Einteilung der Landesfläche von Baden-Württemberg in quadratische Flächen gemäß den geviertelten Kartenblättern der Topographischen Karte 1:25.000. D.h. jede Fläche dieses Themas entspricht ¼ eines TK25-Blattes. Die im RIPS-Pool verfügbaren Blattschnitteinteilungen liegen als Vektoren vor. Sie können beispielsweise als Orientierungs- und Navigationshilfen verwendet werden. Als Sachinformation ist die Bezeichnung (Nummer, Name) und das jeweilige Ausgabejahr enthalten.
Die Objektart beinhaltet alle im Kompensationsverzeichnis Baden-Württembergs erfassten Flächen der Abteilung naturschutzrechtliche Kompensationsmaßnahmen, die ein Bestandteil der Eingriffsregelung sind.
Generell wird die Eingriffsregelung in die naturschutzrechtliche Eingriffsregelung und die bauplanungsrechtliche Eingriffsregelung unterschieden, die sich wiederum jeweils in Kompensations- und Ökokontomaßnahmen unterteilen. Die Eingriffsregelung ist ein Instrument des Naturschutzrechts, das mit seinem allgemeinen Verschlechterungsverbot auch außerhalb von Schutzgebieten einen Mindestschutz von Natur und Landschaft gewährleisten soll. Über eine verbindliche Entscheidungsabfolge bei der Zulassung von Eingriffen soll sie Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft entgegenwirken und unvermeidbare Beeinträchtigungen kompensieren.
Die naturschutzrechtliche Eingriffsregelung (§§ 13 - 18 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG)) gilt im Außenbereich, bei baurechtlichen Vorhaben im Außenbereich nach § 35 Baugesetzbuch (BauGB) und bei Bebauungsplänen, die eine Planfeststellung ersetzen. Die gesetzliche Pflicht zur Führung des Kompensationsverzeichnisses ergibt sich aus dem Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG § 17 (6): Verfahren; Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen) in Verbindung mit dem Naturschutzgesetz Baden-Württembergs (NatSchG § 18: Kompensationsverzeichnis) und der Kompensationsverzeichnis-Verordnung (KompVzVO § 1: Inhalte des Kompensationsverzeichnisses).
Die kleinste vorhandene Unterteilung eines Flussgebietes wird als Basiseinzugsgebiet bezeichnet. Diese Gebiete sind für ganz Baden-Württemberg flächendeckend abgegrenzt worden. Es werden 4 Gebietstypen unterschieden: Einzugs-, Quell-, Zwischen- und Mündungsgebiete. Die hydrologisch übergeordneten Gebiete werden aus den Basisgebieten aggregiert. Die Verschlüsselung und die Aggregierungslogik ergibt sich aus der "Richtlinie für die Gebiets- und Gewässerverschlüsselung" (LAWA, 2005). Maßstab: 1:10000 INSPIRE-Thema: Gewässernetz
RISBinBW informiert über die Lage aktiver Bergbaubetriebe in Baden-Württemberg sowie über Gebiete, in denen mit Relikten des alten Bergbaus früherer Jahrhunderte zu rechnen ist. In RISBinBW hinterlegt sind auch die öffentlich-rechtlichen Bergbauberechtigungen und Lokationen stillgelegter Hohlräume, die nicht bergbaulichen Ursprungs sind. RISBinBW liefert Anhaltspunkte für mögliche Konflikte mit bergbaulichen Belangen und Gefahren aus dem Untergrund, indem es die Landesfläche in 0,25 km² große Kacheln unterteilt und jeder Kachel die vorhandene Bergbauinformation hinterlegt. Aus Gründen des Datenschutzes sind diese Informationen nicht unmittelbar abrufbar, sondern werden Berechtigten auf konkrete Anfrage zur Verfügung gestellt. Weitere Informationen: https://www.lgrb-bw.de/landesbergdirektion/bergbau/rauminformationssystem-bergbau-risbinbw
Die kleinste vorhandene Unterteilung eines Flussgebietes wird als Basiseinzugsgebiet bezeichnet. Diese Gebiete sind für ganz Baden-Württemberg flächendeckend abgegrenzt worden. Es werden 4 Gebietstypen unterschieden: Einzugs-, Quell-, Zwischen- und Mündungsgebiete. Die hydrologisch übergeordneten Gebiete werden aus den Basisgebieten aggregiert. Die Verschlüsselung und die Aggregierungslogik ergibt sich aus der "Richtlinie für die Gebiets- und Gewässerverschlüsselung" (LAWA, 2005).
