllt, kann das Europadiplom um 10 Jahre verlängert werden.
In Deutschland wurden bisher acht Gebiete mit dem Europadiplom ausgezeichnet, zwei davon im Baden-Württemberg:
Naturschutzgebiet Wollmatinger-Ried-Untersee-Gnadensee Naturschutzgebiet Wurzacher Ried
Das Europadiplom ist für die ausgezeichneten Gebiete eine wichtige Argumentationshilfe, um innerstaatlich Schutzmaßnahmen durchzusetzen bzw. Flächeninanspruchnahmen durch z.B. Bebauungen zu verhindern.
Fundorte (Rechts- und Hochwert) von Tier- und Pflanzenarten, die mit dem Artenlexikon von Baden-Württemberg verknüpft sind. Datenbank mit den Arteneinträgen aus Floren, Biotopkartierung § 32 und Schutzgebietsverfahren.
Bei der Waldfunktionenkartierung werden alle diejenigen Waldflächen mit der Funktion "Erholung" erfasst, die wegen einer auffallenden Inanspruchnahme durch Erholungssuchende eine besondere Bedeutung für die Erholung der Bevölkerung haben. Entsprechend der geschätzten Besucherdichte werden zwei Intensitätsstufen unterschieden.
Umfasst gesetzlichen Bodenschutzwald nach § 30 LWALDG. Wälder auf erosionsgefährdeten Standorten (beispielsweise rutschgefährdete Hänge, felsige oder flachgründige Steilhänge, zur Verkarstung neigende Standorte und Flugsandböden) sind als Bodenschutzwald geschützt und müssen besonders schonend bewirtschaftet werden. Bodenschutzwald schützt seinen Standort sowie benachbarte Flächen vor den Auswirkungen von Wasser- und Winderosion, Bodenrutschungen, Auskolkungen, Erdabbrüchen, Bodenkriechen und Steinschlägen, Aushagerungen und Humusschwund, Bodenverdichtungen und Vernässungen.
Eine Sonderform des Bodenschutzwaldes ist der Lawinenschutzwald. Der Lawinenschutzwald soll die Entstehung von Schneebewegungen jeder Art wie Schneekriechen, Schneegleiten, Schneerutschen und Lawinen aus dem Wald verhindern, sowie oberhalb der Waldgrenze abgerissene Lawinen nach Möglichkeit lenken, bremsen und zum Stillstand bringen.
Als Naturdenkmal nach § 28 NatSchG können sowohl Einzelgebilde (z.B. wertvolle Bäume, Felsen, Höhlen) als auch naturschutzwürdige Flächen bis zu 5 ha Größe (z.B. kleinere Wasserflächen, Moore, Heiden) ausgewiesen werden. Ihr Schutzstatus ist mit dem eines Naturschutzgebietes vergleichbar.
Der Datensatz beinhaltet verordnete und sichergestellte Naturdenkmale Einzelgebilde.
In einigen UIS-Werkzeugen werden folgende Geometrien angeboten: - DST Lokal: automatisierte Liegenschaftskarte (ALKIS) als Erfassungsgrundlage. In diesem Layer sind nur die Geodaten enthalten, die von der zuständigen Behörde bearbeitet werden und im monatlichen Datenaustausch stehen. - Dienst landesweit: die komplette Geodaten des Landes liegen als Web Map Service (WMS), ALKIS-konform vor. In diesem Layer sind die Daten landesweit zusammengeführt, können jedoch von den Dienststellen nicht bearbeitet werden. Der Bestand wird monatlich aktualisiert
Waldschutzgebiete umfassen Bann- und Schonwälder und werden nach § 32 LWaldG von der höheren Forstbehörde per Rechtsverordnung ausgewiesen.
Als Bannwälder nach § 32 des Landeswaldgesetzes (LWaldG) werden sich selbst überlassene Totalreservate ausgewiesen, in denen keine forstliche Bewirtschaftung stattfindet. Schonwälder werden im Gegensatz zu Bannwäldern bewirtschaftet und gepflegt. Je nach Schutzziel ist die Aufrechterhaltung einer bestimmten Bewirtschaftungsform notwendig.
Zusammenhängende Waldflächen in der Nähe von Siedlungsschwerpunkten können in Siedlungsbereichen und Freiflächen das Klima durch großräumigen Luftaustausch (regionaler Klimaschutzwald) günstig beeinflussen. Derartige regionale Klimaschutzwälder werden aufgrund spezieller Klimagutachten ausgewiesen. Klimaschutzwald schützt ferner besiedelte Bereiche, Kur-, Heil- und Freizeiteinrichtungen sowie Erholungsbereiche, landwirtschaftliche Nutzflächen und Sonderkulturen vor Kaltluftschäden, nachteiligen Windeinwirkungen, und schafft Ausgleich von Temperatur- und Feuchtigkeitsextremen (lokaler Klimaschutzwald).
Das Biotophilfskonzept hat zum Ziel, konkrete Maßnahmen zur Verbesserung des Erhaltungszustandes der FFH-Lebensraumtypen (LRT) aufzuzeigen und so zur dauerhaften Erhaltung und Verbesserung des Zustandes der LRT beizutragen. Außerdem sollten, wo möglich, neue FFH-LRT- Flächen entwickelt werden, um die Entwicklungsziele (Anhang I der FFH-Richtlinie) zu erreichen.
Die Daten stammen aus einer landesweiten Erhebung der Streuobstbäume anhand photogrammetrischer Luftbilder mit einer räumlichen Auflösung von 40 cm, d. h. 6,25 Punkten/m² (Befliegung 2012-2015). Bäume mit einer Höhe zwischen 3 m und 20 m werden entsprechend einem bestimmten Klassifikationsschema und unter Berücksichtigung der weiteren Parameter als Streuobstbäume angesprochen. Nicht alle Bäume wurden mit der gleichen Vertrauenswürdigkeit eingestuft. Dargestellt sind Punkte der Baumklassen 3-5, bei denen die Wahrscheinlichkeit, dass es sich um Streuobstbäume handelt, vergleichsweise hoch ist. Jeder Punkt stellt dabei einen Einzelbaum dar.
Die Ermittlung der Klassifikationsgüte erfolgte auf Basis einer Validation. Hierbei wurden die Streuobstbäume auf 13 Flächen im Gelände kartiert. Bei der Klassifikation wurden 79,4 % der im Feld kartierten Streuobstbäume erfasst, d.h. 20,6 % der Streuobstbäume, v.a. Jungbäume, konnten mittels der Klassifikationsalgorithmen nicht als solche erkannt werden bzw. waren durch die gesetzten Parameterschwellwerte von der Klassifikation ausgeschlossen. Für die Klassen 35 wurden 76,0 % der Bäume richtig als Streuobstbaum klassifiziert. Fälschlich als Streuobstbaum klassifiziert wurden 24,0 % der mittels Fernerkundung erfassten Bäume. Für 0,3 % der Landesfläche (96 Kacheln mit je 1 km² innerhalb der Landesgrenze) wurde keine Auswertung durchgeführt.
Die Aussagekraft der Daten ist aufgrund der verwendeten Methodik eingeschränkt und bedarf der Validierung im Gelände. Es handelt es sich nicht um Ergebnisse einer Kartierung.
Für weitere Informationen zur Erhebung und Auswertungen siehe Borngräber et al. 2020 (BORNGRABER, S., A. KRISMANN & K. SCHMIEDER (2020): Ermittlung der Streuobstbestände Baden-Württembergs durch automatisierte Fernerkundungsverfahren. Naturschutz und Landschaftspflege Baden-Württemberg, Band 81, https://pd.lubw.de/10364).