Dieser zugangsbeschränkte WMS Dienst visualisiert die zentrale Bohrdatenbank des LGRB (ZBDB), welche die Objekte der Aufschlussdatenbank des LGRB (ADB) umfasst. Zu jedem Bohrpunkt können die Stammdaten mit Angaben zu Lage, Bezeichnung, Ansatzhöhe und Endteufe sowie falls vorhanden - Informationen zu Schichtdaten (hydrogeologisches Kurzprofil) und deren Qualität abgefragt werden. Die Inhalte sind identisch mit den LGRB-Bohrdaten, die in der Grundwasserdatenbank (GWDB) angeboten werden.
Bohrungsdokumentationen, die auf Grund von gesetzlichen Bestimmungen dem LGRB übergeben werden, können über den Vertrieb des LGRB (vertrieb-lgrb@rpf.bwl.de). Im Einzelnen können Lagepläne, Schichtenverzeichnisse, Ausbaupläne, Bohrlochmessungen und weitere Messdaten als analoge und digitale Dokumente vorhanden sein.
Für die Lockergesteinsbereiche Baden-Württembergs sowie für ausgewählte Festgesteinsbereiche betreibt die LUBW seit 1972 großräumige Grundwassermodelle. Die Ergebnisdaten aus diesen Großraummodellen liefern wichtige Größen zur Beurteilung der Grundwasserverhältnisse und Eingangsdaten für lokale Modelle. Veröffentlicht wurden die Ergebnisse in der Reihe der Hydrogeologischen Kartierung (HGK). Es handelt sich hierbei besonders um Grundwassergleichenpläne und die Darstellung von Isoflächen der Konzentrationen chemisch-physikalischer Parameter. Zusätzlicher Hinweis: Verschiedene „Mehrfachkartendarstellungen in einer Vorlage“ können als Gesamtbild nicht lagerichtig dargestellt werden, diese Kartenübersichten sind dennoch Teil des Angebotes. Die dazugehörigen Detailkarten sind georeferenziert eingebunden. Maßstäbe: 1:25.000 und 1:200.000
Für die Lockergesteinsbereiche Baden-Württembergs sowie für ausgewählte Festgesteinsbereiche betreibt die LUBW seit 1972 großräumige Grundwassermodelle. Die Ergebnisdaten aus diesen Großraummodellen liefern wichtige Größen zur Beurteilung der Grundwasserverhältnisse und Eingangsdaten für lokale Modelle. Veröffentlicht wurden die Ergebnisse in der Reihe der Hydrogeologischen Kartierung (HGK). Es handelt sich hierbei besonders um Grundwassergleichenpläne und die Darstellung von Isoflächen der Konzentrationen chemisch-physikalischer Parameter. Die Ergebniskarten liegen georeferenziert vor und können damit in GIS-Systeme eingebunden werden.
Zusätzlicher Hinweis: Verschiedene Mehrfachkartendarstellungen in einer Vorlage können als Gesamtbild nicht lagerichtig dargestellt werden, diese Kartenübersichten sind dennoch Teil des Angebotes. Die dazugehörigen Detailkarten sind georeferenziert eingebunden.
Die Ausweisung von Wasserschutzgebieten (WSG) dient dem Schutz des Grundwassers vor schädlichen Einwirkungen und damit der Trinkwasserressourcen für die öffentliche Wasserversorgung. Erfasst und fortgeschrieben werden - von der Planung bis zur Festsetzung - die nach § 51 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) sowie § 45und § 95 des Wassergesetzes (WG) ausgewiesenen/auszuweisenden WSG. Die Abgrenzung der Schutzzonen wird nach hydrogeologischen Gegebenheiten vom Landesamt für Geologie, Rohstoffe und Bergbau Baden-Württemberg durchgeführt. Ein WSG kann aus bis zu 5 von insgesamt 7 verschiedenen Wasserschutzgebietszonen (WSG-Zone) bestehen: - Zone I (Fassungsbereich) - Zone II oder Zonen IIA und IIB (Engere Schutzzonen) - Zone III oder Zonen IIIA und IIIB (Weitere Schutzzonen) In jeder Zone gelten eigene Ge- und Verbote, die in der Rechtsverordnung festgehalten sind. Für die Ausweisung von Wasserschutzgebieten per Rechtsverordnung sind die unteren Wasserbehörden zuständig. Differenziert wird nach festgesetzten, vorläufig angeordneten und nicht festgesetzten Gebieten. Der im Internet veröffentlichte Datenbestand umfasst die rechtskräftig festgesetzten, vorläufig angeordneten, fachtechnisch abgegrenzten und im Festsetzungsverfahren befindlichen Wasserschutzgebiete sowie die festgesetzten und vorläufig angeordneten Wasserschutzgebietszonen in Baden-Württemberg.
