Heilquellenschutzgebiete können im Einzugsgebiet von Heilquellen zu deren besonderem Schutz ausgewiesen sein. Maßstab: 1:2000 INSPIRE-Thema: Bewirtschaftungsgebiete/Schutzgebiete/geregelte Gebiete und Berichterstattungseinheiten
Downloaddienst zu Wasserschutzgebietszone (Zone I und II zusammengefasst) Maßstab: 1:2000.
Bitte beachten Sie folgende Hinweise zu Vollständigkeit und Qualität der bereitgestellten Daten: aufgrund von Ungenauigkeiten bei der Erfassung von Fachobjekten kommt es vereinzelt zu nicht validen Geometrien gemäß OGC-Schema-Validierung. Da GIS-Server wie ArcGIS-Server, GeoServer oder UMN MapServer immer genauere Datengrundlagen verwenden/verarbeiten müssen, wird auch die Prüfroutine immer weiterentwickelt und mahnt im Toleranzbereich als auch in der topologischen Erfassung Ungenauigkeiten (bspw. durch Dritt-Software) an. Dies führt dazu, dass Geometrien nicht mehr dargestellt beziehungsweise erfasst werden können. Zu den beanstandeten Geometriefehlern gehören u.a. Selbstüberschneidungen (Selfintersections) oder doppelte Stützpunkte. Die LUBW kann daher keine Garantie für die Vollständigkeit und Stabilität des Download-Dienstes (WFS) geben. Bitte prüfen Sie daher im Bedarfsfall die Vollständigkeit anhand der ebenfalls angebotenen Darstellungsdienste (WMS).
Wasserschutzgebietszone (Zone I und II zusammengefasst) Maßstab: 1:2000 INSPIRE-Thema: Bewirtschaftungsgebiete/Schutzgebiete/geregelte Gebiete und Berichterstattungseinheiten
Heilquellenschutzgebiete können im Einzugsgebiet von Heilquellen zu deren besonderem Schutz ausgewiesen sein. Erfasst und fortgeschrieben werden die nach § 53 WHG und § 45 WG ausgewiesenen Heilquellenschutzgebiete für Heilquellen. Sie bestehen aus verschiedenen Heilquellenschutzgebietszonen (QSG-Zonen), die nach qualitativen oder quantitativen Aspekten eingeteilt sein können. Bitte beachten Sie folgende Hinweise zu Vollständigkeit und Qualität der bereitgestellten Daten: aufgrund von Ungenauigkeiten bei der Erfassung von Fachobjekten kommt es vereinzelt zu nicht validen Geometrien gemäß OGC-Schema-Validierung. Da GIS-Server wie ArcGIS-Server, GeoServer oder UMN MapServer immer genauere Datengrundlagen verwenden/verarbeiten müssen, wird auch die Prüfroutine immer weiterentwickelt und mahnt im Toleranzbereich als auch in der topologischen Erfassung Ungenauigkeiten (bspw. durch Dritt-Software) an. Dies führt dazu, dass Geometrien nicht mehr dargestellt beziehungsweise erfasst werden können. Zu den beanstandeten Geometriefehlern gehören u.a. Selbstüberschneidungen (Selfintersections) oder doppelte Stützpunkte. Die LUBW kann daher keine Garantie für die Vollständigkeit und Stabilität des Download-Dienstes (WFS) geben. Bitte prüfen Sie daher im Bedarfsfall die Vollständigkeit anhand der ebenfalls angebotenen Darstellungsdienste (WMS).
Lysimeter sind mit einem Bodenkern gefüllte Gefäße, die das Sickerwasser auffangen. Mit ihrer Hilfe können Messgrößen zum Wasserhaushalt sowie Stoffhaushalt des Bodens gewonnen werden.
Der Geodatensatz enthält die flächenhafte Verbreitung der hydrogeologischen Einheiten (einschließlich bindiger Deckschichten) an der Erdoberfläche. Eine hydrogeologische Einheit ist ein Gesteinskörper, der aufgrund seiner Petrographie, Textur oder Struktur im Rahmen einer festgelegten Bandbreite einheitliche hydrogeologische Eigenschaften aufweist. Die Bandbreite, innerhalb der ein Gesteinskörper als homogen betrachtet wird, ist in starkem Maße vom Bearbeitungs- und Darstellungsmaßstab abhängig (Ad-Hoc-AG Hydrogeologie).
Erfasst sind Wasserkraftanlagen einschließlich der Kleinwasserkraftanlagen. Dabei kann es sich um Flusskraftwerke (im Flusslauf errichtetes Wasserkraftwerk, DIN 4048 Teil 2, DIN 19752) oder Umleitungskraftwerke (Wasserkraftwerk, bei dem die am Absperrbauwerk vorhandene Fallhöhe durch Umleitung erhöht wird, DIN 4048 Teil 2, DIN 19752) handeln. Maßstab: 1:25000
Heilquellenschutzgebiete können im Einzugsgebiet von Heilquellen zu deren besonderem Schutz ausgewiesen sein. Erfasst, ausgewiesen und fortgeschrieben werden diese nach § 53 WHG und § 45 WG. Sie bestehen aus verschiedenen Heilquellenschutzgebietszonen (QSG-Zonen), die nach qualitativen oder quantitativen Aspekten eingeteilt sein können. Qualitative Schutzzonen - Zone I (Fassungsbereich) - Zone II (Engere Schutzzone) - Zone III (Weitere Schutzzone - innerer Bereich) - Zone IV (Weitere Schutzzone äußerer Bereich) Quantitative Schutzzonen - Zone A (Innere Zone) - Zone B (Äußere Zone) - Zone C - Zone D Aus den QSG-Zonen wird das Heilquellenschutzgebiet als Umring gebildet. Differenziert wird nach festgesetzten, vorläufig angeordneten und nicht festgesetzten Gebieten. Der im Internet veröffentlichte Datenbestand enthält die rechtskräftig festgesetzten und vorläufig angeordneten Heilquellenschutzgebiete in Baden-Württemberg. Für die Geometriedaten dient das Amtliche Liegenschaftskatasterinformationssystem (ALKIS) als Erfassungsgrundlage.
Umfasst mindestens alle Brunnen, für deren Wassergewinnung Wasserentnahmeentgelt zu entrichten ist und Industriebrunnen für Zaunbetriebe. Ausgewählte weitere Brunnen sind in das Landesmessnetz integriert.
Umfasst insbesondere alle Quellen, für deren Wassergewinnung Wasserentnahmeentgelt zu entrichten ist. Ausgewählte Quellen sind in das Landesmessnetz integriert; ihre Daten werden durch die LUBW oder Regierungspräsidium bereitgestellt.