Erfasst sind Wasserkraftanlagen einschließlich der Kleinwasserkraftanlagen. Dabei kann es sich um Flusskraftwerke (im Flusslauf errichtetes Wasserkraftwerk, DIN 4048 Teil 2, DIN 19752) oder Umleitungskraftwerke (Wasserkraftwerk, bei dem die am Absperrbauwerk vorhandene Fallhöhe durch Umleitung erhöht wird, DIN 4048 Teil 2, DIN 19752) handeln.
Beinhaltet die Daten für Kläranlagen, die kommunales Abwasser behandeln und deren Ausbaugröße größer als 8 m³ Schmutzwasser/Tag (~ 50 Einwohnerwerte) beträgt.
Enthält die aktuelle Bestandsübersicht der für die Gewässerentwicklung wichtigen Planungen (GEK = Gewässerentwicklungskonzept, GEP = Gewässerentwicklungsplan). Erstellung der GEK war bis 1.1.2005 Aufgabe der Gewässerdirektionen. Die Aufgaben sind danach auf die Regierungspräsidien beziehungsweise Unteren Verwaltungsbehörden übergegangen. Die örtliche Fachplanung wird durch GEP abgedeckt, für welche die Träger der Gewässerunterhaltungslast zuständig sind.
Erhebung aller industriellen Direkteinleiter mit den entsprechenden Pflichtdaten. Erhebung der Indirekteinleiter mit den entsprechenden Pflichtdaten für alle in den Anhängen der AbwV aufgeführten Branchen bzw. Betriebe, außer den Anhängen 2, 3, 10, 15-17, 20, 24, 26, 49 oder 50. Die Ausnahmen gelten nicht für Indirekteinleitungen, deren Abwasser aus einer Tätigkeit nach Anhang I der IE-RL stammt.
Umfasst die wasserwirtschaftlich bedeutsamen Kleinkläranlagen (gem. DIN 4261) mit Einleitung in ein Gewässer (Vorfluter, Untergrund) entsprechend dem örtlichen Bedarf und im Hinblick auf die Wasserrahmenrichtlinie, denn aufgrund von Vorgaben der Europäischen Kommission sind Frachtbetrachtungen in Siedlungsgebieten erforderlich. Die zuständige Behörde legt fest, welche Anlagen zu erfassen sind. Es werden auch Ortskanäle (gemeinsame Ableitungen mehrerer Kleinkläranlagen in den Vorfluter) geführt.
Die hier enthaltenen Daten sind ein Baustein zur Erfassung von dezentralen Abwasseranlagen, da dezentrale Abwasseranlagen im ländlichen Raum nicht nur Kleinkläranlagen sondern auch geschlossene Gruben sein können.
Es wurden unterschiedliche Datenbestände über Seen zusammengeführt und einheitlich verschlüsselt. Datengrundlage waren z.B. das Handbuch 'Stehende Gewässer', das Baggersee-Kataster der damaligen LfU sowie die TK 25 und die DLM-Objektart 5112 (UIS-Thema: Wasserfläche (Fläche)) des LGL.
Dieses Datenangebot wurde mit Sorgfalt erstellt und gepflegt. Dennoch können Mängel, etwa in Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität, nicht gänzlich ausgeschlossen werden.
Erfasst und geführt werden die für den Vollzug nach AbwAG erforderlichen Daten. Die Abwasserabgabe ist u. a. von Kläranlagenbetreibern (meistens Kommunen) an das Land abzuführen und richtet sich in ihrer Höhe z.B. nach Menge und Verschmutzung des in die Gewässer eingeleiteten Abwassers.
Erfasst werden die jährlichen Wasserentnahmemengen zur Berechnung und Festsetzung des Wasserentnahmeentgeltes, der Wirtschaftszweig der Entnahmestelle sowie die von der Entgeltpflicht befreiten Wasserentnahmemengen zum Zweck der Beregnung landwirtschaftlich, gärtnerisch und forstwirtschaftlich genutzter Flächen.