Gesamterfassung und Fortschreibung der Regenwasseranlagen und der nachgeschalteten Anlagen sowie Entlastungen ohne Behandlungsanlage (Regenüberläufe im Mischsystem, Regenauslässe im Trennsystem); sowohl Bestand, als auch geplante Anlagen (je nach Planungsstand anlagenbezogen oder Angabe des geplanten Rückhaltevolumens)
Die kleinste vorhandene Unterteilung eines Flussgebietes wird als Basiseinzugsgebiet bezeichnet. Diese Gebiete sind für ganz Baden-Württemberg flächendeckend abgegrenzt worden. Es werden 4 Gebietstypen unterschieden: Einzugs-, Quell-, Zwischen- und Mündungsgebiete. Die hydrologisch übergeordneten Gebiete werden aus den Basisgebieten aggregiert. Die Verschlüsselung und die Aggregierungslogik ergibt sich aus der "Richtlinie für die Gebiets- und Gewässerverschlüsselung" (LAWA, 2005).
Erfasst und geführt werden die für den Vollzug nach AbwAG erforderlichen Daten. Die Abwasserabgabe ist u. a. von Kläranlagenbetreibern (meistens Kommunen) an das Land abzuführen und richtet sich in ihrer Höhe z.B. nach Menge und Verschmutzung des in die Gewässer eingeleiteten Abwassers.
Erfasst werden die jährlichen Wasserentnahmemengen zur Berechnung und Festsetzung des Wasserentnahmeentgeltes, der Wirtschaftszweig der Entnahmestelle sowie die von der Entgeltpflicht befreiten Wasserentnahmemengen zum Zweck der Beregnung landwirtschaftlich, gärtnerisch und forstwirtschaftlich genutzter Flächen.
Erhebung aller industriellen Direkteinleiter mit den entsprechenden Pflichtdaten. Erhebung der Indirekteinleiter mit den entsprechenden Pflichtdaten für alle in den Anhängen der AbwV aufgeführten Branchen bzw. Betriebe, außer den Anhängen 2, 3, 10, 15-17, 20, 24, 26, 49 oder 50. Die Ausnahmen gelten nicht für Indirekteinleitungen, deren Abwasser aus einer Tätigkeit nach Anhang I der IE-RL stammt.
Es wurden unterschiedliche Datenbestände über Seen zusammengeführt und einheitlich verschlüsselt. Datengrundlage waren z.B. das Handbuch 'Stehende Gewässer', das Baggersee-Kataster der damaligen LfU sowie die TK 25 und die DLM-Objektart 5112 (UIS-Thema: Wasserfläche (Fläche)) des LGL.
Dieses Datenangebot wurde mit Sorgfalt erstellt und gepflegt. Dennoch können Mängel, etwa in Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität, nicht gänzlich ausgeschlossen werden.
Umfasst die wasserwirtschaftlich bedeutsamen Kleinkläranlagen (gem. DIN 4261) mit Einleitung in ein Gewässer (Vorfluter, Untergrund) entsprechend dem örtlichen Bedarf und im Hinblick auf die Wasserrahmenrichtlinie, denn aufgrund von Vorgaben der Europäischen Kommission sind Frachtbetrachtungen in Siedlungsgebieten erforderlich. Die zuständige Behörde legt fest, welche Anlagen zu erfassen sind. Es werden auch Ortskanäle (gemeinsame Ableitungen mehrerer Kleinkläranlagen in den Vorfluter) geführt.
Beinhaltet die Daten für Kläranlagen, die kommunales Abwasser behandeln und deren Ausbaugröße größer als 8 m³ Schmutzwasser/Tag (~ 50 Einwohnerwerte) beträgt.
Enthält die aktuelle Bestandsübersicht der für die Gewässerentwicklung wichtigen Planungen (GEK = Gewässerentwicklungskonzept, GEP = Gewässerentwicklungsplan). Erstellung der GEK war bis 1.1.2005 Aufgabe der Gewässerdirektionen. Die Aufgaben sind danach auf die Regierungspräsidien beziehungsweise Unteren Verwaltungsbehörden übergegangen. Die örtliche Fachplanung wird durch GEP abgedeckt, für welche die Träger der Gewässerunterhaltungslast zuständig sind.