Die Ausweisung von Wasserschutzgebieten (WSG) dient dem Schutz des Grundwassers und damit der Trinkwasserressourcen. Erfasst und fortgeschrieben werden - von der Planung bis zur Festsetzung - die nach § 51 WHG und § 45 WG ausgewiesenen/auszuweisenden WSG. (Veröffentlicht werden nur WSG mit dem Status festgesetzt, vorläufig angeordnet, im Verfahren oder fachtechnisch abgegrenzt) Maßstab: 1:2000 INSPIRE-Thema: Bewirtschaftungsgebiete/Schutzgebiete/geregelte Gebiete und Berichterstattungseinheiten
Grundwassereinzugsgebiete für Wasserschutzgebiete und Grundwassermessstellen. Erstellt mit Hilfe von hydrogeologischen Informationen durch das LGRB (geologische Schichten und Grundwassergleichen, Fließrichtungen) und durch Modellergebnisse der LUBW.
Die Ausweisung von Wasserschutzgebieten (WSG) dient dem Schutz des Grundwassers und damit der Trinkwasserressourcen. Erfasst und fortgeschrieben werden - von der Planung bis zur Festsetzung - die nach § 51 WHG und § 45 WG ausgewiesenen/auszuweisenden WSG. (Veröffentlicht werden nur WSG mit dem Status festgesetzt, vorläufig angeordnet, im Verfahren oder fachtechnisch abgegrenzt) Maßstab: 1:2000 Bitte beachten Sie folgende Hinweise zu Vollständigkeit und Qualität der bereitgestellten Daten: aufgrund von Ungenauigkeiten bei der Erfassung von Fachobjekten kommt es vereinzelt zu nicht validen Geometrien gemäß OGC-Schema-Validierung. Da GIS-Server wie ArcGIS-Server, GeoServer oder UMN MapServer immer genauere Datengrundlagen verwenden/verarbeiten müssen, wird auch die Prüfroutine immer weiterentwickelt und mahnt im Toleranzbereich als auch in der topologischen Erfassung Ungenauigkeiten (bspw. durch Dritt-Software) an. Dies führt dazu, dass Geometrien nicht mehr dargestellt beziehungsweise erfasst werden können. Zu den beanstandeten Geometriefehlern gehören u.a. Selbstüberschneidungen (Selfintersections) oder doppelte Stützpunkte. Die LUBW kann daher keine Garantie für die Vollständigkeit und Stabilität des Download-Dienstes (WFS) geben. Bitte prüfen Sie daher im Bedarfsfall die Vollständigkeit anhand der ebenfalls angebotenen Darstellungsdienste (WMS).
Enthält die Lagepunkte aller Sammelkläranlagen mit ihren Kenndaten für kommunales Abwasser (größer 8 m³ Schmutzwasser/d ~ 50 EW, abwasserabgabepflichtig); sowohl den Bestand, als auch geplante und stillgelegte Anlagen. Maßstab: 1:25000
Teilbereiche finden Verwendung bei der Umsetzung der Schutzgebiets- und Ausgleichsverordnung SchALVO, wenn hydrogeologisch abgegrenzte Teilbereiche eines Wasserschutzgebiets unterschiedliche Nitratklassen aufweisen. Wasserschutzgebiete werden in Abhängigkeit des Nitrat- bzw. Pflanzenschutzmittelgehalts im Grundwasser in „Normalgebiete", „Nitrat-Problemgebiete" und „Nitrat-Sanierungsgebiete" eingestuft. In Wasserschutzgebieten mit mehreren Wasserfassungen kann die untere Wasserbehörde Teileinzugsgebiete festsetzen, wenn innerhalb dieser Teilgebiete unterschiedliche Rohwasserqualitäten vorhanden sind und die hydrogeologischen Verhältnisse eine Teilbereichsabgrenzung ermöglichen. Ein WSG muss aus mindestens zwei Teilbereichen bestehen. Für die Geometriedaten dient das Amtliche Liegenschaftskatasterinformationssystem (ALKIS) als Erfassungsgrundlage.
Bitte beachten Sie folgende Hinweise zu Vollständigkeit und Qualität der bereitgestellten Daten: aufgrund von Ungenauigkeiten bei der Erfassung von Fachobjekten kommt es vereinzelt zu nicht validen Geometrien gemäß OGC-Schema-Validierung. Da GIS-Server wie ArcGIS-Server, GeoServer oder UMN MapServer immer genauere Datengrundlagen verwenden/verarbeiten müssen, wird auch die Prüfroutine immer weiterentwickelt und mahnt im Toleranzbereich als auch in der topologischen Erfassung Ungenauigkeiten (bspw. durch Dritt-Software) an. Dies führt dazu, dass Geometrien nicht mehr dargestellt beziehungsweise erfasst werden können. Zu den beanstandeten Geometriefehlern gehören u.a. Selbstüberschneidungen (Selfintersections) oder doppelte Stützpunkte. Die LUBW kann daher keine Garantie für die Vollständigkeit und Stabilität des Download-Dienstes (WFS) geben. Bitte prüfen Sie daher im Bedarfsfall die Vollständigkeit anhand der ebenfalls angebotenen Darstellungsdienste (WMS).
Die Gewässerordnung eines Gewässers/Gewässerabschnitts regelt die Zuständigkeit der Gewässerunterhaltung. Es werden hauptsächlich nach folgende Ordnungen unterschieden: - Bundeswasserstraßen; - Gewässer I. Ordnung (GIO) gemäß Wassergesetz BW, mit Gewässerstrecken, die entsprechend dem WG (Fassung 2013) definiert sind; - Gewässer II. Ordnung (GIIO) --> Unterscheidung in "von wasserwirtschaftlicher Bedeutung" und "von untergeordneter wasserwirtschaftlichen Bedeutung" (ohne Gewässerrandstreifen, ohne Gewässerschau)
Das Messnetz mit zugehörigen Untersuchungsprogrammen und Datendiensten ist zugleich ein Frühwarnsystem für großräumige natürlich und menschlich verursachte Veränderungen des Grundwassers, beispielsweise Versauerung, Klimafolgen, Belastungsveränderungen und Übernutzungen.
Enthält die sonstigen lokalen Messstellen, sofern sie definierten Mindestanforderungen genügen. Lokale Grundwassermessstellen werden auch im Rahmen von Sonderprojekten (Schadensfälle, HGE, HGK) von den Unteren Verwaltungsbehörden geführt.