Jahresertrag WEA ENERCON E-138 EP3 E2 4,2 MW Der mittlere Jahresertrag wurde durch die Anwendung der luftdichtekorrigierten Leistungskennlinie auf das Windangebot des Rasterpunktes ermittelt. Es handelt sich hierbei um Bruttoerträge, die keine der üblicherweise auftretenden Verluste beinhalten. Zu den Verlusten zählen Abschattungseffekte, Verfügbarkeits- und Netzverluste sowie verschiedene Betriebseinschränkungen. Diese Verluste liegen projektabhängig in einem Bereich zwischen ca. 10 % und 15 %.
Standardunsicherheit bezogen auf die mittlere Windgeschwindigkeit in % Die höhenunabhängige Unsicherheit der mittleren Windgeschwindigkeit resultiert aus Mess- und Modellierungsunsicherheiten in den Bereichen - Windgeschwindigkeitsmessung per Anemometer in in [m/s], - Windgeschwindigkeitsmessung per Fernmessverfahren, - Langzeitbezug und - Geländekomplexität.
Die mittlere Windleistungsdichte ist ein meteorologischer Parameter, der sich aus den an einem Standort auftretenden Windgeschwindigkeiten in der entsprechenden Häufigkeit und der Luftdichte berechnet. In Bezug auf Windenergieanlagen ist sie ein Maß dafür, wie viel Leistung der Wind beim Durchströmen des Rotors pro Rotorkreisfläche an einem Standort im Mittel für die Nutzung durch Windenergieanlagen bereitstellt.
Jahresertrag WEA Vestas V-126 3,3 MW Der mittlere Jahresertrag wurde durch die Anwendung der luftdichtekorrigierten Leistungskennlinie auf das Windangebot des Rasterpunktes ermittelt. Es handelt sich hierbei um Bruttoerträge, die keine der üblicherweise auftretenden Verluste beinhalten. Zu den Verlusten zählen Abschattungseffekte, Verfügbarkeits- und Netzverluste sowie verschiedene Betriebseinschränkungen. Diese Verluste liegen projektabhängig in einem Bereich zwischen ca. 10 % und 15 %.
Die Objektart beinhaltet alle im Kompensationsverzeichnis Baden-Württembergs erfassten Flächen der Abteilung naturschutzrechtliche Kompensationsmaßnahmen, die ein Bestandteil der Eingriffsregelung sind.
Generell wird die Eingriffsregelung in die naturschutzrechtliche Eingriffsregelung und die bauplanungsrechtliche Eingriffsregelung unterschieden, die sich wiederum jeweils in Kompensations- und Ökokontomaßnahmen unterteilen. Die Eingriffsregelung ist ein Instrument des Naturschutzrechts, das mit seinem allgemeinen Verschlechterungsverbot auch außerhalb von Schutzgebieten einen Mindestschutz von Natur und Landschaft gewährleisten soll. Über eine verbindliche Entscheidungsabfolge bei der Zulassung von Eingriffen soll sie Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft entgegenwirken und unvermeidbare Beeinträchtigungen kompensieren.
Die naturschutzrechtliche Eingriffsregelung (§§ 13 - 18 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG)) gilt im Außenbereich, bei baurechtlichen Vorhaben im Außenbereich nach § 35 Baugesetzbuch (BauGB) und bei Bebauungsplänen, die eine Planfeststellung ersetzen. Die gesetzliche Pflicht zur Führung des Kompensationsverzeichnisses ergibt sich aus dem Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG § 17 (6): Verfahren; Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen) in Verbindung mit dem Naturschutzgesetz Baden-Württembergs (NatSchG § 18: Kompensationsverzeichnis) und der Kompensationsverzeichnis-Verordnung (KompVzVO § 1: Inhalte des Kompensationsverzeichnisses).
Mittlere jährliche Sickerwasserbildung [mm/a] aus dem 30 jährigen Mittel 1991-2020. Mittlere jährliche Grundwasserneubildung [mm/a] aus dem 30 jährigen Mittel 1991-2020.
Zur nachhaltigen Bewirtschaftung der Grundwasserreserven muss der gesamte Wasserhaushalt berücksichtigt werden. Dabei spielt die Sicker- und Grundwasserbildung eine zentrale Rolle. Bei den Daten handelt es sich um das 30-jährige Mittel (1991 bis 2020).
Die hier zur Verfügung gestellten Daten der Sicker- und Grundwasserbildung stammen aus der landesweiten Langzeit-Berechnung mit dem Bodenwasserhaushaltsmodell GWN-BW. GWN-BW ist ein modular aufgebautes, deterministisches und flächendifferenziertes Modell zur Berechnung der tatsächlichen Verdunstung, zur Simulation des Bodenwasserhaushaltes und der unterhalb der durchwurzelten Bodenzone gebildeten Sickerwassermenge. Die Berechnungen erfolgen auf insgesamt 102.677 Grundflächen, deren Geometrie auf der Verschneidung von Bodenkarte 1:50.000 und CORINE 2006 Landnutzung beruht.
Standortgüte nach EEG 2017 WEA ENERCON E-138 EP3 E2 4,2 MW Aus den Brutto-Jahreserträgen wird die Brutto-Standortgüte bestimmt. Hierzu werden die Brutto-Jahreserträge durch den Referenzertrag des jeweiligen Anlagentyps dividiert.
Die Hochwassermarken dokumentieren Wasserstände von tatsächlich abgelaufenen Hochwasserereignissen und liefern unverzichtbare Informationen, um die hydraulische Modellierung an tatsächlichen Ereignissen zu eichen. Lange Zeit waren sie die einzige Möglichkeit, abgelaufene Hochwasserereignisse und deren Auswirkungen auf besiedelte Flussauen zu dokumentieren und diese Erfahrungen an Nachkommen weiterzugeben.
Die älteste Hochwassermarke am Neckar befindet sich bei Neckarsteinach und geht auf das Jahr 1524 zurück. Diese historischen Informationen werden heute von Hydrologen und Hydraulikern verwendet, um ihre mathematischen Modelle anhand früher abgelaufener Hochwasserereignisse zu eichen. Sie werden auch bei der Ermittlung des Extremhochwassers verwendet.