Daten zu den "Erdbebenzonen und Geologischen Untergrundklassen" wurden 2005 vom LGRB im Auftrag des Innenministeriums Baden-Württemberg erstellt.
Die als Technische Baubestimmung bekannt gemachte Karte der Erdbebenzonen und geologischen Untergrundklassen für Baden-Württemberg 1:350 000 (1. Auflage 2005) ordnet Erdbebenzonen und geologischen Untergrundklassen Verwaltungsgebiete zu. Diese damit fixierte räumliche Zuordnung ändert sich nicht, wenn Verwaltungsgrenzen oder Gemarkungsnamen geändert werden oder sich die Zugehörigkeiten von Gemarkungen und Gemeinden ändern. Anwender der Daten müssen deshalb in Bezug auf die aktuelle Verwaltungskarte gegebenenfalls eine Rücktransformation auf den Stand 2000 vornehmen.
Grundwasserköperkulisse gemäß der Wasserrahmenrichtlinie der EU (WRRL) für die Beschreibung und Bewertung der chemischen und mengenmäßigen Belastungen und Auswirkungen und mit Blick auf die evtl. erforderlichen Maßnahmen zur Verbesserung des Zustands der Grundwasserkörper. Die Grundwasserkörper orientieren sich an den oberirdischen Flussgebietseinheiten und Bearbeitungsgebieten und an den Hydrogeologischen Einheiten und Teilräumen.
Für die Lockergesteinsbereiche Baden-Württembergs sowie für ausgewählte Festgesteinsbereiche betreibt die LUBW seit 1972 großräumige Grundwassermodelle. Die Ergebnisdaten aus diesen Großraummodellen liefern wichtige Größen zur Beurteilung der Grundwasserverhältnisse und Eingangsdaten für lokale Modelle. Veröffentlicht wurden die Ergebnisse in der Reihe der Hydrogeologischen Kartierung (HGK). Es handelt sich hierbei besonders um Grundwassergleichenpläne und die Darstellung von Isoflächen der Konzentrationen chemisch-physikalischer Parameter. Zusätzlicher Hinweis: Verschiedene „Mehrfachkartendarstellungen in einer Vorlage“ können als Gesamtbild nicht lagerichtig dargestellt werden, diese Kartenübersichten sind dennoch Teil des Angebotes. Die dazugehörigen Detailkarten sind georeferenziert eingebunden. Maßstäbe: 1:25.000 und 1:200.000
Als "naturräumliche Einheit" bzw. als "Naturraum" wird im geographischen Sinne ein "nach dem Gesamtcharakter seiner Landesnatur abgegrenzter Erdraum" verstanden. Zur Ausweisung werden Faktoren wie Relief, Vegetation, Gewässer, Geologie und Klima herangezogen. Die "Geographische Landesaufnahme 1:200 000 Naturräumliche Gliederung Deutschlands" des Bundesamtes für Landeskunde und Raumforschung wurde für Baden-Württemberg 1991 abgeschlossen.
Die Ausweisung von Wasserschutzgebieten (WSG) dient dem Schutz des Grundwassers vor schädlichen Einwirkungen und damit der Trinkwasserressourcen für die öffentliche Wasserversorgung. Erfasst und fortgeschrieben werden - von der Planung bis zur Festsetzung - die nach § 51 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) sowie § 45und § 95 des Wassergesetzes (WG) ausgewiesenen/auszuweisenden WSG. Die Abgrenzung der Schutzzonen wird nach hydrogeologischen Gegebenheiten vom Landesamt für Geologie, Rohstoffe und Bergbau Baden-Württemberg durchgeführt. Ein WSG kann aus bis zu 5 von insgesamt 7 verschiedenen Wasserschutzgebietszonen (WSG-Zone) bestehen: - Zone I (Fassungsbereich) - Zone II oder Zonen IIA und IIB (Engere Schutzzonen) - Zone III oder Zonen IIIA und IIIB (Weitere Schutzzonen) In jeder Zone gelten eigene Ge- und Verbote, die in der Rechtsverordnung festgehalten sind. Für die Ausweisung von Wasserschutzgebieten per Rechtsverordnung sind die unteren Wasserbehörden zuständig. Differenziert wird nach festgesetzten, vorläufig angeordneten und nicht festgesetzten Gebieten. Der im Internet veröffentlichte Datenbestand umfasst die rechtskräftig festgesetzten, vorläufig angeordneten, fachtechnisch abgegrenzten und im Festsetzungsverfahren befindlichen Wasserschutzgebiete sowie die festgesetzten und vorläufig angeordneten Wasserschutzgebietszonen in Baden-Württemberg.