Die Ausweisung von Wasserschutzgebieten (WSG) dient dem Schutz des Grundwassers vor schädlichen Einwirkungen und damit der Trinkwasserressourcen für die öffentliche Wasserversorgung. Erfasst und fortgeschrieben werden - von der Planung bis zur Festsetzung - die nach § 51 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) sowie § 45und § 95 des Wassergesetzes (WG) ausgewiesenen/auszuweisenden WSG. Die Abgrenzung der Schutzzonen wird nach hydrogeologischen Gegebenheiten vom Landesamt für Geologie, Rohstoffe und Bergbau Baden-Württemberg durchgeführt. Ein WSG kann aus bis zu 5 von insgesamt 7 verschiedenen Wasserschutzgebietszonen (WSG-Zone) bestehen: - Zone I (Fassungsbereich) - Zone II oder Zonen IIA und IIB (Engere Schutzzonen) - Zone III oder Zonen IIIA und IIIB (Weitere Schutzzonen) In jeder Zone gelten eigene Ge- und Verbote, die in der Rechtsverordnung festgehalten sind. Für die Ausweisung von Wasserschutzgebieten per Rechtsverordnung sind die unteren Wasserbehörden zuständig. Differenziert wird nach festgesetzten, vorläufig angeordneten und nicht festgesetzten Gebieten. Der im Internet veröffentlichte Datenbestand umfasst die rechtskräftig festgesetzten, vorläufig angeordneten, fachtechnisch abgegrenzten und im Festsetzungsverfahren befindlichen Wasserschutzgebiete sowie die festgesetzten und vorläufig angeordneten Wasserschutzgebietszonen in Baden-Württemberg. Für die Geometriedaten dient das Amtliche Liegenschaftskatasterinformationssystem (ALKIS) als Erfassungsgrundlage.
Mittlere jährliche Sickerwasserrate [mm/a] aus dem 30 jährigen Mittel 1991-2020
Zur nachhaltigen Bewirtschaftung der Grundwasserreserven muss der gesamte Wasserhaushalt berücksichtigt werden. Dabei spielt die Sickerwasserneubildung eine zentrale Rolle. Bei den Daten handelt es sich um das 30-jährige Mittel (1991 bis 2020).
Bitte beachten Sie folgende Hinweise zu Vollständigkeit und Qualität der bereitgestellten Daten: aufgrund von Ungenauigkeiten bei der Erfassung von Fachobjekten kommt es vereinzelt zu nicht validen Geometrien gemäß OGC-Schema-Validierung. Da GIS-Server wie ArcGIS-Server, GeoServer oder UMN MapServer immer genauere Datengrundlagen verwenden/verarbeiten müssen, wird auch die Prüfroutine immer weiterentwickelt und mahnt im Toleranzbereich als auch in der topologischen Erfassung Ungenauigkeiten (bspw. durch Dritt-Software) an. Dies führt dazu, dass Geometrien nicht mehr dargestellt beziehungsweise erfasst werden können. Zu den beanstandeten Geometriefehlern gehören u.a. Selbstüberschneidungen (Selfintersections) oder doppelte Stützpunkte. Die LUBW kann daher keine Garantie für die Vollständigkeit und Stabilität des Download-Dienstes (WFS) geben. Bitte prüfen Sie daher im Bedarfsfall die Vollständigkeit anhand der ebenfalls angebotenen Darstellungsdienste (WMS).
Die Ausweisung von Wasserschutzgebieten (WSG) dient dem Schutz des Grundwassers und damit der Trinkwasserressourcen. Erfasst und fortgeschrieben werden - von der Planung bis zur Festsetzung - die nach § 51 WHG und § 45 WG ausgewiesenen/auszuweisenden WSG. (Veröffentlicht werden nur WSG mit dem Status festgesetzt, vorläufig angeordnet, im Verfahren oder fachtechnisch abgegrenzt) Maßstab: 1:2000 Bitte beachten Sie folgende Hinweise zu Vollständigkeit und Qualität der bereitgestellten Daten: aufgrund von Ungenauigkeiten bei der Erfassung von Fachobjekten kommt es vereinzelt zu nicht validen Geometrien gemäß OGC-Schema-Validierung. Da GIS-Server wie ArcGIS-Server, GeoServer oder UMN MapServer immer genauere Datengrundlagen verwenden/verarbeiten müssen, wird auch die Prüfroutine immer weiterentwickelt und mahnt im Toleranzbereich als auch in der topologischen Erfassung Ungenauigkeiten (bspw. durch Dritt-Software) an. Dies führt dazu, dass Geometrien nicht mehr dargestellt beziehungsweise erfasst werden können. Zu den beanstandeten Geometriefehlern gehören u.a. Selbstüberschneidungen (Selfintersections) oder doppelte Stützpunkte. Die LUBW kann daher keine Garantie für die Vollständigkeit und Stabilität des Download-Dienstes (WFS) geben. Bitte prüfen Sie daher im Bedarfsfall die Vollständigkeit anhand der ebenfalls angebotenen Darstellungsdienste (WMS).
