Die Fließgewässer werden grundsätzlich auf der Grundlage eines in der Bund-Länder-Arbeitsgemeinschaft Wasser (LAWA) bundesweit abgestimmten Verfahrens biozönotisch relevanten Fließgewässertypen zugeordnet (s. https://www.wasserblick.net/servlet/is/18727/) Bitte beachten Sie folgende Hinweise zu Vollständigkeit und Qualität der bereitgestellten Daten: aufgrund von Ungenauigkeiten bei der Erfassung von Fachobjekten kommt es vereinzelt zu nicht validen Geometrien gemäß OGC-Schema-Validierung. Da GIS-Server wie ArcGIS-Server, GeoServer oder UMN MapServer immer genauere Datengrundlagen verwenden/verarbeiten müssen, wird auch die Prüfroutine immer weiterentwickelt und mahnt im Toleranzbereich als auch in der topologischen Erfassung Ungenauigkeiten (bspw. durch Dritt-Software) an. Dies führt dazu, dass Geometrien nicht mehr dargestellt beziehungsweise erfasst werden können. Zu den beanstandeten Geometriefehlern gehören u.a. Selbstüberschneidungen (Selfintersections) oder doppelte Stützpunkte. Die LUBW kann daher keine Garantie für die Vollständigkeit und Stabilität des Download-Dienstes (WFS) geben. Bitte prüfen Sie daher im Bedarfsfall die Vollständigkeit anhand der ebenfalls angebotenen Darstellungsdienste (WMS).
Die Fließgewässer werden grundsätzlich auf der Grundlage eines in der Bund-Länder-Arbeitsgemeinschaft Wasser (LAWA) bundesweit abgestimmten Verfahrens biozönotisch relevanten Fließgewässertypen zugeordnet (s. https://www.wasserblick.net/servlet/is/18727/) Nach diesem Verfahren wurde 2004 die erste Fließgewässertypenkarte Baden-Württembergs auf der geometrischen Basis des AWGN (Stand 2010) in Form einer ESRI-Shapedatei erstellt. 2012 erfolgte eine erste grundlegende Überarbeitung und die Anpassung an das aktuelle AWGN (Stand 2012). 2019/20 erfolgte eine weitere Überarbeitung, wobei die meisten Änderungen das Oberrhein-Tiefland betreffen. Für diese in typologischer Hinsicht problematische Region wurde, unter Beachtung der LAWA-Grundsätze, ein landesspezifisches Konzept zur Typisierung entwickelt. Außerdem erfolgte für den landesweiten Datensatz eine Anpassung an das AWGN (Stand 2019). Zur Fließgewässertypologie in BW werden zwei Datensätze(shapes)bereitgestellt: im Internet (Umweltdaten-Online) das Shape "Biozönotisch bedeutsamer Fließgewässertyp" mit den 2020 veröffentlichten Ergebnissen, nur für die Behördeninterne Verwendung (BRS) zusätzlich auch das shape "Biozönotisch bedeutsamer Fließgewässertyp 2012". Die Hintergründe der Überarbeitungen werden jeweils in einem Bericht erläutert. Der Bericht für die Aktualisierung 2020 ist seit Juni 2021 in den LUBW-Publikationen (https://pudi.lubw.de/) veröffentlicht. Die Berichte sind zu finden über den Suchbegriff Typologie. Der biozönotisch bedeutsame Fließgewässertyp fließt unmittelbar in die Bewertung der biologischen Qualitätskomponente Makrozoobenthos nach EU-Wasserrahmenrichtlinie ein und wird daher in erster Linie für die Gewässer ermittelt, die für die Wasserrahmenrichtlinie relevant sind (Einzugsgebiet größer als 10 km²). Bei den pflanzlichen (Teil-) Komponenten Phytoplankton, Phytobenthos ohne Diatomeen und Diatomeen dient der biozönotisch bedeutsame Fließgewässertyp als Grundlage zur Ableitung der Bewertungstypen. Ferner fließt der biozönotisch bedeutsame Fließgewässertyp auch in die Auswertung der physikalisch-chemischen Qualitätskomponenten ein.
Alle Fließgewässer des AWGNs erhalten genau einen Hauptnamen und ggf. weitere Nebennamen. Jeder Gewässerabschnitt hat genau einen Namen. Der Hauptname wird im Fließgewässer (AWGN) für das gesamte Gewässer verwendet (überregional verwendeter Name zur Bezeichnung des gesamten Gewässers).
Ein Bestandteil der Fließgewässerüberwachung in Baden-Württemberg sind physikalisch-chemische und chemische Parameter, die im Rahmen des chemischen Landesüberwachungsnetzes erfasst werden. Sie liefern die erforderlichen Grundlagen zur Bewertung der Fließgewässerbeschaffenheit
Das Landesüberwachungsnetz besteht zum einen aus den 26 kontinuierlich messenden Güte-Messstationen, auch Online-Messstellen genannt, und zum anderen aus ca. 180 repräsentativen Chemie-Messstellen, die regelmäßig in bestimmten Messzyklen beprobt werden.
