Schöpfwerke stellen den ständigen oder zeitweisen Abfluss aus fließenden oder stehenden oberirdischen Gewässern sicher. Die Gewässer können auch Abwasser aus bebauten Gebieten enthalten. Sie spielen bei der Gewässerentwicklung (Gewässerentwicklungskonzept, Gewässerentwicklungsplan), der Wasserrahmenrichtlinie und den Hochwassergefahrenkarten eine Rolle.
Anlagen zur Herstellung der Durchgängigkeit (Beispiele: verschiedene Typen von Verbindungsgewässern, Pässen oder Fischtreppen) sind für die Gewässerbeschreibung von Bedeutung. Sie spielen bei der Gewässerentwicklung (Gewässerentwicklungskonzept, Gewässerentwicklungsplan), der Wasserrahmenrichtlinie und den Hochwassergefahrenkarten eine Rolle.
Stehendes Gewässer 1:200.000 enthält eine maßstabsgerechte Auswahl der Seen aus "AWGN Stehende Gewässer" Bitte beachten Sie folgende Hinweise zu Vollständigkeit und Qualität der bereitgestellten Daten: aufgrund von Ungenauigkeiten bei der Erfassung von Fachobjekten kommt es vereinzelt zu nicht validen Geometrien gemäß OGC-Schema-Validierung. Da GIS-Server wie ArcGIS-Server, GeoServer oder UMN MapServer immer genauere Datengrundlagen verwenden/verarbeiten müssen, wird auch die Prüfroutine immer weiterentwickelt und mahnt im Toleranzbereich als auch in der topologischen Erfassung Ungenauigkeiten (bspw. durch Dritt-Software) an. Dies führt dazu, dass Geometrien nicht mehr dargestellt beziehungsweise erfasst werden können. Zu den beanstandeten Geometriefehlern gehören u.a. Selbstüberschneidungen (Selfintersections) oder doppelte Stützpunkte. Die LUBW kann daher keine Garantie für die Vollständigkeit und Stabilität des Download-Dienstes (WFS) geben. Bitte prüfen Sie daher im Bedarfsfall die Vollständigkeit anhand der ebenfalls angebotenen Darstellungsdienste (WMS).
Wasserwirtschaflich bedeutsame Hochwasserdeiche und Längsdämme bzw. entsprechende Schutzeinrichtungen werden als Linienobjekt (Deichachse) erfasst und u.a. mit Informationen zu Typ und Funktion fortgeschrieben.
Fotostandorte dienen der Georeferenzierung der Bildnachweise, welche zu den Profilen vorliegen. Jeder Fotostandort ist hierbei einem Profil zugeordnet. Fotostandorte weisen andere Sachdatenattribute auf als die anderen Einzelpunkte. Außerdem ist jedem Fotostandort ein Bild-Dokument in der UIS-Dokumentablage zugeordnet.
Die Gewässerordnung eines Gewässers/Gewässerabschnitts regelt die Zuständigkeit der Gewässerunterhaltung. Es werden hauptsächlich nach folgende Ordnungen unterschieden: - Bundeswasserstraßen; - Gewässer I. Ordnung (GIO) gemäß Wassergesetz BW, mit Gewässerstrecken, die entsprechend dem WG (Fassung 2013) definiert sind; - Gewässer II. Ordnung (GIIO) --> Unterscheidung in "von wasserwirtschaftlicher Bedeutung" und "von untergeordneter wasserwirtschaftlichen Bedeutung" (ohne Gewässerrandstreifen, ohne Gewässerschau)
Die Fließgewässer werden grundsätzlich auf der Grundlage eines in der Bund-Länder-Arbeitsgemeinschaft Wasser (LAWA) bundesweit abgestimmten Verfahrens biozönotisch relevanten Fließgewässertypen zugeordnet (s. https://www.wasserblick.net/servlet/is/18727/) Bitte beachten Sie folgende Hinweise zu Vollständigkeit und Qualität der bereitgestellten Daten: aufgrund von Ungenauigkeiten bei der Erfassung von Fachobjekten kommt es vereinzelt zu nicht validen Geometrien gemäß OGC-Schema-Validierung. Da GIS-Server wie ArcGIS-Server, GeoServer oder UMN MapServer immer genauere Datengrundlagen verwenden/verarbeiten müssen, wird auch die Prüfroutine immer weiterentwickelt und mahnt im Toleranzbereich als auch in der topologischen Erfassung Ungenauigkeiten (bspw. durch Dritt-Software) an. Dies führt dazu, dass Geometrien nicht mehr dargestellt beziehungsweise erfasst werden können. Zu den beanstandeten Geometriefehlern gehören u.a. Selbstüberschneidungen (Selfintersections) oder doppelte Stützpunkte. Die LUBW kann daher keine Garantie für die Vollständigkeit und Stabilität des Download-Dienstes (WFS) geben. Bitte prüfen Sie daher im Bedarfsfall die Vollständigkeit anhand der ebenfalls angebotenen Darstellungsdienste (WMS).
Enthält Bauwerke für Verkehrswege und Gewässer, die ein Gewässer oder einen Deich/Damm kreuzen. Es können Brücken, Durchlässe, Furten, Düker und Trogbrücken sein. Bauwerke von kreuzenden Gewässern (Düker, Trogbrücken) werden als Kreuzungspunkt aufgenommen. Der Düker oder die Trogbrücke selbst sind in der "OA Verdolung, Gewässerdüker, Trogbrücke" als separates Bauwerk bei dem kreuzenden Gewässer erfasst. Durchlässe sind kurze Verrohrungen bei Verkehrswegen und Deichen, für die nur eine wasserrechtliche Genehmigung nach § 76 WG erforderlich ist.
Diese Bauwerke spielen bei den Gewässerentwicklungsplanungen, der Bestandsaufnahme für die Wasserrahmenrichtline, sowie für die Bearbeitung der Hochwassergefahrenkarten eine Rolle.
Regelungsbauwerke sind für die Gewässerbeschreibung von Bedeutung und spielen bei der Gewässerentwicklung, der Wasserrahmenrichtlinie und den Hochwassergefahrenkarten eine Rolle. Maßstab: 1:25000