Thema ist die Durchlässigkeit der obersten grundwasserführenden hydrogeologischen Einheiten. Als weitere Informationsebene enthält die Karte Flächen, in denen hydrogeologische Einheiten vom Typ Grundwasserleiter von jungen (quartären und tertiären) Schichten vom Typ Grundwassergeringleiter überlagert werden. Schließlich sind im Oberrheingraben Bereiche ausgehalten, in denen der quartäre Kiesgrundwasserleiter durch geringer durchlässige Zwischenhorizonte in tonig-schluffig-feinsandigerAusbildung gegliedert ist. Auf der Basis der geologischen Gliederung in der GÜK 350 wurden die 98 geologischen Einheiten zu 54 hydrogeologische Einheiten mit weitgehend einheitlicher Gebirgsdurchlässigkeit zusammengefasst. Anschließend wurde die GÜK 350 in eine hydrogeologische Übersichtskarte (HÜK 350) umgesetzt. Allerdings erlaubt die meist nach stratigraphischen Gesichtspunkten vorgenommene Gliederung der GÜK 350 nicht in jedem Fall eine adäquate hydrogeologische Gliederung.Im nächsten Schritt wurde die Durchlässigkeit der einzelnen hydrogeologischen Einheiten durch Zuordnung von Durchlässigkeitsklassen beschrieben. Basis für die Zuordnung war eine Literatur- und Archivrecherche im Geologischen Landesamt Baden-Württemberg. Weiterhin wurde eine Einteilung in Locker- und Festgesteine vorgenommen.Das zur Beschreibung der Durchlässigkeiten verwendete Klassifikationsschema wurde vom Geologischen Landesamt Nordrhein-Westfalen entwickelt (SCHLIMM 1996) und wird in der Hydrogeologischen Kartieranleitung (AD-HOC-AG HYDROGEOLOGIE (1997): Hydrogeologische Kartieranleitung.-Geol. Jb. G2: 3-157, 15 Abb., 6 Tab., 10 Anl.; Hannover empfohlen. Problematisch bei der Zuordnung war:- die z.T starke Differenzierung der Petrographie der Gesteine innerhalb einer hydrogeologischen Einheit- die inhomogene Verteilung der wasserwegsamen Trennfugen bzw. der wasserführenden Karsthohlräume- die unterschiedlichen Wasserwegsamkeiten in der Auflockerungszone und im unverwitterten Gebirge.
Die Nutzungsbedingungen des Landesamts für Geoinformation und Landentwicklung Baden-Württemberg (LGL) sind zu beachten, siehe https://www.lgl-bw.de/agb/agb-lgl.html.
Nutzungsbedingungen
Die Nutzungsbedingungen des Landesamts für Geoinformation und Landentwicklung Baden-Württemberg (LGL) sind zu beachten, siehe https://www.lgl-bw.de/agb/agb-lgl.html.
Der Geodatensatz enthält die flächenhafte Verbreitung der hydrogeologischen Einheiten ohne die Überlagerung durch Deckschichten (geringer durchlässige, bindige, überwiegend quartäre und holozäne Lockersedimente). Darüber hinaus wurden auch die Porengrundwasserleiter in den Tälern größerer Flüsse abgedeckt. Die Abdeckung erfolgte in der Regel bis auf die oberste hydrogeologische Festgesteinseinheit. Im Alpenvorland wurden im wesentlichen die holozänen bindigen Deckschichten entfernt, die Glazialsedimente blieben unberücksichtigt. Im Oberrheingraben wurden die Deckschichten bis auf den mächtigen quartären Porengrundwasserleiter entfernt.
Ein Gesteinskörper wird als hydrogeologische Einheit bezeichnet, wenn er aufgrund seiner Eigenschaften (Petrographie, Struktur, Textur) hydrogeologisch als homogen betrachtet werden kann. Die Abgrenzung erfolgt primär nach der Gebirgsdurchlässigkeit, zusätzlich werden die Art der Hohlräume, die Gesteinsbeschaffenheit und die Lagerungsverhältnisse berücksichtigt. Eine hydrogeologische Einheit kann bei Lockergesteinen aus einem oder einem Komplex mehrerer Sedimentationskörper bestehen, bei Festgesteinen aus einer einzelnen Schicht oder einer Abfolge von Schichten ähnlicher Gesteinsausbildung und ähnlichen Durchtrennungsgrades.