Die Ausweisung von Wasserschutzgebieten (WSG) dient dem Schutz des Grundwassers vor schädlichen Einwirkungen und damit der Trinkwasserressourcen für die öffentliche Wasserversorgung. Erfasst und fortgeschrieben werden - von der Planung bis zur Festsetzung - die nach § 51 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) sowie § 45und § 95 des Wassergesetzes (WG) ausgewiesenen/auszuweisenden WSG. Die Abgrenzung der Schutzzonen wird nach hydrogeologischen Gegebenheiten vom Landesamt für Geologie, Rohstoffe und Bergbau Baden-Württemberg durchgeführt. Ein WSG kann aus bis zu 5 von insgesamt 7 verschiedenen Wasserschutzgebietszonen (WSG-Zone) bestehen: - Zone I (Fassungsbereich) - Zone II oder Zonen IIA und IIB (Engere Schutzzonen) - Zone III oder Zonen IIIA und IIIB (Weitere Schutzzonen) In jeder Zone gelten eigene Ge- und Verbote, die in der Rechtsverordnung festgehalten sind. Für die Ausweisung von Wasserschutzgebieten per Rechtsverordnung sind die unteren Wasserbehörden zuständig. Differenziert wird nach festgesetzten, vorläufig angeordneten und nicht festgesetzten Gebieten. Der im Internet veröffentlichte Datenbestand umfasst die rechtskräftig festgesetzten, vorläufig angeordneten, fachtechnisch abgegrenzten und im Festsetzungsverfahren befindlichen Wasserschutzgebiete sowie die festgesetzten und vorläufig angeordneten Wasserschutzgebietszonen in Baden-Württemberg.
Im Zuge des Klimawandels werden insbesondere die sommerlichen Wassertemperaturen in unseren Fließgewässern weiter steigen, womit ökologisch negative Folgen verbunden sind. Im Rahmen verschiedener Projekt wurde daher analysiert, welche Temperaturen in den baden-württembergischen Gewässern zu erwarten sind und wie groß das Potential zur Reduktion sommerlicher Wassertemperaturen durch verbesserte Beschattung mit zusätzlicher Ufervegetation ist. Mit den Datensätzen zur Fließgewässertemperatur werden die maximale modellierte Wassertemperatur (Modellzeitraum 2011-2020) sowie die Reduktion bei maximaler Vegetation und Beschattung des gesamten Gewässers als maximale Temperaturdifferenz, bezogen auf 5 aufeinander folgende Hitzetage oder bezogen auf die Sommermonate Juli, August und September, bereitgestellt.
Heilquellenschutzgebiete können im Einzugsgebiet von Heilquellen zu deren besonderem Schutz ausgewiesen sein. Erfasst, ausgewiesen und fortgeschrieben werden diese nach § 53 WHG und § 45 WG. Sie bestehen aus verschiedenen Heilquellenschutzgebietszonen (QSG-Zonen), die nach qualitativen oder quantitativen Aspekten eingeteilt sein können. Qualitative Schutzzonen - Zone I (Fassungsbereich) - Zone II (Engere Schutzzone) - Zone III (Weitere Schutzzone - innerer Bereich) - Zone IV (Weitere Schutzzone äußerer Bereich) Quantitative Schutzzonen - Zone A (Innere Zone) - Zone B (Äußere Zone) - Zone C - Zone D Aus den QSG-Zonen wird das Heilquellenschutzgebiet als Umring gebildet. Differenziert wird nach festgesetzten, vorläufig angeordneten und nicht festgesetzten Gebieten. Der im Internet veröffentlichte Datenbestand enthält die rechtskräftig festgesetzten und vorläufig angeordneten Heilquellenschutzgebiete in Baden-Württemberg. Für die Geometriedaten dient das Amtliche Liegenschaftskatasterinformationssystem (ALKIS) als Erfassungsgrundlage.
Die georeferenzierten Fotografien der Gewässerstrukturkartierung (GeStruk) werden zur Visualisierung der Situation am Gewässer verwendet. Die Blickrichtung wird über ein Symbol in der Kartendarstellung wiedergegeben.
Die Erhebung der Gewässerstruktur ist für die Erfassung, Überwachung und Entwicklung des morphologischen Zustands der Gewässer erforderlich. Das Verfahren stellt eine leicht handhabbare Methode für die Gewässerentwicklungsplanung dar. In Baden-Württemberg wurde landesweit das LAWA-Übersichtsverfahren und seit 2010 das Feinverfahren Baden-Württemberg angewendet. Als Ergebnis (Produkt) existiert die Gewässerstrukturkarte Baden-Württemberg 2004 nach dem LAWA-Übersichtsverfahren (5-stufig) als pdf.
Die Gewässerstruktur beschreibt das Gewässer, seine Ufer und das Gewässerumfeld. Abwechslungsreiche Strukturen sind als Grundlage für die ökologische Funktionsfähigkeit des Gewässers und somit für den Erhalt und die Entwicklung natürlicher Lebensgemeinschaften wichtig. Sie ist Teil der hydromorphologischen Qualitätskomponenten der Wasserrahmenrichtlinie WRRL. Die Gewässerstrukturkartierung beschreibt anhand der Hauptparameter Laufentwicklung, Längsprofil, Querprofil, Sohlenstruktur, Uferstruktur und Gewässerumfeld den Gewässerzustand vor Ort. Es wird betrachtet, ob für alle Lebewesen im und am Gewässer geeignete Lebensräume vorhanden sind. Ebenso wird festgehalten, ob sich im und entlang des Gewässers die natürlich vorkommende Pflanzenwelt befindet. Die Ergebnisse der Feinkartierung sind wichtige Grundlagen für verschiedene Aufgaben, z.B. für die Erstellung der Bewirtschaftungspläne oder die Erfolgskontrolle von Strukturmaßnahmen. Das von der LAWA entwickelte Feinverfahren zur Gewässerstrukturkartierung wurde für Baden-Württemberg angepasst und ist im Handbuch "Gewässerstrukturkartierung in Baden-Württemberg - Feinverfahren" beschrieben. Als Produkt wird je nach Datenfortschritt in unregelmäßigen Abständen eine Karte als pdf veröffentlicht.