Erfasst werden Bauwerke zur Wasserversorgung mit Relevanz zur Darstellung eines funktionsfähigen Netzes. Dazu gehören auch Behälter, Wasserwerke, Leitungspumpwerke oder Pumpwerke in Behältern.
Erfasst werden alle Leitungen zur Wasserversorgung, - die eine Verbindung von Wasservorkommen zu Versorgungsgebieten / Verbrauchern (i.d.R. Siedlungsflächen) abhängig von Zoneneinteilung/Druckverhältnissen darstellen, - die eine Verbindung zwischen Siedlungsflächen darstellen, - die relevant zur Darstellung eines funktionsfähigen Netzes benötigt werden. Dazu gehören auch Behälter, Wasserwerke, Leitungspumpwerke oder Pumpwerke in Behältern. Nicht dargestellt werden Ortsverteilnetze.
Daten zur öffentlichen Wasserversorgung werden auf der Grundlage des Umweltstatistikgesetzes (UStatG), zuletzt novelliert am 16.8.2005, erhoben (§7). Die Erhebung richtet sich an alle Betreiber von Wassergewinnungsanlagen und/oder Wasserversorgungsnetzen, darunter Gemeinden, Zweckverbände, Unternehmen der Wasserversorgung und Versorgungsgemeinschaften. Die Gewinnungsmengen werden pro Gewinnungsanlage erfragt und beziehen sich daher auf deren Standort.
Die Angaben zur Beschaffenheit des gewonnenen Wassers beziehen sich auf den Zeitpunkt der Gewinnung. Die Angaben zur Beschaffenheit des abgegebenen Trinkwassers beruhen ebenfalls auf vorgelegten Analysen. Ergänzend wurden auch Daten aus der Trinkwasserdatenbank Baden-Württemberg verwendet.
Erfasst und fortgeschrieben werden Entnahmestellen für die Oberflächenwasserentnahmen (Fließgewässer und stehende Gewässer sowie Quellen)(Pflicht). Entnahmestellen für Wasser für die öffentliche Trinkwasserversorgung nach der Oberflächenwasserqualitätsverordnung sind gekennzeichnet.
Daten zur Wasserversorgung in der Landwirtschaft werden auf der Grundlage des Umweltstatistikgesetzes (UStatG), zuletzt novelliert am 16.8.2005, erhoben (§8). Erfasst werden Gewinnung und Bezug von Wasser für Zwecke der Bewässerung sowie der Wassereinsatz und die bewässerte Fläche nach Kulturarten. Bei beregneten landwirtschaftlichen Kulturen handelt es sich überwiegend um Kartoffeln, Zuckerrüben, Mais und Tabak. Zu den gärtnerischen Kulturen zählen vorwiegend Gemüse, Zierpflanzen, Gartenbausämereien, Erdbeeren und Spargel. Bei den Dauerkulturen wurden hauptsächlich Obst- und Rebland sowie Baumschulen beregnet.
Auf Basis der Netze von Abwassserkanälen des KWA und zusätzlichen Auskünften der UVB oder von Anlagenbetreibern wurden in einem ersten Schritt die 3.381 Gemarkungen den rd. 1.100 Kläranlagen zugeordnet. In einem zweiten Schritt wurden diejenigen Gemarkungsflächen weiter unterteilt, die über unterschiedliche Kläranlagen oder dezentral entwässert werden. Als dritter Schritt wurden die geschlossenen Siedlungsgebiete in den Gemarkungen bzw. Gemarkungsteilen als Kläranlagen-Einzugsgebiete definiert. Soweit geschlossene Siedlungsgebiete in unterschiedliche Kläranlagen entwässern und keine detaillierten Auskünfte zu erhalten waren, wurde die Abgrenzung als vorläufige Abschätzung an Hand der TK25 mit den Höhenlinien vorgenommen. Damit konnte alle ca. 3.700 Teilflächen der jeweiligen Kläranlage zugeordnet werden. Bei der 13-stelligen WIBAS-ID für Kläranlagen sind die Stellen 1-3 für die Landkreisnummer, 4-5 für die Abwasseranlagenart und die letzten 4 Stellen für eine laufende Nummer reserviert. Den dezentral entwässerten Gebieten einer Gemarkung wird eine fiktive Kläranlagen-ID zugeordnet. Diese ist auch eine 13-stellige Zahl, die auf den Stellen 1-5 mit "99951" belegt ist und auf den letzten Stellen ein lfd. Nummer hat.
Enthalten sind Leitungen aller Art, die ein Gewässer oder einen Flussdeich-/damm unter- oder überqueren. Gewässerdüker oder Gewässerüberleitungen werden bei dem betroffenen Gewässer in der "OA Verdolung, Gewässerdüker, Trogbrücke" als separates Bauwerk erfasst bzw. als Gewässerkreuzungspunkt bei dem kreuzenden Gewässer bei der "OA Verkehrsweg, Durchlass, Gewässerkreuzung".
Gesamterfassung und Fortschreibung der Regenwasseranlagen und der nachgeschalteten Anlagen sowie Entlastungen ohne Behandlungsanlage (Regenüberläufe im Mischsystem, Regenauslässe im Trennsystem); sowohl Bestand, als auch geplante Anlagen (je nach Planungsstand anlagenbezogen oder Angabe des geplanten Rückhaltevolumens)
Erfasst sind Wasserkraftanlagen einschließlich der Kleinwasserkraftanlagen. Dabei kann es sich um Flusskraftwerke (im Flusslauf errichtetes Wasserkraftwerk, DIN 4048 Teil 2, DIN 19752) oder Umleitungskraftwerke (Wasserkraftwerk, bei dem die am Absperrbauwerk vorhandene Fallhöhe durch Umleitung erhöht wird, DIN 4048 Teil 2, DIN 19752) handeln.
Erfasst werden die jährlichen Wasserentnahmemengen zur Berechnung und Festsetzung des Wasserentnahmeentgeltes, der Wirtschaftszweig der Entnahmestelle sowie die von der Entgeltpflicht befreiten Wasserentnahmemengen zum Zweck der Beregnung landwirtschaftlich, gärtnerisch und forstwirtschaftlich genutzter Flächen.