Die Ausweisung von Wasserschutzgebieten (WSG) dient dem Schutz des Grundwassers vor schädlichen Einwirkungen und damit der Trinkwasserressourcen für die öffentliche Wasserversorgung. Erfasst und fortgeschrieben werden - von der Planung bis zur Festsetzung - die nach § 51 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) sowie § 45und § 95 des Wassergesetzes (WG) ausgewiesenen/auszuweisenden WSG. Die Abgrenzung der Schutzzonen wird nach hydrogeologischen Gegebenheiten vom Landesamt für Geologie, Rohstoffe und Bergbau Baden-Württemberg durchgeführt. Ein WSG kann aus bis zu 5 von insgesamt 7 verschiedenen Wasserschutzgebietszonen (WSG-Zone) bestehen: - Zone I (Fassungsbereich) - Zone II oder Zonen IIA und IIB (Engere Schutzzonen) - Zone III oder Zonen IIIA und IIIB (Weitere Schutzzonen) In jeder Zone gelten eigene Ge- und Verbote, die in der Rechtsverordnung festgehalten sind. Für die Ausweisung von Wasserschutzgebieten per Rechtsverordnung sind die unteren Wasserbehörden zuständig. Differenziert wird nach festgesetzten, vorläufig angeordneten und nicht festgesetzten Gebieten. Der im Internet veröffentlichte Datenbestand umfasst die rechtskräftig festgesetzten, vorläufig angeordneten, fachtechnisch abgegrenzten und im Festsetzungsverfahren befindlichen Wasserschutzgebiete sowie die festgesetzten und vorläufig angeordneten Wasserschutzgebietszonen in Baden-Württemberg. Für die Geometriedaten dient das Amtliche Liegenschaftskatasterinformationssystem (ALKIS) als Erfassungsgrundlage.
Als "naturräumliche Einheit" bzw. als "Naturraum" wird im geographischen Sinne ein "nach dem Gesamtcharakter seiner Landesnatur abgegrenzter Erdraum" verstanden. Zur Ausweisung werden Faktoren wie Relief, Vegetation, Gewässer, Geologie und Klima herangezogen. Die "Geographische Landesaufnahme 1:200 000 Naturräumliche Gliederung Deutschlands" des Bundesamtes für Landeskunde und Raumforschung wurde für Baden-Württemberg 1991 abgeschlossen. Bitte beachten Sie folgende Hinweise zu Vollständigkeit und Qualität der bereitgestellten Daten: aufgrund von Ungenauigkeiten bei der Erfassung von Fachobjekten kommt es vereinzelt zu nicht validen Geometrien gemäß OGC-Schema-Validierung. Da GIS-Server wie ArcGIS-Server, GeoServer oder UMN MapServer immer genauere Datengrundlagen verwenden/verarbeiten müssen, wird auch die Prüfroutine immer weiterentwickelt und mahnt im Toleranzbereich als auch in der topologischen Erfassung Ungenauigkeiten (bspw. durch Dritt-Software) an. Dies führt dazu, dass Geometrien nicht mehr dargestellt beziehungsweise erfasst werden können. Zu den beanstandeten Geometriefehlern gehören u.a. Selbstüberschneidungen (Selfintersections) oder doppelte Stützpunkte. Die LUBW kann daher keine Garantie für die Vollständigkeit und Stabilität des Download-Dienstes (WFS) geben. Bitte prüfen Sie daher im Bedarfsfall die Vollständigkeit anhand der ebenfalls angebotenen Darstellungsdienste (WMS).
