Kulturdenkmale sind nach dem Denkmalschutzgesetz (DSchG)[...] Sachen [...] an deren Erhaltung aus wissenschaftlichen, künstlerischen oder heimatgeschichtlichen Gründen ein öffentliches Interesse besteht.
Hinweis: Die vorliegende Beschreibung wurde vom AK-GIS des Landkreistags (AK-GIS LKT)erarbeitet und am 21.09.2010 beschlossen.