Nach dem Gesetz zum Schutz gegen Fluglärm (kurz: Fluglärmgesetz) sind für Verkehrsflughäfen sowie Verkehrslandeplätze mit einem Verkehrsaufkommen von über 25.000 Flugbewegungen pro Jahr Lärmschutzbereiche festzulegen. In Baden-Württemberg betrifft dies die Flughäfen Stuttgart, Karlsruhe/Baden-Baden und Friedrichshafen sowie den Verkehrslandeplatz Mannheim. Ein Lärmschutzbereich besteht jeweils aus zwei Tag-Schutzzonen und einer Nacht-Schutzzone. Zweck des Gesetzes ist es, in der Umgebung von Flugplätzen bauliche Nutzungsbeschränkungen und baulichen Schallschutz zum Schutz der Allgemeinheit und der Nachbarschaft vor Gefahren, erheblichen Nachteilen und erheblichen Belästigungen durch Fluglärm sicherzustellen.
Umfasst Genehmigungen, Anzeigen, Umgang mit radioaktiven Stoffen, Betrieb von Anlagen, Bestrahlungsvorrichtungen, Geräten zur Gammaradiografie, Röntgeneinrichtungen und Störstrahler, Beschäftigung in fremden Anlagen und Einrichtungen, Beschäftigung mit fremden Röntgeneinrichtungen, Beförderung von radioaktiven Stoffen und medizinische Forschung mit ionisierender Strahlung nach dem Gesetz zum Schutz vor der schädlichen Wirkung ionisierender Strahlung (Strahlenschutzgesetz - StrlSchG).