Unterschieden werden Flusswasserkörper und Seewasserkörper. Flusswasserkörper werden in Baden-Württemberg als bewirtschaftbare Flächen (management units) betrachtet mit dem Ziel, ökologisch funktionsfähige Lebensräume für heimische Arten herzustellen. Alle Fließgewässer mit einem Einzugsgebiet größer 10 km² gehören zum Wasserkörper. Flüsse werden im Regelfall mit ihrem Einzugsgebiet zusammen betrachtet, d.h. zum Wasserkörper gehören neben dem Hauptgewässer(abschnitt) mit seinen Nebengewässern auch die abflussliefernden Flächen. Aufgrund ihrer übergeordneten Bedeutung werden Ströme und große Flüsse vom zugehörigen Einzugsgebiet abgetrennt und als eigene Wasserkörper betrachtet. Alle Seen > 50 ha werden als Seewasserkörper betrachtet.
Ein Flusswasserkörper wurde nach fachlichen wasserwirtschaftlichen Kriterien abgegrenzt. Die Größe sollte eine effiziente wasserwirtschaftliche Bewirtschaftung ermöglichen und ca. 300 km ² betragen. Folgende Kriterien wurden u.A. berücksichtigt: - naturräumliche Gliederung - biozönotische Grundausprägung - Anwendbarkeit des Nähstoffbilanzmodells MONERIS-BW - gewässerstrukturelle Besonderheiten - relevante Längszonierungen u. limnologische Aspekte
Die Teilflächen Stehende Gewässer beschränken sich aktuell auf den Bodensee (Ober- und Untersee). Da hier das Monitoring für See-Teilflächen stattfindet, wurde eine geometrische Abgrenzung für Berechnungszwecke und zur Darstellung nötig.
WMS zum Geothema Fotostandort Gewässerstrukturkartierung. Die georeferenzierten Fotografien der Gewässerstrukturkartierung (GeStruk) werden zur Verdeutlichung der Situation am Gewässer verwendet. Die Blickrichtung wird über das Symbol in der Kartendarstellung wiedergegeben.
Die sechs Bearbeitungsgebiete Baden-Württembergs wurden in 30 Teilbearbeitungsgebiete (TBG) gegliedert, auf deren Grundlage Pläne ("Arbeitskarten") zur Bestandsaufnahme im regionalen Maßstab erstellt werden. Durch Zusammenführung der regionalen Pläne und Aggregation der Daten werden Pläne ("Berichtskarten") zur Bestandsaufnahme erarbeitet.
Erfasst werden alle Abwasserkanäle,- die zur Verbindung von abgegrenzten Siedlungsflächen mit der Kläranlage benötigt werden.- die zur Verbindung von Kläranlagen mit dem aufnehmenden Gewässer benötigt werden.- in deren Verlauf eine siedlungswasserwirtschaftliche Anlage liegt.- in die ein bedeutender Indirekteinleiter einleitet.- denen die örtlich zuständigen Behörden besondere Bedeutung zumessen.
Alle wasserwirtschaftlich relevanten Fließgewässer Baden-Württembergs sind erfasst. Insbesondere sind dies: - ständig fließende Gewässer mit einer Länge von über 500 m - Gewässer, die zur Verortung gewässerbezogenen Objekten benötigt werden. - Gewässer, die Gegenstand wasserwirtschaftlicher Planung sind Maßstab: 1:10000 INSPIRE-Thema: Gewässernetz
Das Rheingebiet wurde in neun Bearbeitungsgebiete unterteilt, wovon Baden-Württemberg aufgrund seiner geographischen Lage als einziges deutsches Bundesland Anteile an fünf Bearbeitungsgebieten hat: Alpenrhein/Bodensee, Hochrhein, Oberrhein, Neckar und Main. Ein weiteres Bearbeitungsgebiet in Baden-Württemberg ist das Donaueinzugsgebiet.
Bei der ökologischen Bewertung von Fließgewässern auf Grundlage biologischer Qualitätskomponenten nach EG-Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) sind nach der Oberflächengewässerverordnung (OGewV) 2016 (https://www.gesetze-im-internet.de/ogewv_2016/BJNR137310016.html) allgemeine physikalisch-chemische Qualitätskomponenten zur Einstufung unterstützend heranzuziehen. Anlage 7 trifft hierbei u.a. Zuordnungen zwischen Fließgewässertypen und Fischgemeinschaften und beschreibt fischökologische Temperaturanforderungen für die Bewirtschaftungsziele in Abhängigkeit von den Fischgemeinschaften.
Zur Umsetzung der genannten Vorgaben wurde im Jahr 2020 die baden-württembergische Fließgewässerlandschaft anhand der natürlichen Temperaturansprüche der Fischarten sowie deren Anteile in den Referenz-Fischzönosen hinsichtlich der sie besiedelnden Fischgemeinschaften charakterisiert.
Das Thema Fischgemeinschaft basiert auf dem Amtlichen Digitalen Wasserwirtschaftlichen Gewässernetz (AWGN) mit Stand Mai 2019. Gegebenenfalls können sich dadurch Abweichungen zum jährlich aktualisierten AWGN ergeben.