Das Land Baden-Württemberg betreibt an oberirdischen Gewässern das Pegelmessnetz der Landespegel Hydrologie. Die LUBW verwaltet diese als Trägerin des Gewässerkundlichen Dienstes. Das aktive Pegelmessnetz wird von den Regierungspräsidien betrieben und liefert kontinuierlich quantitative Daten zu Wasserstand und Abfluss. Im Daten- und Kartendienst der LUBW 4.0 werden die Daten der aktiven Landespegel veröffentlicht. Im Landesintranet stehen zudem Daten der aufgehobenen Landespegel zur Verfügung.
Gewässerteileinzugsgebiete sind Teile von EZG10-Basisgebieten. Sie werden für die Gewässerknoten abgegrenzt, die nicht an einer Gewässermündung liegen. Ein Gewässerteileinzugsgebiet umfasst immer die hydrologisch abgegrenzte Teilfläche eines Basiseinzugsgebiets oberhalb vom Knoten. Diese Gebiete dienen der hydrologischen Bilanzierung an den Gewässerknoten, die nicht an einer Mündung liegen. Diese Flächen werden insbesondere für das Projekt "Abfluss-Kennwerte in Baden-Württemberg" benötigt. Beispiele für Gewässerteileinzugsgebiete sind: Einzugsgebiete von Pegeln, von Fließgewässer-Beschaffenheitsmessstellen, Kläranlagen-Einzugsgebeite oder von Hochwasserrückhaltebecken.
Landnutzungskarte des Landes Baden-Württemberg als Eingabedatensatz für ökologische Bewertungen auf der Grundlage von LANDSAT TM Satellitenbilddaten. Landnutzungskarten in digitaler Form stellen Bezugspunkte für historische und aktuelle Entwicklungen dar und können Grundlage für die Beurteilung von Belastungen und Entwicklungsmöglichkeiten liefern. Die Darstellung dieser aktualisierten Landnutzung erfolgt in Nutzungsklassen, die sowohl als Grundlage für die Abgrenzung von Raumkategorien dienen als auch die Leistungen und Belastungen im Hinblick auf den Naturhaushalt beschreiben.
Die Ausweisung von Wasserschutzgebieten (WSG) dient dem Schutz des Grundwassers vor schädlichen Einwirkungen und damit der Trinkwasserressourcen für die öffentliche Wasserversorgung. Erfasst und fortgeschrieben werden - von der Planung bis zur Festsetzung - die nach § 51 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) sowie § 45und § 95 des Wassergesetzes (WG) ausgewiesenen/auszuweisenden WSG. Die Abgrenzung der Schutzzonen wird nach hydrogeologischen Gegebenheiten vom Landesamt für Geologie, Rohstoffe und Bergbau Baden-Württemberg durchgeführt. Ein WSG kann aus bis zu 5 von insgesamt 7 verschiedenen Wasserschutzgebietszonen (WSG-Zone) bestehen: - Zone I (Fassungsbereich) - Zone II oder Zonen IIA und IIB (Engere Schutzzonen) - Zone III oder Zonen IIIA und IIIB (Weitere Schutzzonen) In jeder Zone gelten eigene Ge- und Verbote, die in der Rechtsverordnung festgehalten sind. Für die Ausweisung von Wasserschutzgebieten per Rechtsverordnung sind die unteren Wasserbehörden zuständig. Differenziert wird nach festgesetzten, vorläufig angeordneten und nicht festgesetzten Gebieten. Der im Internet veröffentlichte Datenbestand umfasst die rechtskräftig festgesetzten, vorläufig angeordneten, fachtechnisch abgegrenzten und im Festsetzungsverfahren befindlichen Wasserschutzgebiete sowie die festgesetzten und vorläufig angeordneten Wasserschutzgebietszonen in Baden-Württemberg.
Die Oberflächenabflusskennwerte (OAK) wurden speziell für die Umsetzung des LUBW-Leitfadens "Kommunales Starkregenrisikomanagement in Baden-Württemberg" entwickelt und bilden die hydrologische Datengrundlage für die hydraulische Modellierung von Starkregengefahrenkarten. Die OAK geben für drei verschiedene Starkregenszenarien (selten, außergewöhnlich und extrem) an, welcher Anteil des Niederschlags nicht vom Boden aufgenommen werden kann und somit auf der Fläche zum Abfluss kommt. Zusätzlich wurde für jedes Szenario eine Variante verschlämmt und unverschlämmt berechnet, wobei bei der verschlämmten Variante die Infiltrationsleistung von Ackerflächen aufgrund von Verschlämmung reduziert wurde.
Die Oberflächenabflusskennwerte liegen als GeoTIFFS getrennt nach fünf Szenarien vor. Jedes Szenario besteht aus 12 Zeitschritten-Raster und einem Summen-Raster. Die Einheit der OAK sind [1/10 mm].
Anmerkung: Die OAK wurden ausschließlich für die Entwicklung von Starkregengefahrenkarten nach Leitfaden der Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg erstellt, davon abweichende Anwendungen werden nicht empfohlen.