Alle wasserwirtschaftlich relevanten Fließgewässer Baden-Württembergs sind erfasst. Insbesondere sind dies: - ständig fließende Gewässer mit einer Länge von über 500 m - Gewässer, die zur Verortung gewässerbezogenen Objekten benötigt werden. - Gewässer, die Gegenstand wasserwirtschaftlicher Planung sind Maßstab: 1:10000 INSPIRE-Thema: Gewässernetz
GEK dienen der Darstellung des Ist-Zustands eines Gewässers mit dessen Defiziten und sind das Instrument der Wasserwirtschaftsverwaltung für die Ausarbeitung und Darstellung sämtlicher möglicher Maßnahmen im und am Gewässer zur Verbesserung des ökologischen Zustandes. Auf Basis der erforderlichen Fachdaten werden Darstellungen in Form von thematischen Karten und Bandgrafiken ermöglicht.
Erfasst werden alle Abwasserkanäle, - die zur Verbindung von abgegrenzten Siedlungsflächen mit der Kläranlage benötigt werden. - die zur Verbindung von Kläranlagen mit dem aufnehmenden Gewässer benötigt werden. - in deren Verlauf eine siedlungswasserwirtschaftliche Anlage liegt. - in die ein bedeutender Indirekteinleiter einleitet. - denen die örtlich zuständigen Behörden besondere Bedeutung zumessen.
Erfasst werden alle Abwasserkanäle,- die zur Verbindung von abgegrenzten Siedlungsflächen mit der Kläranlage benötigt werden.- die zur Verbindung von Kläranlagen mit dem aufnehmenden Gewässer benötigt werden.- in deren Verlauf eine siedlungswasserwirtschaftliche Anlage liegt.- in die ein bedeutender Indirekteinleiter einleitet.- denen die örtlich zuständigen Behörden besondere Bedeutung zumessen.
Die Gewässerordnung eines Gewässers/Gewässerabschnitts regelt die Zuständigkeit der Gewässerunterhaltung. Es werden hauptsächlich nach folgende Ordnungen unterschieden: - Bundeswasserstraßen; - Gewässer I. Ordnung (GIO) gemäß Wassergesetz BW, mit Gewässerstrecken, die entsprechend dem WG (Fassung 2013) definiert sind; - Gewässer II. Ordnung (GIIO) --> Unterscheidung in "von wasserwirtschaftlicher Bedeutung" und "von untergeordneter wasserwirtschaftlichen Bedeutung" (ohne Gewässerrandstreifen, ohne Gewässerschau)
INSPIRE-konformer View Service für die INSPIRE-identifizierten Geodatenthemen des Räumlichen Informations- und Planungssystems (RIPS). Es werden die Geodaten des Amtlichen Wasserwirtschaftlichen Gewässernetzes (AWGN) angezeigt: Fließgewässer, stehende Gewässer und Gewässereinzugsgebiete, jeweils 1:10.000. | Prüfung: Konformität zu INSPIRE Durchführungsbestimmung | Dateninhalt (Bild): Konformität zu INSPIRE Durchführungsbestimmung
INSPIRE-konformer Download Service (predefined Atom) für die INSPIRE-identifizierten Geodatenthemen des Räumlichen Informations- und Planungssystems (RIPS). Es werden die Geodaten des Amtlichen Wasserwirtschaftlichen Gewässernetzes (AWGN) bereitgestellt: Fließgewässer, stehende Gewässer und Gewässereinzugsgebiete, jeweils 1:10.000. | Prüfung: Konformität zu INSPIRE Durchführungsbestimmung | Dateninhalt (Bild): Konformität zu INSPIRE Durchführungsbestimmung
Geländemarken sind Kilometersteine und -tafeln. Diese finden sich an Gewässern I. Ordnung, Wasser- und Schifffahrtsstraßen des Bundes sowie zum Teil auch an Gewässern II. Ordnung. Die Geländemarken sind ein historischer Bestand an Kilometer- und Hektometersteinen an Gewässern und Vermarkung an Deichen. Diese werden vor Ort zur Orientierung genutzt. Die Erfassung der Geländemarken in WIBAS ist keine Pflicht, die Objektart dient der Unterstützung der Wasserwirtschaftsverwaltung bei der Erstellung von Karten.
Die Ausweisung von Wasserschutzgebieten (WSG) dient dem Schutz des Grundwassers und damit der Trinkwasserressourcen. Erfasst und fortgeschrieben werden - von der Planung bis zur Festsetzung - die nach § 51 WHG und § 45 WG ausgewiesenen/auszuweisenden WSG. (Veröffentlicht werden nur WSG mit dem Status festgesetzt, vorläufig angeordnet, im Verfahren oder fachtechnisch abgegrenzt) Maßstab: 1:2000 INSPIRE-Thema: Bewirtschaftungsgebiete/Schutzgebiete/geregelte Gebiete und Berichterstattungseinheiten
Umfasst die wasserwirtschaftlich bedeutsamen Kleinkläranlagen (gem. DIN 4261) mit Einleitung in ein Gewässer (Vorfluter, Untergrund) entsprechend dem örtlichen Bedarf und im Hinblick auf die Wasserrahmenrichtlinie, denn aufgrund von Vorgaben der Europäischen Kommission sind Frachtbetrachtungen in Siedlungsgebieten erforderlich. Die zuständige Behörde legt fest, welche Anlagen zu erfassen sind. Es werden auch Ortskanäle (gemeinsame Ableitungen mehrerer Kleinkläranlagen in den Vorfluter) geführt.