Lineare Kaltluftleitbahnen der landesweiten Planungshinweiskarte. Eine lineare Kaltluftleitbahn hat nur eine fokussierte Schneise zur Verfügung und ist in der Regel ein wirkmächtiger Kaltluftstrom. Dadurch weisen gerade die linearen Kaltluftleitbahnen eine erhöhte Empfindlichkeit gegenüber z.B. einer Neubebauung auf. Mehr dazu: https://www.lubw.baden-wuerttemberg.de/klimawandel-und-anpassung
Windgeschwindigkeit und -richtung. Ähnlich der Fließrichtung der Kaltluft für die Planungshinweiskarte beschreibt dieses Produkt die Windgeschwindigkeit und -richtung der Kaltluft, jedoch für die landesweite Klimaanalysekarte. Mehr dazu: https://pd.lubw.de/10677
Kaltluftvolumenstromdichte. Die Daten sind Teil der landesweiten Klimaanalysekarte. Die Kaltluftvolumenstromdichte zeigt die Kaltluftmächtigkeit an einem bestimmten Ort zu einer bestimmten Uhrzeit im Modelllauf. Die Daten liegen als Raster vor.
Windenergieanlagen sind genehmigungspflichtige Anlagen nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz i.V.m. der 4. Bundes-Immissionsschutzverordnung Nr. 1.6 "Anlagen zur Nutzung von Windenergie mit einer Gesamthöhe von mehr als 50 Metern" und 1.6.1 "20 oder mehr Windkraftanlagen" und 1.6.2 "weniger als 20 Windkraftanlagen".
Daten zu Windenergieanlagen werden in Baden-Württemberg im Zuge des immissi-onsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahrens durch die unteren Verwaltungsbehörden (uVB) in den Stadt- und Landkreisen erfasst. Die Daten umfassen u. a. den Anlagenstatus und die wichtigsten Anlagenparameter wie Hersteller, Typ, Leistung und Standort. Ab dem Jahr 2025 werden die Daten der uVB außerdem mit dem Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur (MaStR - https://www.marktstammdatenregister.de) abgeglichen. Sofern Anlagen im MaStR mit dem Status in Betrieb geführt werden noch bevor seitens der uVB ein Datum einer immissionsschutzrechtlichen Inbetriebnahme erfasst wurde, wird der Status und das Inbetriebnahmedatum aus dem MaStR übernommen. Rechtsgrundlage für die Erfassung der MaStR-Daten bildet die Marktstammdatenregisterverordnung.
Die im Rahmen der Klärschlammverordnung (KSVO) gesammelten Daten dienen der Überwachung des Transports und der Aufbringung von Klärschlamm auf landwirtschaftlichen Flächen.
Gesamterfassung und Fortschreibung der Regenwasseranlagen und der nachgeschalteten Anlagen sowie Entlastungen ohne Behandlungsanlage (Regenüberläufe im Mischsystem, Regenauslässe im Trennsystem); sowohl Bestand, als auch geplante Anlagen (je nach Planungsstand anlagenbezogen oder Angabe des geplanten Rückhaltevolumens)
Umfasst Anlagen nach der 26. Bundes-Immissionsschutzverordnung (26. BImSchV) - Verordnung über elektromagnetische Felder, Niederfrequenzanlagen nach §3. Dabei handelt es sich überwiegend um Sendeanlagen im Hochfrequenzbereich (Fernseh-, Radio- und Mobilfunksendeanlagen) und um Anlagen im Niederfrequenzbereich mit 50 bzw. 16 2/3 Hz (z.B. Umspannanlagen, Stromleitungen).
Der Datensatz zeigt die installierte Leistung [in MW] bestehender Photovoltaikanlagen auf Dachflächen als Summe einer Gemeinde, eines Kreises oder einer Region in Baden-Württemberg (Stand 2025). Es handelt sich um Daten aus dem Marktstammdatenregister, die auf der Seite https://www.marktstammdatenregister.de/MaStR öffentlich einsehbar sind sowie eigenen Berechnungen.