Im Rahmen der nach einem zweistufigen Verfahren arbeitenden forstlichen Standortskartierung vorgenommene Landschaftsgliederung, wobei i.W. regionales Klima, Landschaftsform, Gesteinscharakter einer Gegend und Auswirkungen der Landschaftsgeschichte als gliederungsrelevante Merkmale herangezogen werden. Folgende Gliederungsebenen werden verwendet: Wuchsgebiete (Großlandschaften, die in Landschaftsform und Gesteinscharakter gewisse einheitliche Züge aufweisen), Wuchsbezirksgruppen, Wuchsbezirke, Einzelwuchsbezirke sowie Teilbezirke. Die Abgrenzung ist geometrisch konsistent mit den kartierten Standortseinheiten.
Die Waldbiotopkartierung erfasst für den Waldbereich die besonders geschützten Biotope nach § 24 a NatSchG, den Biotopschutzwald nach § 30a LwaldG und weitere naturschutzfachlich wertvolle Biotope (z. B. Vorkommen bedrohter Arten, Strukturreichtum). Es gelten die Vorgaben der VwV Biotopschutzgesetz und Waldbiotopkartierung sowie das Kartierhandbuch Waldbiotopkartierung. Die Projektleitung liegt bei der Abteilung Waldökologie der Forstlichen Versuchs- und Forschungsanstalt (FVA).