Grundwassereinzugsgebiete für Wasserschutzgebiete und Grundwassermessstellen. Erstellt mit Hilfe von hydrogeologischen Informationen durch das LGRB (geologische Schichten und Grundwassergleichen, Fließrichtungen) und durch Modellergebnisse der LUBW.
Kartenverzeichnis zur Hochwasser-Abflusswahrscheinlichkeit(Anlage F in Nr. 54 der LfU-Reihe "Oberirdische Gewässer/Gewässerökologie")Die Karten werden in 5 Gruppen unterteilt, insgesamt existieren 17 Karten in der Druckgröße DINA3.-Pegel und StauhaltungenKarte 1: Einbezogene PegelKarte 2: Einbezogene Stauhaltungen-GrundlagenkartenKarte 3: Reliefdarstellung aus HöhendatenKarte 4: Landnutzung, klassifiziert aus Satellitendaten (4 Klassen)Karte 5: Mittlere Niederschlagshöhe, hydrologische Jahre 1931-1994Karte 6: Geologisch-landschaftsräumliche Einheiten (21 Klassen)-Regionalisierung des LandschaftsfaktorsKarte 7: Regionalisierter Landschaftsfaktor (räumliche Verteilung)Karte 8: Landschaftsfaktoren an Pegelstellen-Gebietskenngrößen bezogen auf das Gewässerkundliche Flächenverzeichnis (GKFV)Karte 9: Siedlungsanteil (S) bezogen auf Gewässerknoten des GKFVKarte 10: Waldanteil (W) bezogen auf Gewässerknoten des GKFVKarte 11: Fließlänge am Wasserscheide (L) bezogen auf Gewässerknoten des GKFVKarte 12: Schwerpunktfließlänge (Lc) bezogen auf Gewässerknoten des GKFVKarte 13: Gewogenes Gefälle (Ig) bezogen auf Gewässerknoten des GKFVKarte 14: Mittlere Gebietsniederschlagshöhe (hNg), hydrologische Jahre 1931-1994 bezogen auf Gewässerknoten des GKFVKarte 15: Landschaftsfaktor (LF) bezogen auf Gewässerknoten des GKFV-Hochwasserabfluss-Spenden bezogen auf das Gewässerkundliche FlächenverzeichnisKarte 16: Regionalisierte mittlere Hochwasserabfluss-Spenden (MHq) bezogen auf Gewässerknoten des GKFVKarte 17: Regionalisierte 100-jährliche Hochwasserabfluss-Spenden (Hq100) bezogen auf Gewässerknoten des GKFV
Das "Europäische Diplom für geschützte Gebiete" ist eine vom Europarat vergebene Auszeichnung. Sie wird geschützten, natürlichen und naturnahen Gebieten verliehen, die eine besondere Bedeutung für die Erhaltung der biologischen, geologischen und landschaftlichen Vielfalt in Europa haben. Das Europadiplom wurde erstmals 1965 vergeben.
Das Diplom wird zunächst für fünf Jahre verliehen und kann mit verschiedenen Auflagen zur Verbesserung des Gebietsmanagements und -schutzes verbunden sein. Außerdem sind die Staaten verpflichtet, dem Europarat jährlich einen Bericht über den Zustand ihrer jeweiligen Europadiplomgebiete und die dort ergriffenen Maßnahmen zu übersenden. Nach fünf Jahren erfolgt eine überprüfung des ausgezeichneten Gebietes durch vom Europarat beauftragte Experten. Wurden die Auflagen des Europadiploms erfüllt, kann das Europadiplom um 10 Jahre verlängert werden.
In Deutschland wurden bisher acht Gebiete mit dem Europadiplom ausgezeichnet, zwei davon im Baden-Württemberg:
Naturschutzgebiet Wollmatinger-Ried-Untersee-Gnadensee Naturschutzgebiet Wurzacher Ried
Das Europadiplom ist für die ausgezeichneten Gebiete eine wichtige Argumentationshilfe, um innerstaatlich Schutzmaßnahmen durchzusetzen bzw. Flächeninanspruchnahmen durch z.B. Bebauungen zu verhindern.