Kartographisch nicht abgrenzbare Flächenanteile von Lebensraumtypen der FFH-Richtlinie (Anhang I), die innerhalb einer Erfassungseinheit eines anderen Lebensraumtyps liegen.
Managementpläne zu den Natura 2000-Gebieten. Die Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie sieht vor, dass für die Natura 2000-Schutzgebiete Maßnahmen festgelegt werden, die zur Erhaltung der dort vorkommenden FFH-Arten und FFH-Lebensräume erforderlich sind. In Baden-Württemberg wurden die Vogelschutzgebiete mit der Verordnung des Ministeriums für Ernährung und Ländlichen Raum zur Festlegung von europäischen Vogelschutzgebieten vom 5.2.2010 rechtlich gesichert. Die Schutzgüter in den FFH- und Vogelschutzgebieten sollen vorrangig durch Vereinbarungen mit den Landnutzern in einem günstigen Erhaltungszustand erhalten bzw. - wenn erforderlich - dieser wiederhergestellt werden. Hierfür ist die Erstellung von Managementplänen eine wichtige Grundlage, da in diesen die Vorkommen der Lebensraumtypen und der Lebensstätten der Arten dokumentiert sowie die Erhaltungs- und wünschenswerten Entwicklungsmaßnahmen dargestellt werden. Darüber hinaus bilden die Pläne eine wesentliche Grundlage für die Berichterstattung über die durchgeführten Maßnahmen und die damit verbundenen Kosten.
Im Zuge des Klimawandels werden insbesondere die sommerlichen Wassertemperaturen in unseren Fließgewässern weiter steigen, womit ökologisch negative Folgen verbunden sind. Im Rahmen verschiedener Projekt wurde daher analysiert, welche Temperaturen in den baden-württembergischen Gewässern zu erwarten sind und wie groß das Potential zur Reduktion sommerlicher Wassertemperaturen durch verbesserte Beschattung mit zusätzlicher Ufervegetation ist. Mit den Datensätzen zu den Beschattungsindizes werden der Beschattungsindex mit der aktuellen erhobenen Vegetation sowie die Potentiale bei maximaler Vegetation (Ufer zu 100% mit 15 m hohen Laubbäumen bestanden, Kronen in einer Höhe von 7,5 m 1,5 m weit über das Gewässer überhängend) auf dem linken oder rechten Gewässerufer bereitgestellt.
Die Bohrprofile der Historischen Moorbodenkarte wurden im Zeitraum von 1967 bis 2015 erfasst. Die ältesten Profile stammen aus den Kartierarbeiten von Karlhans Göttlich, der zwischen 1967 und 1979 die Moorvorkommen im Allgäu, Oberschwaben, im Bodenseeraum und auf der Baar erfasste. Die Kartierung der Oberrheinebene fand zwischen 1989 und 1995 statt, die des Schwarzwaldes von 2001 bis 2015 beide Kartierungen im Auftrag der Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg. Aufgrund der langen Zeitspanne zwischen den Kartierkampagnen, dem Versuch, einer einheitlichen Kartiersystematik (nicht vergleichbar mit den Vorgaben der derzeitig gültigen bodenkundlichen Kartieranleitung (KA 6), sowie der fehlenden Erfassung von Moorvorkommen in moorärmeren Regionen Baden-Württembergs (Regierungsbezirk Stuttgart, Schwäbische Alb usw.), ist der Datensatz nicht vollständig und stellt nicht den aktuellen Zustand der Moorböden in Baden-Württemberg dar.
Die Historische Moorbodenkarte Baden-Württemberg ist kein amtliches Verzeichnis, auch wenn dieser Eindruck aufgrund der alten Bezeichnung Moorkataster entstehen kann. Neben den von Mooren eingenommenen Flächen wurde auch die Schichtenfolge der organischen Horizonte von der Oberfläche bis zum mineralischen Untergrund erbohrt und ausführlich dokumentiert. Die Schichten wurden mit den für Moorboden-Horizonte charakteristischen Parametern wie Lagerungsdichte, Zersetzungsgrad, Mächtigkeit, Vegetationsinhalt sowie Körnung bei mineralischem Material und See-Sedimenten mit organischen Anteilen (Mudden) beschrieben. Die Bohrprofile wurden mit Rechts-/Hochwert erfasst und können, wenn erforderlich, in Kartendarstellungen eingebunden werden. Die Beschreibungen der Bohrprofile sind in einer Datenbank hinterlegt und der Landesverwaltung über das UIS-Berichtssystem zugänglich, allerdings nicht der allgemeinen Öffentlichkeit.
Die in der Historischen Moorbodenkarte BW enthaltenen Informationen zu Moorgenese, -historie und Stratigraphie können bei Fachplanungen auf Einzelmoorebene herangezogen werden. Für die letztendliche Planung von Wiedervernässungsmaßnahmen auf Einzelmoorebene sind in der Regel weitere Kartierungen notwendig.